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Ausblick 2016: Von des Regulierers Gnaden

Es stehen zahlreiche wichtige Entscheidungen sowohl im Festnetz wie im Mobilnetz an: Dennoch merken die Kunden davon (hoffentlich) fast nichts.
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2016 gibt es für die Bundesnetzagentur im Tk-Bereich wieder einiges zu tun: Das beginnt mit der schon Anfang des Jahres anstehenden Entscheidung zum Vectoring im Nahbereich der Vermittlungsstellen, geht weiter mit der Frage, ob Call by Call verlängert werden soll und ist mit der Überwachung der Abschaffung des Routerzwangs noch lange nicht beendet.

Wem gehört künftig das Kupferkabelnetz?

Die Bundesnetzagentur muss in diesem Jahr viel Entscheiden Die Bundesnetzagentur muss in diesem Jahr viel Entscheiden
Foto: dpa
Für besonders wichtig halte ich die Vectoring-Entscheidung. Sollte sie falsch sein, kann sie zwar von den Gerichten noch korrigiert werden. Doch bis in einem Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ein endgültiges Urteil gefällt wird, vergehen meist Jahre, während derer eine solche falsche Entscheidung noch bestand hat. Von daher ist es wichtig, dass die Bundesnetzagentur von Anfang an eine gute Vectoring-Entscheidung trifft.

Fest steht: Deutschland hat immer noch ein im internationalen Vergleich sehr gut ausgebautes herkömmliches Tk-Netz auf Basis der Kupfer-Doppelader. Mit VDSL Vectoring soll nun nochmal das Maximum aus diesem Netz herausgeholt werden. Entsprechend ist Deutschland zwar beim Umstieg auf modernere Netztechnologien, insbesondere Glasfaser, hinterher. Nur: Selbst, wenn die Bundesnetzagentur Vectoring im Nahbereich der Vermittlungsstellen verhindert, würde das noch lange nicht bedeuten, dass dort dann stattdessen der Ausbau von Glasfasernetzen erfolgt. Dazu sind diese Nahbereiche ein viel zu großer Flickenteppich. Außerhalb des Nahbereiches ist ja Vectoring längst eingeführt.

Es geht bei der Vectoring-Entscheidung also darum, wieder eine einheitliche Technologie für das gesamte Kupfernetz zu ermöglichen, nachdem Vectoring bisher nur außerhalb des Nahbereiches der Vermittlungsstellen zulässig war. Für den Wettbewerb in Deutschland kritisch ist jedoch, dass der aktuelle Entwurf der Regulierungsverfügung für das Vectoring im Nahbereich Sonderregeln zugunsten der Deutschen Telekom vorsieht. Diese tragen durchaus die Gefahr in sich, zur Remonopolisierung von Teilen des Festnetzes beizutragen. Ich habe daher jüngst gefragt, warum man nicht dieselben Regeln, die sich beim Vectoring im Fernbereich bereits bewährt haben, auch auf den Nahbereich anwendet, insbesondere das Windhundverfahren: Wer sich als erster verbindlich verpflichtet, eine bestimmte Vermittlungsstelle mit Vectoring auszubauen, bekommt diese.

Ähnliche Fragen stellt auch der angesehene Tk-Professor Torsten J. Gerpott. Er hofft, dass die "Beschlusskammer politisch die erforderlichen Freiräume erfalten wird", die es ihr erlauben, die finale Verfügung "noch so gegenüber dem Entwurf zu modifizieren, dass die Endfassung stärker darauf zielt, Investitionen aller Anbietergruppen in zukunftssichere Gigabit-Anschlüsse gleichgewichtig und nachhaltig zu stimulieren". Gelingt dieses der Bundesnetzagentur nicht, dann haben wir dank Remonopolisierung künftig ein unnötig langsames und unnötig teures Festnetz. Die Vectoring-Entscheidung ist wirklich wichtig.

Übrigens: Zum Themenkomplex "Vectoring" und "Routerzwang" gibt es auch einen aktuellen Podcast der Redaktion. Hören Sie rein!

Aber nicht nur Vectoring beschäftigt die Bundesnetzagentur. Von anderen Entscheidungen, insbesondere Call by Call und der Aufhebung des Routerzwangs, sind die Anschlüsse der Kunden direkt betroffen.

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