Netzausbau: 5G-Auktion kann planmäßig starten
Die Auktion von Frequenzen für 5G bei der Bundesnetzagentur kann starten.
Foto: Picture Alliance / dpa
Der Weg für die anstehende 5G-Frequenzauktion der Bundesnetzagentur am kommenden Dienstag ist komplett frei: Im Streit um den zukünftigen Mobilfunkausbau mit dem schnellen Übertragungsstandard 5G haben die Netzbetreiber vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte am Freitag die Eilanträge von Telefónica, Vodafone und von der Deutschen Telekom ab. Die Firmen hatten damit erzwingen wollen, dass zunächst die Rahmenbedingungen des Ausbaus geändert werden, bevor die 5G-Auktion starten kann.
Durch die juristisch unanfechtbaren Ablehnungen der Eilanträge, kann die Versteigerung nun, wie geplant, am Dienstag beginnen. Ein Sprecher der Netzagentur sagte dazu: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts und die deutliche inhaltliche Bestätigung unserer Position.“
Bei Telefónica bedauert man die Entscheidung: "Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln haben wir zur Kenntnis genommen. Unserer Meinung nach wäre es für alle Beteiligten und insbesondere die investierenden Unternehmen dringend notwendig gewesen, möglichst vor Beginn der für Mitte März geplanten Auktion rechtliche Klarheit zu schaffen. Immerhin hatten Ende 2018 insgesamt neun Unternehmen gegen die Vergaberegeln geklagt. (...) In die bevorstehende Frequenzvergabe gehen wir als Unternehmen, das die meisten Menschen in Deutschland verbindet, aus einer Position der Stärke. Wir sind zuversichtlich, dass wir die Auktion erfolgreich abschließen werden."
Gegen Verhandlungsgebot
Die Auktion von Frequenzen für 5G bei der Bundesnetzagentur kann starten.
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Die Mobilfunknetzbetreiber hatten unter anderem gegen das sogenannte "Verhandlungsgebot" geklagt. Aus ihrer Sicht könnte diese Regelung dazu führen, dass sie Wettbewerber zu viel zu niedrigen (regulierten) Preisen auf ihr Netz lassen müssen und ihre Investitionen in neue Mobilfunkmasten dadurch entwertet würden.
Außerdem ärgerten sich die etablierten Mobilfunknetzbetreiber über umfangreiche Versorgungsauflagen: Bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit schnellem Internet versorgt werden, zudem soll es schnelle Verbindungen unter anderem an allen Autobahnen geben. Solche Ausbaupflichten wären aus Sicht der Firmen nicht zumutbar, zumal sie dafür andere Frequenzen benutzen müssten, die bereits 2015 ersteigert wurden.
Köln erteilt eine Abfuhr
Die Kölner Richter erteilten den Netzbetreibern aber eine Abfuhr. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Ausbauregeln seien „nach dem in den Eilverfahren gewonnen Erkenntnisstand rechtmäßig“, befanden sie. Die Regulierungsbehörde habe ihren Ausgestaltungsspielraum für die Frequenzvergabe nicht überschritten. Auch das in dem Regelwerk verankerte Verhandlungsgebot sichere die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes. Die Bundesnetzagentur halte dieses Gebot für „geeignet und erforderlich“ - diese Bewertung sei nicht zu beanstanden, so die Kölner Richter. Zudem wiesen sie darauf hin, dass eine zeitnahe Versteigerung der Frequenzen „ein erhebliches öffentliches Interesse“ habe. „Die von den Antragstellerinnen geltend gemachten Belange hätten demgegenüber geringeres Gewicht.“
Getrennt zu den Netzbetreibern hatte der Service-Provider (Diensteanbieter) Mobilcom-debitel (Freenet) ebenfalls Klage und Eilantrag mit anderer Begründung eingereicht. Auch dieser Eilantrag scheiterte.
Reguläre Klagen laufen weiter
Damit ist die juristische Kuh aber noch nicht vom Eis. Der juristische Widerstand der Mobilfunkbranche gegen die staatlichen Ausbauregeln ist noch nicht gebrochen. Die schon Ende 2018 eingereichten Klagen sind weiterhin beim Verwaltungsgericht anhängig. Allerdings haben sie nun keine aufschiebende Wirkung mehr. Durch die scharfe inhaltliche Ablehnung der aktuellen Kritikpunkte, könnte die Gerichtsentscheidung ein erster Hinweis darauf sein, dass auch die Hauptsacheverfahren abschlägig beschieden werden.
Der Telefónica-Sprecher deutete an, dass seine Firma das Hauptsacheverfahren durchfechten will. "Nach Abschluss eines dieser regulär weiterlaufenden Gerichtsverfahren gegen die Vergaberegeln könnte weiterhin der Fall eintreten, dass eine bereits stattgefundene Auktion basierend darauf rückabgewickelt werden müsste", sagte er. Dies könnte dem Netzausbau weit mehr schaden, als dies eine Verschiebung der Auktion und zeitnahe Neufassung der Vergaberegeln getan hätte, hieß es dazu bei Telefónica.
5G ist vor allem für die deutsche Industrie wichtig
Die 5. Mobilfunkgeneration - daher das Kürzel 5G - erlaubt hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und geringe Latenzzeiten (Pingzeiten) von wenigen Millisekunden, der Datentransfer erfolgt also nahezu in Echtzeit. Dies wiederum ist wichtig für autonomes Fahren oder die Telemedizin, bei denen selbst minimale Verzögerungen schwere Folgen haben könnten.
Für Privatkunden spielt 5G hingegen noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten mobilen Anwendungen auch mit dem aktuell schnellsten kommerziell angewandten Standard - 4G oder LTE - gut laufen.
Jedoch sind die aktuellen LTE-Netze bis jetzt noch lückenhaft ausgebaut.