Umleitung

BNetzA schaltet 300 Festnetznummern ab

Eine Firma, die durch eine Festnetznummer vortäuschte, im Ort zu sitzen, hat nun 300 Nummern weniger: Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung verfügt. Das Unternehmen hatte lediglich Umleitungen zur Firmenzentrale geschaltet.
Von Thorsten Neuhetzki

Die BNetzA lässt 300 Festnetznummern abschalten Die BNetzA lässt 300 Festnetznummern abschalten
Foto: dpa
Immer wieder geht die Bundesnetzagentur gegen Inhaber von Rufnummern vor, die nicht so genutzt werden, wie es das Gesetz bzw. die Bundesnetzagentur vorschreibt. Nachdem der Kampf gegen betrügerische 0190-Nummern vorbei und der Betrug mit 0900-Nummern weitgehend eingedämmt ist, nimmt sich der Regulierer in der Vergangenheit immer häufiger andere Nummerngassen vor, in denen in den Augen der Aufsichtsbehörde Schindluder getrieben wird. Jetzt hat der Regulierer die Abschaltung von 300 Festnetznummern angeordnet. Mit ihnen, so lässt die BNetzA wissen, hatten Unternehmen in Werbeanzeigen die Ortsnähe zum Kunden vorgetäuscht.

300 Festnetznummern müssen nach Anordnung des BNetzA von den betreffenden Anbietern, bei denen sie geschaltet sind, deaktiviert werden. "Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt", argumentiert der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Wenn Ortsnähe vorgetäuscht wird, geht die Bundesnetzagentur gegen solche Wettbewerbsverstöße vor. Wir überprüfen weitere Unternehmen, die in vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen und werden dort ebenfalls einschreiten, wenn dies erforderlich ist."

Rufweiterleitung wurde zur Vortäuschung der Ortsansässigkeit genutzt

Die BNetzA lässt 300 Festnetznummern abschalten Die BNetzA lässt 300 Festnetznummern abschalten
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Die abgeschalteten Ortsnetzrufnummern wurde in Werbeanzeigen angegeben und hatten den Adressaten so vorgetäuscht, dass der Anbieter ein vor Ort ansässiges Unternehmen für Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten sei. Die abgeschalteten Nummern gaben eine Ortsnähe aber nur vor. Tatsächlich sei eine Rufweiterleitung an den Sitz des Unternehmens verwendet worden. In den jeweiligen Vorwahlbereichen war demnach kein eigener Betriebssitz vorhanden. Gleichwohl wurde nach Angaben der BNetzA unterlassen, "unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung erfolgte, was eine irreführende Werbung darstellt". Darüber hinaus seien viele der Ortsnetzrufnummern gar nicht dem werbenden Unternehmen zugeteilt worden. Bei welchem Anbieter die Rufnummern geschaltet wurden, ist nicht bekannt.

Das Verwaltungsgericht Köln habe im Rahmen eines Eilverfahrens die Anordnung der Bundesnetzagentur zur Abschaltung der knapp 300 Ortsnetzrufnummern des Rohr- und Kanalreinigungsanbieters bestätigt.

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