Gesperrt

Porno-Spam-SMS: Bundesnetzagentur schaltet 0900-Nummern ab

Die Bundesnetzagentur hat zwölf Rufnummern aus dem Bereich 0900 gesperrt, weil sie in Porno-Spam-SMS beworben wurden. Eventuelle Anrufe müssen nicht bezahlt werden. Wir nennen Ihnen die betroffenen Rufnummern.
Von Thorsten Neuhetzki

SMS-Spam betrifft jeden Handynutzer - selbst ohne Smartphone SMS-Spam betrifft jeden Handynutzer - selbst ohne Smartphone
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur ist nach eigenen Angaben gegen Erotik-SMS-Spam vorgegangen und hat die Abschaltung von hochpreisigen Rufnummern angeordnet und Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Die Rufnummern aus dem Vorwahlbereich 0900 wurden in diesen SMS beworben.

"Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die belästigende Werbenachrichten versenden", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur ist im konkreten Fall gegen ein namentlich nicht genanntes Unternehmen aus Düsseldorf vorgegangen, das Verbrauchern belästigende Werbe-SMS mit pornographischen Inhalten zugesandt hatte. In diesem Rahmen wurden hochpreisige 0900er-Rufnummern genutzt. Die Zusendung der SMS erfolgte nach Angaben des Regulierers rechtswidrig und ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher. Mindestens in einem Fall sei die SMS dabei auf dem Mobilfunkgerät eines Kindes im Grundschulalter eingegangen.

Zwölf Rufnummern abgeschaltet

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"Wer die teure Nummer zurückgerufen hat, muss die Kosten hierfür nicht bezahlen. Diese Rechnungsbeträge dürfen nicht mehr eingezogen werden", so Homann. Insgesamt habe die Bundesnetzagentur die Abschaltung von zwölf genutzten 0900er-Rufnummern angeordnet und ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Dabei handelt es sich um die Nummern 09005001012, 09005700735, 09005701000, 09005858006, 09005399299, 09005806708, 09005701010, 09005001490, 09005859120, 09005227322, 09005654595 und 09005654545.

Das Rechnungslegung- und Inkassierungsverbot bedeutet, dass den betroffenen Verbrauchern die Kosten, die für Verbindungen zu dieser Rufnummer (z.B. im Falle eines Rückrufes) entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Sollten bereits Posten bezahlt worden sein, wird es erfahrungsgemäß jedoch schwer, das Geld zurückzubekommen.

Die Regulierungsbehörde hat sich die Aufklärung und Bekämpfung von SMS-Spam in diesem Jahr auf die Fahnen geschrieben. Die Bekämpfung stellte in diesem Jahr einen der Tätigkeitsschwerpunkte der Bundesnetzagentur bei der Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen dar. Es seien bereits mehr als 7200 Verbraucherbeschwerden eingegangen, die die Abschaltung von insgesamt mehr als 2600 Rufnummern zur Folge hatte.

Alle abgeschalteten Rufnummern sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Verbraucher, die belästigende SMS oder unerlaubte Werbeanrufe erhalten, können sich an die Bundesnetzagentur wenden (rufnummernmissbrauch@bnetza.de, Tel. 0291 9955-206). Die Bundesnetzagentur ist bei ihren Ermittlungen auf möglichst genaue Informationen der Verbraucher angewiesen. Normalerweise können Verbraucher bei der BNetzA auch die Inhaber von 0900-Nummern online abfragen. Diese Suche ist jedoch seit geraumer Zeit offline, Verbraucher werden auf eine Telefonnummer verwiesen.

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