Patentstreit: HTC droht baldiges Verkaufsverbot für Smartphones
Im Patentstreit mit IPCom droht HTC
nun offenbar ein Verkaufsverbot
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Dem Smartphone-Hersteller HTC droht in
Deutschland ein Verkaufsverbot mitten im wichtigen
Weihnachtsgeschäft. Der deutsche Patentverwerter IPCom will ein
entsprechendes Urteil des Landgerichtes Mannheim gegen UMTS-Telefone
des taiwanischen Konzerns rasch umsetzen, nachdem HTC seine Berufung
zurückzog, wie IPCom heute mitteilte. Es dürfte sich dabei eher
um Wochen, denn Monate handeln, betonte ein Sprecher.
Eine Reaktion von HTC lag zunächst nicht vor. Das Gericht bestätigte auf Anfrage die Rücknahme des Berufungsantrags. Bislang war ein Verkaufsverbot aufgrund des laufenden Verfahrens ausgesetzt worden; HTC musste jedoch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7,5 Millionen Euro hinterlegen.
HTC zog Berufung offenbar zurück
Im Patentstreit mit IPCom droht HTC
nun offenbar ein Verkaufsverbot
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Der Widerspruch von HTC sollte am Montag vor dem Oberlandesgericht
Karlsruhe verhandelt werden (Az. 6 U 38/09). IPCom wirft HTC die Verletzung eines Patents vor, mit dessen Hilfe Verbindungen je nach
Wichtigkeit in verschiedene Gruppen gestaffelt werden, was unter
anderem bei Notfällen wichtig sein kann. Das Landgericht Mannheim
hatte IPCom im Mai 2009 in dem Fall Recht gegeben (Az. 7094/08).
IPCom wirft die Verletzung dieses Patents (EP 1186189) auch dem finnischen Handy-Weltmarktführer Nokia vor. Dieser Streit dauert in mehreren Ländern noch an und IPCom sieht sich nun auch im Konflikt mit Nokia gestärkt. Zuletzt hatte Nokia im Juni ein entsprechendes Verfahren in London verloren. In Deutschland unterlag Nokia IPCom im Februar dieses Jahres vor dem Landgericht Mannheim.
IPCom: HTC hat nie ein angemessenes Angebot gemacht
IPCom übernahm 2007 die Mobilfunk-Patente des Elektrokonzerns Bosch, der seinerzeit maßgeblich an der Entwicklung des Datenfunk-Formats UMTS beteiligt war. HTC habe in Verhandlungen nie ein angemessenes Angebot für die Lizenzierung des Patents gemacht, erklärte heute IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter. Das Mannheimer Urteil sei mit sofortiger Wirkung und ohne Sicherheitsleitungen vollstreckbar.