Android: Google erstellt aussagekräftiges Profile seiner Nutzer
Bewegungsmuster, Interessenbekundungen und sexuelle Orientierung: Google weiß alles
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Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar
will Google dazu zwingen, wesentliche Änderungen bei der Verarbeitung
von Nutzerdaten vorzunehmen. Mit einer förmlichen
Verwaltungsanordnung wurde der US-Konzern verpflichtet, Daten aus der
Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste "nur unter Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren". "Nach
Auffassung der Datenschutzbehörde greift die bisherige Praxis der
Erstellung von Nutzerprofilen weit über das zulässige Maß hinaus in
die Privatsphäre der Google-Nutzer ein", heißt es in einer heute in Hamburg
veröffentlichten Mitteilung.
Sollte Google nicht auf die Anordnung reagieren, kann die Behörde ein Zwangsgeld bis zu einer Million Euro verhängen, das in den USA eingetrieben werden müsste.
"Massive Profilbildung" durch Google
Bewegungsmuster, Interessenbekundungen und sexuelle Orientierung: Google weiß alles
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Ein Google-Sprecher erklärte, man habe während des gesamten Vorgangs
mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten (HmbBfDI) kooperativ
zusammengearbeitet. "Dabei haben wir dargelegt, wie unsere
Datenschutzerklärung einfachere und bessere Dienste für Nutzer
ermöglicht." Nun prüfe Google die Anordnung.
Datenschützer Caspar betonte, von Diensten wie GMail oder Android-Smartphones erhalte die Google Inc. umfängliche Informationen über die Nutzungsgewohnheiten ihrer Kunden. Die Daten verrieten bereits viel über den Einzelnen und dessen Interessen, Gewohnheiten und Lebensweise. Die Verknüpfung von Informationen aus den einzelnen Google-Diensten lasse aussagekräftige und nahezu umfassende Persönlichkeitsbilder entstehen. Hierzu zählen unter anderem Bewegungsmuster durch Standortdaten, Interessenbekundungen durch Eingabe von Schlagwörtern in die Suchmaschine oder auch den sozialen und finanziellen Status des Nutzers auf Grund seiner Aufenthaltsorte und andere Gewohnheiten. Auch Rückschlüsse über die Beziehungen zu Freunden oder die sexuelle Orientierung könne Google aus den Daten des Android-Smartphones ziehen, so der HmbBfDI. Eine "derartig massive Profilbildung" sei nur dann zulässig, wenn der Nutzer zugestimmt habe und er dagegen widersprechen könne. Google sei bislang nicht bereit, substanzielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen.
Untersuchungsverfahren läuft seit zwei Jahren
Der Datenschutzbeauftragte in der Hansestadt ist hierzulande für die Aufsicht von Google zuständig, weil der Suchmaschinen-Konzern dort seine Deutschland-Niederlassung unterhält. Das aktuelle Untersuchungsverfahren war bereits vor zwei Jahren eingeleitet worden. Unlängst hatte Caspar für seine Behörde mehr Mitarbeiter gefordert, weil international tätige Internet-Firmen wie Google und Facebook ihre deutschen Niederlassungen in Hamburg haben.
Im Rahmen einer europäischen Task Force habe man als Vertreter Deutschlands die Google-Bestimmungen zur Privatsphäre geprüft und bewertet, erklärte der Datenschutzbeauftragte. Die konkrete Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen erfolge jedoch nach nationalem Recht. "Während zum Teil andere Länder aufgrund ihrer nationalen Bestimmungen Verstöße mit Bußgeldern sanktionierten, wurde nach deutschem Datenschutzrecht nun eine Verwaltungsanordnung erlassen."
Aber nicht nur bei den Android-Smartphones zeigt sich der Riesenkonzern unnachgiebig. Auch bei der geforderten Offenlegung der Suchkriterien bleibt der Suchmaschinen-Gigant sturr.