irreführend

1&1-Werbung mit unzureichenden Kostenhinweisen untersagt

Koblenzer Landgericht bemängelt augenscheinlich kostenloses Sicherheitspaket
Von Lars Hessling

Der Internetdienstanbieter 1&1 darf Teile seiner Neukunden-Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese später kostenpflichtig werden. Dies hat das Landgericht Koblenz in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Gegenstand des Rechtsstreits war das 1&1-Sicherheitspaket, das Neukunden auf den ersten Blick als Gratis-Extra angepriesen wurde. Erst aus dem Kleingedruckten ging hervor, dass es sich nicht um eine dauerhaft kostenlose Zusatzleistung handelt: Ohne Kündigung innerhalb von sechs Monaten schlägt das 1&1-Sicherheitspaket monatlich mit 4,99 Euro zu Buche. 1&1 wollte zu einem schwebenden Verfahren keine Stellung beziehen und wollte sich daher nicht dazu äußern.

"Kostenlose" Sicherheitspakete sind inzwischen branchenüblich

Das Logo von 1&1. 1&1 muss in seiner Werbung kenntlich machen, dass das Sicherheitspaket nicht dauerhaft kostenlos ist.
Logo: 1&1
1&1 ist nicht der einzige Anbieter, der Zusatzleistungen zuerst kostenlos anbietet und später in ein kostenpflichtiges Abo münden lässt. Bei Tarifen für Breitband-Internetzugänge über DSL- oder Kabelanschluss ist ein integriertes Sicherheitspaket inzwischen häufig vorzufinden. Der Haken der späteren Kostenpflichtigkeit ist bei den Kombinationen aus Virenscanner und Desktop-Firewall allerdings ebenso branchenüblich. In den meisten Fällen ist ein solches Abo zwar mit einer Frist von vier Wochen kündbar, aber der Kunde muss dennoch wissen, worauf er sich einlässt.