Falsche Tarifansage: Bundesnetzagentur mahnt 010040 ab
Schockrechnungen von der 010040
Bild: Jake Hellbach - Fotolia.com
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den
Call-by-Call-Anbieter 010040 GmbH abgemahnt und für weitere
Verfehlungen Strafen angekündigt. Grund dafür war eine irreführende Tarifansage,
die der Anbieter im Zeitraum vom 1. August bis zum 12. September
geschaltet hatte. Diese entsprach laut BNetzA nicht den Vorgaben des
Paragraf 66b Abs. 1 Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Diese Abmahnung ist mit einer "Gelben Karte" gleichzusetzen: Für den Fall weiterer
Verfehlungen der 010040 hat die BNetzA die Einleitung weiterer, allerdings nicht
näher spezifizierter Maßnahmen angekündigt. Der Anbieter war durch Beschwerden
wegen Schockrechnungen sowie im Nachgang durch
Einschüchterungsversuche seitens eines
Anwalts negativ aufgefallen.
Schockrechnungen von der 010040
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Dabei ist die 010040 noch mit einem blauen Auge davon gekommen, denn die BNetzA
hat dem Anbieter nicht untersagt, der Kundschaft die in dem fraglichen Zeitraum
geführten Gespräche in Rechnung zu stellen. Allerdings weist die Behörde
in der Stellungnahme
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darauf hin, "dass gemäß
Paragraf 66h Nr. 1 TKG im Falle eines Verstoßes gegen die
Preisansagevorschrift des Paragraf 66b TKG der Endnutzer zur Zahlung
eines Entgeltes nicht verpflichtet ist. Es handelt sich dabei um eine Einrede,
auf die sich der betroffene Endnutzer berufen muss." Die Geschädigten müssen
demnach selbst tätig werden und der Rechnung widersprechen, bestenfalls in
Zusammenarbeit mit einem Rechtsbeistand, der dabei hilft, eventuelle
Forderungen durchzusetzen.
Preiserhöhungen an sich nicht strafbar
Die im Sommer von der 010040 vorgenommen, radikalen Preiserhöhungen für Call-by-Call-Telefonate an sich sind jedoch laut dem Urteil der BNetzA rechtlich in Ordnung. So heißt es: "Preisobergrenzen sind für Call-by-Call-Dienste im TKG derzeit nicht vorgesehen. Die Berechnung der jeweiligen Minutenpreise liegt mithin im unternehmerischen Ermessen der Anbieter. Sofern die Erhöhung der Tarife zivilrechtliche Ansprüche begründet bzw. entfallen lässt, wird empfohlen, sich diesbezüglich an die örtliche Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu wenden."
Im Zweifel lieber auflegen und neu wählen
Das aktuelle Beispiel zeigt einmal mehr, dass bei der Nutzung von Call by Call noch immer erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist. Es gilt, bei der Tarifansage genau hinzuhören, auch in Bezug auf die Einheit - die Ansage kann in Euro oder Cent erfolgen. Wer sich nicht sicher ist, ob er den angesagten Minutenpreis richtig verstanden hat, sollte lieber auflegen und noch einmal neu wählen. Beschwerden über irreführende oder unverständliche Tarifansagen nimmt die Bundesnetzagentur entgegen.
Wer wirklich auf "Nummer Sicher" gehen möchte, sollte zu Anbietern mit Tarifgarantie greifen. Diese werden auf den Tarif-Webseiten des Anbieters sowie in den Ergebnissen des Call-by-Call-Rechners von teltarif.de explizit ausgewiesen. Anbieter mit langfristig garantierten Preisen und zuverlässigen Konditionen empfehlen wir zudem allwöchentlich im Festnetz-Teil des teltarif.de-Newsletters. Eine Ansage der aktuellen Konditionen ist auch hier Pflicht.