Gläserner Mensch

Android: Google erstellt aussagekräftiges Profile seiner Nutzer

Seit rund zwei Jahren untersuchen Datenschützer in Hamburg, ob die Verarbeitung der Nutzerdaten bei Google den Gesetzen entspricht. Zumindest beim Thema Nutzerprofile sehen sie erheblichen Nachholbedarf - und drohen Google mit einer Millionenstrafe.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Bewegungsmuster, Interessenbekundungen und sexuelle Orientierung: Google weiß alles Bewegungsmuster, Interessenbekundungen und sexuelle Orientierung: Google weiß alles
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Der Hamburger Daten­schutz­beauftragte Johannes Caspar will Google dazu zwingen, wesentliche Änderungen bei der Verarbeitung von Nutzer­daten vorzunehmen. Mit einer förmlichen Ver­waltungs­an­ordnung wurde der US-Konzern verpflichtet, Daten aus der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste "nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren". "Nach Auffassung der Daten­schutz­behörde greift die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzer­profilen weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein", heißt es in einer heute in Hamburg veröffentlichten Mitteilung.

Sollte Google nicht auf die Anordnung reagieren, kann die Behörde ein Zwangsgeld bis zu einer Million Euro verhängen, das in den USA eingetrieben werden müsste.

"Massive Profilbildung" durch Google

Bewegungsmuster, Interessenbekundungen und sexuelle Orientierung: Google weiß alles Bewegungsmuster, Interessenbekundungen und sexuelle Orientierung: Google weiß alles
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Ein Google-Sprecher erklärte, man habe während des gesamten Vorgangs mit dem Hamburger Daten­schutz­beauf­tragten (HmbBfDI) kooperativ zusammen­gearbeitet. "Dabei haben wir dargelegt, wie unsere Datenschutz­erklärung einfachere und bessere Dienste für Nutzer ermöglicht." Nun prüfe Google die Anordnung.

Datenschützer Caspar betonte, von Diensten wie GMail oder Android-Smartphones erhalte die Google Inc. umfängliche Informationen über die Nutzungs­ge­wohnheiten ihrer Kunden. Die Daten verrieten bereits viel über den Einzelnen und dessen Interessen, Gewohnheiten und Lebensweise. Die Verknüpfung von Informationen aus den einzelnen Google-Diensten lasse aussagekräftige und nahezu umfassende Persönlich­keits­bilder entstehen. Hierzu zählen unter anderem Bewegungs­muster durch Standortdaten, Interessen­be­kundungen durch Eingabe von Schlag­wörtern in die Suchmaschine oder auch den sozialen und finanziellen Status des Nutzers auf Grund seiner Aufenthaltsorte und andere Gewohnheiten. Auch Rückschlüsse über die Beziehungen zu Freunden oder die sexuelle Orientierung könne Google aus den Daten des Android-Smartphones ziehen, so der HmbBfDI. Eine "derartig massive Profilbildung" sei nur dann zulässig, wenn der Nutzer zugestimmt habe und er dagegen widersprechen könne. Google sei bislang nicht bereit, substanzielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen.

Untersuchungsverfahren läuft seit zwei Jahren

Der Daten­schutz­be­auftragte in der Hanse­stadt ist hierzulande für die Aufsicht von Google zuständig, weil der Suchmaschinen-Konzern dort seine Deutschland-Nieder­lassung unterhält. Das aktuelle Unter­suchungs­ver­fahren war bereits vor zwei Jahren eingeleitet worden. Unlängst hatte Caspar für seine Behörde mehr Mitarbeiter gefordert, weil international tätige Internet-Firmen wie Google und Facebook ihre deutschen Niederlassungen in Hamburg haben.

Im Rahmen einer europäischen Task Force habe man als Vertreter Deutschlands die Google-Bestimmungen zur Privatsphäre geprüft und bewertet, erklärte der Datenschutzbeauftragte. Die konkrete Durch­setzung der datenschutz­recht­lichen An­forderungen erfolge jedoch nach nationalem Recht. "Während zum Teil andere Länder aufgrund ihrer nationalen Bestimmungen Verstöße mit Bußgeldern sanktionierten, wurde nach deutschem Daten­schutz­recht nun eine Verwaltungs­anordnung erlassen."

Aber nicht nur bei den Android-Smartphones zeigt sich der Riesenkonzern unnachgiebig. Auch bei der geforderten Offenlegung der Suchkriterien bleibt der Suchmaschinen-Gigant sturr.

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