Gutachter: 0180-Nummern können gegen EU-Recht verstoßen
Dürfen Anbieter ihren Service per 0180-Nummern anbieten?
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Telefonischen Kundendienst nur über teure
0180-Nummern anzubieten, verstößt aus Sicht des Gutachters beim
Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht. Die Stellungnahme zum Fall
des deutschen Elektronikhändlers comtech veröffentlichte das Gericht heute. Ein Urteil steht aber noch aus.
Teure Service-Hotline
Dürfen Anbieter ihren Service per 0180-Nummern anbieten?
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Das Unternehmen bietet seinen telefonischen Service über die 0180er
Nummer an, bei der ein Anruf teurer ist als im normalen Fest- oder
Handynetz. Grundsätzlich können je nach Art der Nummer Gebühren von
bis zu 14 Cent pro Minute bzw. 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz fällig werden, im Mobilfunknetz
bis zu 42 Cent pro Minute bzw. 60 Cent pro Anruf.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs kritisiert die Geschäftspraxis und hat die Firma vor dem Landgericht Stuttgart auf Unterlassung verklagt. Das deutsche Gericht fragte beim EuGH nach, ob Europarecht verletzt wird.
Verstoß gegen EU-Recht: So begründet der Gutachter seine Position
Als Gutachter schlug Generalanwalt Maciej Szpunar den Richtern vor, diese Frage zu bejahen. Denn nach der EU-Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern müssten Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Kunden für Kontakte zum Händler nicht mehr als den Grundtarif zahlen. Eine überteuerte Rufnummer würde Verbraucher von Nachfragen zu Liefertermin, Rechnung oder Gewährleistung abschrecken, argumentierte der Generalanwalt.
Seine Gutachten geben in EuGH-Verfahren oft einen Hinweis, in welche Richtung ein Urteil gehen könnte. Die Richter können in ihrer Einschätzung aber abweichen. (Aktenzeichen der Rechtssache: C-568/15)
teltarif.de bietet mit 0180.info einen eigenen Service, mit dem Nutzer Ersatznummern für Hotlines mit der Vorwahl 0180 ermitteln können.