Roaming: Flatrates und Pakete gelten auch in der EU
"Roam like at home" ist einen Schritt weiter gekommen.
Dan Race - Fotolia, teltarif.de
Seit heute (Samstag, 30. April 2016) gelten
neue Regeln für das Roaming in der EU.
Lange war hierbei unklar, welche Zusatzkosten die Anbieter
in der ersten Phase der Regulierung von Kunden verlangen dürfen,
die Flatrates oder Inklusivpakete für die Nutzung im Inland gebucht haben.
Die Verordnung sieht vor, dass grundsätzlich die Inlandspreise auch
im Ausland gelten sollen. Derzeit gelten noch Ausnahmen, ab dem
15. Juni 2017 werden in der EU alle Roaming-Zusatzgebühren
voraussichtlich entfallen.
Mitnahme von Paketen und Flatrate möglich
"Roam like at home" ist einen Schritt weiter gekommen.
Dan Race - Fotolia, teltarif.de
Bei Flatrates und Paketen jedoch solle in der ersten Phase noch der
maßgebliche "inländische Endkundenpreis dem Entgeltmechanismus
entsprechen, der zur Anwendung käme, wenn der Kunde in seinem
Mitgliedstaat den Inlandstarif in Anspruch nähme", wie Europäischer Rat und
Parlament in der Begründung der Verordnung formulierten. Welche Folgen dies für
die Verbraucher nach sich ziehen sollte, war lange Zeit nicht genau
geregelt.
Nun hat sich die Bundesnetzagentur dazu geäußert. Demnach dürfen Provider im EU-Ausland den regulierten Aufpreis verlangen, wenn Mobilfunkkunden eine Flatrate oder Inklusivpakete nutzen. Die Mitnahme der gebuchten Leistung muss jedoch gewährleistet sein.
Roaming-Aufschläge ab 30. April 2016 |
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Leistung | Kosten (netto) |
Kosten (brutto) |
Taktung |
abgehende Gespräche |
5,00 | 5,95 | 30/1 |
eingehende Gespräche |
1,14 | 1,36 | 1/1 |
SMS | 2,00 | 2,38 | pro Stück |
Megabyte | 5,00 | 5,95 | 1-kB-Block |
Stand: 30. April 2016. Preise in Euro-Cent. |
Höchstpreise gelten nur noch bei Aufpreisen
Sobald die Inklusivleistung aufgebraucht ist, muss der Provider den tariflich vorgesehenen Folgepreis abrechnen. Er darf auch hier den Aufschlag anwenden - in der Summe jedoch nicht mehr als bis zur Preisobergrenze, die in genereller Form vor dem 30. April 2016 galt. Berechnet der Provider den Aufpreis nicht, gilt auch keine Preisobergrenze. Auf diese Kostenfalle haben wir bereits hingewiesen.
Der Roaming-Aufschlag darf auch bei Flatrate-Tarifen berechnet werden. Kunden mit beispielsweise einer mobilen Datenflatrate dürfen die gebuchte Leistung mitnehmen und bezahlen pro versurftem Megabyte im EU-Ausland 5,95 Cent einschließlich Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt wie bisher in 1-kB-Blöcken.
Bundesnetzagentur: Roaming wird günstiger
Auch weiterhin können Mobilfunknutzer für das Roaming im Ausland spezielle Optionen buchen, die ihrem Nutzungsverhalten besser entsprechen. Hierbei sollten sie beachten, dass die regulierten Konditionen keine Anwendung mehr finden. So entfällt dann auch der weiterhin gültige Cut-Off-Mechanismus, der ab einer Grenze von 50 Euro netto die Datenverbindung unterbricht, um allzu hohe Rechnungen zu vermeiden. Viele Provider haben sich jedoch zu dem Schritt entschlossen, die Inklusivleistungen ihrer Tarife ohne Aufpreis für das EU-Roaming nutzbar zu machen.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, lobt die neuen Regelungen: "Für viele Verbraucher wird es jetzt günstiger aus dem Urlaub nachhause zu telefonieren. Bislang kamen auf die Kunden hier hohe Kosten zu. Langfristig kann der Nutzer dann wie zuhause kommunizieren."
Ob das Roaming in der EU im Einzelfall wirklich günstiger wird, muss jeder Nutzer vor Urlaubsantritt genau überprüfen. Unser Übersichtsartikel zu den neuen Regelungen hilft dabei.