Gesetzesverzögerung

Kostenlose Warteschleifen: Gesetz frühestens im August gültig

TKG-Novelle weiterhin nicht unterzeichnet
Von Thorsten Neuhetzki

Kostenlose Warteschleifen sind frühestens zum August gesetzlich vorgeschrieben. Kostenlose Warteschleifen sind frühestens zum August gesetzlich vorgeschrieben.
Foto: dpa
Dass die kostenlosen Warteschleifen bei Service-Nummern kommen, steht fest. Allerdings verzögert sich das dafür erforderliche Gesetz weiter - zuletzt ausgelöst durch den Rücktritt von Ex-Bundespräsident Christian Wulff. Der Bundesrat hatte das Gesetz gebilligt und an das Bundespräsidialamt zur Prüfung gegeben. Doch bevor diese Prüfung abgeschlossen war und Wulff unterzeichnen konnte, trat er zurück. Nun wartet die TKG-Novelle auf die Unterschrift seines Nachfolgers Joachim Gauck. Nach der Unterschrift wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlich und ist dann grundsätzlich zum nächsten Tag gültig. Für einzelne Bestandteile wie die kostenlosen Warteschleifen gibt es jedoch Übergangsfristen.

Kostenlose Warteschleifen sind frühestens zum August gesetzlich vorgeschrieben. Kostenlose Warteschleifen sind frühestens zum August gesetzlich vorgeschrieben.
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Stufe eins der kostenlosen Warteschleifen wird laut Gesetzestext "am ersten Tag des vierten auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft" treten. Wäre das Gesetz also noch bis Ende März veröffentlicht worden, so wären die kostenlosen Warteschleifen in der ersten Phase ab 1. Juli gesetzlich festgeschrieben. Jetzt tritt das Gesetz frühestens zum 1. August in Kraft. Sollte sich die Unterschrift weiter verzögern, so gäbe es weitere Verschiebungen. Das gilt jedoch als unwahrscheinlich.

In der ersten Stufe müssen die kostenlosen Warteschleifen vor einer Verbindung eingeführt werden. Das bedeutet, dass bis zu zwei Minuten Warteschleife zwar erlaubt sind, aber kostenlos sein müssen. Danach darf es bis zur ersten Bearbeitung des Anrufes keine weiteren kostenpflichtigen Warteschleifen geben. Das kann aber auch dazu führen, dass die Verbindung nach zwei Minuten Warten getrennt wird. Warteschleifen während einer Verbindung sind weiterhin erlaubt und dürften kostenpflichtig sein. Das wäre also beispielsweise der Fall, wenn ein Agent seinen Vorgesetzten fragen muss oder zu einem anderen Team weiterverbindet.

Zweite Phase tritt voraussichtlich zum 1. August 2013 in Kraft

Erst zum 1. August 2013 tritt dann die nächste Stufe des Gesetzes in Kraft. Dann müssen auch so genannte Wartefelder während der Verbindung kostenlos sein bzw. dürfen nicht mehr vorkommen, wenn die kostenlose Abrechnung nicht möglich ist. Genau das ist jedoch bis heute technisch ein Problem für viele Anbieter und wird viele Hotlines noch vor Herausforderungen stellen. Mehr dazu haben wir bereits vor längerer Zeit in einem Hintergrund beleuchtet.

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