Regulierung
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Wettbewerb: Die TAL der Telekom wird billiger

Die Kosten für die Kupferdoppelader der Telekom sollen sinken. Die Wettbewerber zahlen je nach Variante 2 oder 17 Cent netto weniger.
Von Thorsten Neuhetzki

Die Kupferleitung bringt der Telekom weiter Geld ein. Vom Kvz aus werden es nur 2 Cent weniger. Die Kupferleitung bringt der Telekom weiter Geld ein. Vom Kvz aus werden es nur 2 Cent weniger.
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Die Bundesnetzagentur hat ihren Konsultationsentwurf für die Kosten der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) festgelegt. Diese Kosten müssen Wettbewerber der Telekom zahlen, wenn sie einen Teil der Kupferdoppelader der Telekom anmieten müssen, um den Kunden zu versorgen. Die TAL-Entgelte sind also entscheidend für die Kosten eines klassischen DSL- oder VDSL-Anschlusses. Entgegen dem Antrag der Telekom wurden die monatlichen Kosten gegenüber den aktuell geltenden Konditionen gesenkt - wenn auch nur leicht.

Der Entgeltvorschlag der BNetzA sieht vor, dass die Wettbewerber ab dem 1. Juli 2016 monatlich 10,02 Euro (netto) an die Telekom für die Hvt-TAL zahlen müssen. Dabei handelt es sich um die Kupferleitung von der Vermittlungsstelle bis zum Kunden, etwa dann, wenn der Wettbewerber klassisches DSL verkauft hat. Der Preis würde damit um 17 Cent netto fallen. Die Telekom hatte ein Entgelt von 11,20 Euro netto beantragt. Nutzt ein Wettbewerber das verkürzte Leitungsstück vom Kabelverzweiger am Straßenrand bis zum Kunden, etwa um VDSL anzubieten, zahlt er ein geringeres Entgelt. Diese als Kvz-TAL bezeichnete Vorleistung wird 2 Cent netto günstiger und soll ab Sommer 6,77 Euro netto kosten. Mit dem monatlichen Überlassungsentgelt werden nach Angaben der Bundesnetzagentur in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der "letzten Meile" abgedeckt.

Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur die TAL-Entgelte 2013 festgelegt. Damals waren die Preise für die TAL um 11 Cent netto gestiegen. Die Kvz-TAL hingegen war damals um 38 Cent netto vergünstigt worden. Die Bundesnetzagentur wollte es damals den Wettbewerbern erleichtern, die Kabelverzweiger selbst zu erschließen.

Absenkung bei Kabellehrrohr-Nutzung und MFG-Einbauplatz

Die Kupferleitung bringt der Telekom weiter Geld ein. Vom Kvz aus werden es nur 2 Cent weniger. Die Kupferleitung bringt der Telekom weiter Geld ein. Vom Kvz aus werden es nur 2 Cent weniger.
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom vorgeschlagen. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür monatlich 4 Cent netto pro Meter eines Viertelrohres zahlen - statt bislang 9 Cent netto. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 46,76 Euro im Monat netto kosten statt bisher 66,75 Euro netto. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse soll künftig 90,14 Euro netto betragen statt bisher 107,23 Euro netto. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden. In der Praxis kommt das jedoch nur selten vor. Nach Angaben der Telekom wird auch die Nutzung der Telekom-Kabelleerrohre kaum nachgefragt.

Die Entgeltvorschläge seien das Ergebnis "jeweils sehr intensiver Prüfungen und transparenter Beschlusskammerverfahren während der vergangenen Wochen", teilte die Bundesnetzagentur heute mit. Die moderate Absenkung der Entgelte für den Zugang zur letzten Meile resultiere aus einem geringeren kalkulatorischen Zinssatz und niedrigeren Kupferpreisen.

Begründung der Behörde

Darüber hinaus habe die für die Regulierung der TAL zuständige Beschlusskammer 3 eine Empfehlung der Europäischen Kommission zur Kalkulation der Entgelte für die „letzte Meile“ berücksichtigt. Danach wurden bei der Ermittlung des Investitionswertes die Kabelkanalanlagen und die Kabelschächte des Kupfernetzes nicht mehr wie bisher durchweg zu Bruttowiederbeschaffungswerten angesetzt. Der Grund: Diese Infrastrukturen können auch für ein modernes Glasfasernetz weiterverwendet werden. Mit der Empfehlung geht die Beschlusskammer jetzt davon aus, dass keine Duplizierung solcher baulichen Anlagen durch Wettbewerber erfolgt und daher kein Investitionsanreiz durch umfassende Bruttowiederbeschaffungswerte erforderlich ist. Den Kostensenkungen stünden allerdings auch steigernde Effekte aufgrund einer Erhöhung der Tiefbaupreise und eines weiteren Rückgangs der Anzahl beschalteter Kupferdoppeladern gegenüber. Diese insgesamt gegenläufigen Effekte kompensieren sich nach Angaben des Regulierers weitgehend, so dass sich im Ergebnis die jetzt vorgeschlagene leichte Entgeltabsenkung der TAL-Entgelte ergebe.

Konsultationsverfahren

Die vorgeschlagenen Entgelte sollen für drei Jahre, also bis Ende Juni 2019, gelten. Die beiden Entscheidungsentwürfe sind ab heute zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Diese läuft bis zum 4. Mai. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie rechtzeitig ab dem 1. Juli endgültig in Kraft treten, heißt es vom Regulierer abschließend.

Reaktionen und Stellungnahmen der Wettbewerber und der Telekom zu den neuen Entgelten lesen Sie in einer weiteren Meldung.

Update 29. Juni

Inzwischen sind die Entgelte genehmigt. Sie treten zum 1. Juli 2016 in Kraft, es gab keine Veränderungen mehr.

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