Umsetzung

So muss die Telekom die Spotify-Drossel in die AGB schreiben

Die Umsetzung der Spotify-Drossel, die laut der Telekom auf die neue EU-Verordnung zur Netzneutralität zurückgeht, macht Anpassungen in den AGB notwendig. Die Telekom muss Angaben zur "geschätzten maximalen" und "normalerweise zur Verfügung stehenden" Geschwindigkeit machen.
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Bild: Telekom
Mit Berufung auf das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April hat die Telekom vor einem Monat ihre Spotify-Kunden darauf hingewiesen, dass nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden müsse. Dabei wird wie berichtet die Maximalgeschwindigkeit auf 64 kBit/s im Downstream und 16 kBit/s im Upstream gedrosselt. Diese Bandbreite reicht auch nach Auffassung der Telekom nicht aus, um Spotify zu nutzen.

Verbraucherschützer kritisieren dies und unterstellen der Telekom, dass sie ihre Nutzer für dumm verkauft. Denn diese Behauptung könne ja nur dann stimmen, wenn sich das Streamen von Spotify auch bereits auf das im Tarif enthaltene Inklusivvolumen auswirkt, also wenn Spotify eben auch das Inklusivvolumen mit verbraucht.

Die Telekom hat gegenüber teltarif.de mitgeteilt, dass die entsprechenden Regelungen nun in den Leistungsbeschreibungen, Preislisten und AGB umgesetzt werden.

Das muss die Telekom in ihren AGB genauer formulieren

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Bild: Telekom
Die Telekom schreibt an unsere Redaktion:

Ende April tritt ja die EU-Verordnung zum Telecom Single Market in Kraft. Daraus ergeben sich nicht nur Änderungen für unsere Optionen "Spotify" und "Mobile TV". [...] Auch wenn beide Dienste weiterhin nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden, können wir sie leider nicht mehr aus der Bandbreitenbeschränkung herausnehmen, sobald das Inklusivvolumen aufgebraucht ist. Hintergrund ist die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert.

Laut Aussage der Telekom ergeben sich Verpflichtungen zu Änderungen bei den Leistungsbeschreibungen, Preislisten und AGB der Telekom-Tarife. Die Dokumente müssten um Angaben zu Auswirkungen von Verkehrsmanagementmaßnahmen, Volumenbeschränkungen und Spezialdiensten auf die Geschwindigkeiten textlich ergänzt werden. Außerdem müssten neue Angaben zu Ver­bindungs­ge­schwindig­keiten aufgenommen werden: Im Festnetz beispielsweise müssten die "normalerweise zur Verfügung stehenden" Geschwindigkeiten ergänzt werden. Diese definiert die Telekom als die Geschwindigkeit, die 80 Prozent der Kunden in einem Tarif erreichen.

Im Bereich des Mobilfunks müssten die "geschätzten maximalen" Geschwindigkeiten ergänzt werden. Diese definiert der Netzbetreiber als die maximale beworbene Geschwindigkeit in einem Tarif. Ergänzt werden sollen die Angaben um die Werte aus dem aktuellen connect-Mobilfunk-Netztest (teltarif.de berichtete). Insgesamt bedeutet dies aus Sicht der Telekom "mehr Transparenz" für die Kunden.

Beispiele für Geschwindigkeitsangaben in den AGB

Geschwindigkeitsangaben in den AGB der Telekom sind im übrigen nichts Neues. Diese finden sich beispielsweise in den Bedingungen für die Call-&-Surf-Tarife, also die klassischen DSL-Tarife in Verbindung mit einem Analog- oder ISDN-Anschluss (momentane AGB-Datei [Link entfernt] ).

Darin heißt es: "Der Internet-Zugang wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb des folgenden Bandbreitenkorridores überlassen: Call & Surf (Comfort, Standard und Universal): Download von 6304 kBit/s bis 16 000 kBit/s und Upload von 576 kBit/s bis 1024 kBit/s."

Wenn aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung die genannten Übertragungsgeschwindigkeiten am jeweiligen Anschluss nicht erreicht werden können, überlässt die Telekom auf Wunsch dem Kunden den Internet-Zugang auch dann, wenn an seinem Anschluss nur folgende Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen: Download von 384 kBit/s bis 2047 kBit/s und Upload von 64 kBit/s bis 384 kBit/s. Oder alternativ, falls möglich: Download von 2048 kBit/s bis 6016 kBit/s und Upload von 192 kBit/s bis 576 kBit/s.

Mit den aktualisierten Dokumenten ist in den kommenden Tagen zu rechnen.

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