Themenspecial Breitband-Internet Frequenz-Versteigerung

BNetzA reserviert keine Frequenzen für neue Mobilfunk-Netzbetreiber

Ein potenzieller vierter Mobilfunk-Netz­be­treiber könnte es bei der anstehenden Fre­quenz­ver­steigerung schwer haben: Die Bundes­netz­agentur reserviert keine Frequenzen für einen Neu­ein­steiger. Wir haben die Begründung der Regu­lierungs­be­hörde zusammen­gefasst.
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BNetzA reserviert keine Frequenzen für neue Mobilfunk-Netzbetreiber BNetzA reserviert keine Frequenzen für neue Mobilfunk-Netzbetreiber
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Im Vorfeld der anstehenden Frequenzversteigerung gab es lange Diskussionen darüber, ob nach der Fusion von o2 und E-Plus der Markteintritt eines potenziellen vierten Mobilfunknetzbetreibers in Deutschland von der Bundesnetzagentur als oberster Regulierungsbehörde gefördert werden sollte. Wäre dies wichtig für den Wettbewerb, um ein Ansteigen der Preise durch die Verbraucher zu verhindern? Und könnte ein Neueinsteiger mit einer geringeren Frequenzausstattung als die etablierten Netzbetreiber überhaupt am Markt bestehen? Zu diesen Fragen durften auch die bisherigen Netzbetreiber Stellung nehmen.

Die gestern veröffentlichte Entscheidung über die Anordnung und die Wahl des Vergabeverfahrens sowie die Vergaberegeln und Auktionsregeln zur Vergabe von Frequenzen legen nun fest, dass es keine Bevorzugung von Neueinsteigern auf dem deutschen Mobilfunkmarkt geben wird. Konkret heißt dies, dass keine Frequenzblöcke speziell für neue Netzbetreiber reserviert werden.

Diskussion im Vorfeld erörterte Für und Wider

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In ihrem Entscheidungsentwurf [Link entfernt] gibt die Bundesnetzagentur Ausschnitte aus der vorangegangenen Diskussion wieder. Vorgetragen worden sei von einem oder mehreren Kommentatoren, dass die Reservierung von Spektrum für Neueinsteiger teilweise abgelehnt wird. Demgegenüber habe "ein Kommentator" gefordert, zweimal 10 MHz unterhalb 1 GHz für Neueinsteiger zu reservieren, "um den Belangen kleiner und mittlerer Unternehmen Rechnung zu tragen". Hierbei könnte es sich beispielsweise um Liquid Broadband handeln, über dessen Ambitionen teltarif.de mehrfach berichtete.

Eine Grundausstattung an Frequenzen wird nun von der Kammer der Bundesnetzagentur nicht festgelegt. Gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 TKG bestimme die Kammer vor Durchführung eines Vergabeverfahrens die für die Aufnahme des Telekommunikationsdienstes notwendige Grundausstattung an Frequenzen, sofern dies erforderlich sei.

"Die Festlegung einer notwendigen Grundausstattung an Frequenzen ist in diesem Fall nicht erforderlich. Mit den hier zur Vergabe stehenden Frequenzen können die unterschiedlichsten Telekommunikationsdienste angeboten werden, so dass eine für alle denkbaren Geschäftsmodelle einheitliche Mindestfrequenzmenge oberhalb der kleinsten Vergabeeinheit von 5 MHz nicht abstrakt festgelegt werden kann", schreibt die BNetzA hierzu.

BNetzA: Reservierung von Grundausstattung ist kein Regulierungsziel

Ein Bieter, der einen individuell höheren Bedarf für die notwendige Grundausstattung an Frequenzen als die kleinste zur Vergabe stehende Einheit von 5 MHz für sein Geschäftsmodell habe, könne diesen als "essenzielle Mindestausstattung" anmelden. In der Auktion werde sichergestellt, dass ein Bieter nur dann den Zuschlag für Frequenzpakete erhält, wenn die Anzahl der ersteigerten Frequenzpakete in der Summe mindestens der festgesetzten essenziellen Mindestausstattung entspricht.

Damit könne sichergestellt werden, dass Bieter nicht weniger als das selbst bestimmte Mindestspektrum erhalten und damit nicht davon abhängig sind, nach der Auktion - beispielsweise im Wege der Übertragung - weiteres Spektrum zu erlangen, um ihren beabsichtigten Telekommunikationsdienst aufnehmen zu können.

Mit dem Verzicht auf eine Festlegung einer Grundausstattung könne den Bietern die größtmögliche Flexibilität in der Auktion gewährleistet werden. "Im Interesse der Förderung des Wettbewerbs" würde die Kammer "eine erfolgreiche Teilnahme von Neueinsteigern im Versteigerungsverfahren begrüßen."

Die Kammer der Bundesnetzagentur sei jedoch der Überzeugung, dass es "nach Abwägung der Regulierungsziele" sachlich letztlich nicht geboten sei und auch der Förderung des Wettbewerbs im Ergebnis nicht diene, abweichende Konditionen mit Blick auf den Frequenzzugang für einen Neueinsteiger - z. B. durch die Festlegung einer konkreten Grundausstattung bzw. durch die Reservierung von Frequenzblöcken - festzulegen. Ein Neueinsteiger bedürfe nicht eines besonderen Schutzes "durch Schaffung asymmetrischer Bedingungen" im Rahmen des Bietverfahrens. Es sei zu erwarten, dass "angesichts des Investitionsvolumens in den Netzaufbau" und des Wertes der Frequenzen davon ausgegangen werden kann, dass eine erfolgreiche Teilnahme an diesem offenen Bietverfahren "den Einsatz von erheblicher Finanzkraft" voraussetzt.

Wenig Chancen für Erfolg eines Neueinsteigers und Spektrumskappe

Die Verbraucherinteressen hingen im übrigen nicht ausschließlich von der konkreten Anzahl der Netzbetreiber, sondern vom "allgemeinen Marktumfeld in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität" ab. Insbesondere seien hierbei die Verbraucherinteressen nach einem "beschleunigten Breitbandausbau und einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkdiensten" zu berücksichtigen.

Gerade die stetig wachsende Nachfrage nach mobilen Diensten und der Forderung nach einer "Überall- Erreichbarkeit" könne nur durch Mobilfunknetze mit einem hohen Versorgungsgrad erreicht werden. Es sei nicht ersichtlich, dass ein derart hoher Versorgungsstand im Wettbewerb nochmals innerhalb kurzer Zeit, z. B. durch einen Neueinsteiger, erreicht werden kann.

Für die anstehende Auktion wird für alle Bieter immerhin eine sogenannte Spektrumskappe von zweimal 15 MHz (gepaart) bei 900 MHz festgelegt. Dies bedeutet, dass für den Frequenzbereich 900 MHz bei der Auktion die Bietrechte auf eine Frequenzausstattung von höchstens zweimal 15 MHz (gepaart) beschränkt werden.

Ein weiteres Detail der Auktionsbestimmungen ist, dass der so genannte DECT-Schutzabstand im 1800-MHz-Bereich mitversteigert wird. Wie der Umstieg von DVB-T auf Mobilfunk im 700-MHz-Band ablaufen soll, haben wir in dieser Meldung zusammengefasst.

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