Themenspezial: Verbraucher & Service Rückwirkend

GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

Nicht nur auf PCs, MP3-Player und andere Geräte und Speichermedien wird sie erhoben: Die GEMA-Abgabe kommt jetzt auch auf Smartphones und Tablets. Wir verraten, welche Zusatzabgaben erhoben werden.
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Seit Jahren verhandeln die deutschen Ver­wertungs­ge­sell­schaften über eine Ur­heber­rechts­ab­gabe auf Smartphones und Tablets. Die Begründung hierfür lautet: Rein theoretisch können damit - genauso wie mit PCs oder früher mit Kassetten, CDs und DVDs - ur­heber­recht­lich geschützte Werke kopiert werden. Nun haben die Ver­wertungs­ge­sell­schaften mit der Industrie nach langem Tauziehen eine Einigung erzielt.

Vor wenigen Stunden veröffentlichte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) das Ergebnis. Unsere im Titel aus Platzgründen abgekürzte Formulierung "GEMA-Abgabe" trifft es allerdings nur zu einem Teil: Denn außer der GEMA haben alle in der ZPÜ zu­sammen­ge­schlossen­en Ver­wertungs­ge­sell­schaften mit der Branche verhandelt und eine gemeinschaftliche Einigung erzielt, die so genannten Gesamtverträge. Bekannt sind beispielsweise auch die VG Wort und die VG Bild-Kunst.

Die Urheberrechtsabgaben werden nicht erst ab sofort, sondern sogar noch rückwirkend bis ins Jahr 2008 erhoben. Verhandlungspartner der Ver­wertungs­ge­sell­schaften war der Branchenverband Bitkom.

Diese Sätze gelten für Tablets und Smartphones

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Wichtig zu wissen ist, dass es bei der Berechnung von Urheberrechtsabgaben eine Unterscheidung zwischen privat und beruflich genutzten Geräten gibt. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof in seiner Padawan-Entscheidung vorgegeben. Diese Vorgabe gilt bereits für die Abgaben auf PCs. Auf beruflich genutzte Geräte wird eine weit günstigere Abgabe erhoben als auf private Geräte.

Für Handys sind rückwirkend ab dem Jahr 2008 Abgaben zu entrichten, und diese beginnen mit 1,33 Euro pro Gerät. Bis zum Jahr 2014 steigt der Satz auf 5 Euro pro privatem Gerät und 2,50 Euro pro beruflich genutztem Handy. Von 2014 bis Ende 2018 bleiben die Beiträge dann stabil.

Bei Tablets startet die Erhebung der Abgabe rückwirkend zum Jahresbeginn 2012. Hier beginnt der Satz bei 4,90 Euro und steigt bis 2015 auf 7 Euro pro privatem Tablet. Für Business-Tablets werden 2012 1,96 Euro fällig und schrittweise bis 2015 dann 2,80 Euro pro Gerät. Auch bei den Tablets gilt eine Abgaben-Stabilität von 2015 bis Ende 2018.

Zu allen hier genannten Beträgen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die genannten Tarife inklusive 20 Prozent Gesamtvertragsnachlass gelten nur für Importeure und Hersteller von Tablets und Mobiltelefonen, die den Gesamtverträgen beigetreten sind.

Ursprünglich wurden 36 Euro pro Smartphone gefordert

Der Bitkom verkündet in seiner Mitteilung, durch die Einigung würden die Verbraucher "vor deutlich höheren Abgaben bewahrt". Im Jahr 2011 hatte die ZPÜ 36 Euro pro Mobiltelefon mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 GB, 16 Euro für Smartphones mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von weniger als 8 GB und 12 Euro für einfache Handys ohne Touchscreen gefordert (teltarif.de berichtete). Diese hohen Sätze sind mit der Einigung vom Tisch, zwischenzeitlich hatten sich die Kontrahenten immer wieder vor Gericht gestritten.

Grundsätzlich fordert der Bitkom einen "Systemwechsel" bei urheberrechtlichen Geräteabgaben. Die Hersteller und Importeure hätten vorerst Planungssicherheit und auch für die Verbraucher würden die Verträge Klarheit schaffen. Allerdings seien die Verträge erst "nach zähen Verhandlungen zustande gekommen". Der Bitkom schätzt, dass die Verwertungsgesellschaften ab 2015 zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr nur für die beiden Produktkategorien Handys und Tablets kassieren.

Der Bitkom kritisiert allerdings das System der Pauschalabgaben auf Geräte seit Jahren und bezeichnet es als "grundsätzlich untauglich" für die digitale Welt. "Das Modell der urheberrechtlichen Abgaben wurde vor fünfzig Jahren erdacht und wird den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften, Harald Heker (GEMA), Robert Staats (VG Wort) und Urban Pappi (VG Bild-Kunst) erklärten hingegen: "Mit den beiden Gesamtverträgen werden auf dem Verhandlungswege jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten beendet. Ohne diese Vereinbarungen müssten die Rechteinhaber auf unabsehbare Zeit weiter auf die ihnen zustehenden Vergütungen für die private Vervielfältigung ihrer Werke warten. Auch wenn wir den Abschluss begrüßen, zeigt die lange Dauer von Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns zur Verbesserung des Systems. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung hier bereits konkrete Vorschläge auf den Weg gebracht hat. Ein wichtiger gesetzgeberischer Baustein ist dabei die vorgesehene Sicherheitsleistung, die die Rechtsinhaber mit anderen Gläubigern gleichstellt und das Ausfallrisiko für geschuldete Vergütungen mindert. Damit würde der Gesetzgeber das seit Jahrzehnten bewährte System der Privatkopie zukunftssicher machen, auf das Rechteinhaber und Nutzer (Verbraucher) auch im digitalen Zeitalter nicht verzichten können."

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