0180-Nummern: Anbieter halten sich an gesetzliche Verordnung
Anbieter halten Informationspflicht ein.
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Über 90 Prozent der Telefonmehrwertdienste folgen bei
0180-Rufnummern
den gesetzlichen Regelungen zu
Angaben von Preisen aus dem Mobilfunknetz. Dies ergab eine
Studie des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM).
Seit dem 1. März vergangenen Jahres besteht für die Anbieter die
Pflicht, bei Angabe einer 0180-Rufnummer den konkreten Mobilfunkpreis
zu nennen. Der allgemeine Hinweis auf abweichende Kosten für Gespräche vom
Handy ist seitdem nicht mehr zulässig.
Anbieter halten Informationspflicht ein.
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Grundlage der achtwöchigen Marktuntersuchung des DVTM bildeten
150 Anbieter mit Bewerbungen von 0180-Rufnummern in Printmedien,
Teletexten sowie geschalteter Werbung im Internet.
Zum Vergleich: Im April 2010 setzten bereits rund 80 Prozent
der untersuchten Rufnummern die seinerzeit neuen Vorgaben gesetzeskonform
um. Ebenfalls in der TKG-Novelle verabschiedet
wurde ein maximaler Preis von 42 Cent für Gespräche zu allen 0180-Nummern aus dem deutschen Mobilfunknetz.
Kostenfalle: teure Warteschleifen noch immer nicht abgeschafft
Gespräche zu 0180-Nummern aus dem Festnetz kosten je nach Gasse zwischen 3,9 Cent und 14 Cent pro Minute. Besonders teuer werden die Gespärche bei langen Warteschleifen, die noch immer kostenpflichtig sind. Die Bundesregierung will im Rahmen der TKG-Novelle kostenlose Warteschleifen zur Pflicht machen.
Oftmals kommt man an diesen Sonderrufnummern nicht vorbei, sei es bei einer Bestellung beim Versandhaus oder der eigenen Bank. Gespräche zu 0180-Nummern werden jedoch oftmals im Hintergrund auf herkömmliche Telefonnummern umgeleitet, welche zu den normalen Festnetzkosten angerufen werden können. Voraussetzung ist, dass diese Ersatznummern bekannt sind. In unserem 0180-Telefonbuch sind solche Nummern von verschiedenen Nutzern zusammengetragen und können jederzeit eingesehen werden.