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Datenschutz: 1&1 soll Geldbuße in Millionenhöhe zahlen

Wegen eines Verstoßes gegen die Daten­schutz­verord­nung soll 1&1 9,6 Mio. Euro zahlen. Das Unter­nehmen will dagegen klagen.
Von Wolfgang Korne mit Material von dpa

1&1 soll Millionenstrafe zahlen 1&1 soll Millionenstrafe zahlen
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Wegen Verstößen gegen die DSGVO bitten die obersten deut­schen Daten­schützer den Mobil­funk- und Fest­netz­konzern 1&1 Dril­lisch kräftig zur Kasse. Der Bundes­beauf­tragte für den Daten­schutz und die Infor­mati­onsfrei­heit, Ulrich Kelber (SPD), verhängte gegen die zum Konzern gehö­rende Firma 1&1 Telecom GmbH eine Geld­buße von rund 9,6 Millionen Euro, wie die Behörde heute in Bonn mitteilte.

Kunden­daten nicht ausrei­chend geschützt

Aus ihrer Sicht hatte sich die Firma in ihrer Arbeits­struktur nicht ausrei­chend geschützt, um Dritten den Zugriff auf persön­liche Kunden­daten zu verwehren - diesen syste­mati­schen Verstoß belegte die Behörde mit der Geld­buße. In einem Fall rief eine Frau 2018 bei der Hotline an und bekam die Handy­nummer ihres Ex-Mannes heraus, den sie gestalkt hatte - nur indem sie dessen Namen und Geburts­datum nannte. 1&1 soll Millionenstrafe zahlen 1&1 soll Millionenstrafe zahlen
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Strafe hätte noch höher ausfallen können

Daten­schutz sei Grund­rechts­schutz, sagte Kelber. Die Geld­buße sei "ein klares Zeichen, dass wir diesen Grund­rechts­schutz durch­setzen werden". Er verwies darauf, dass die Geld­buße höher hätte ausfallen können, die Firma habe sich aber einsichtig gezeigt und ihre Arbeits­weise in einem ersten Schritt verbes­sert. In einem zweiten Schritt ist ein neues Authen­tifi­zierungs­verfahren in Arbeit.

1&1 will klagen

Die 1&1 Telecom GmbH will gegen den Bußgeld­bescheid klagen - dieser sei "absolut unver­hält­nismäßig", monierte die Daten­schutz­beauf­tragte von 1&1, Julia Zirfas. Aus Sicht von 1&1 ist das Bußgeld­schwert auf der Grund­lage der Daten­schutz­grund­verord­nung DSGVO zu scharf - es könnten "kleinste Abwei­chungen riesige Geld­bußen zur Folge haben", sagte Zirfas. In der DSGVO sei der Umsatz nicht als Krite­rium für die Bemes­sung der Bußgeld­höhe vorge­sehen. Darüber hinaus verstoße die neue Bußgeld­logik gegen das Grund­gesetz, insbe­sondere die Grund­sätze der Gleich­behand­lung und der Verhält­nismä­ßigkeit.“ so Zirfas weiter.

DSGVO für kleine und mitt­lere Unter­nehmen ein Problem

Insge­samt scheint die Einfüh­rung der DSGVO jedoch ein Erfolg gewesen zu sein. Bei einer ersten Jahres­bilanz im Mai dieses Jahres stellte Achim Berg, Präsi­dent des Bitkom, fest: "Das Bewusst­sein für Daten­schutz ist auf allen Seiten höher". Aller­dings sagte er auch, dass der deut­sche Mittel­stand und kleine Unter­nehmen weiter mit der Umset­zung zu kämpfen hätten. Wir berich­teten

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