Klarheit

Netzausbau: 5G-Auktion kann planmäßig starten

Das Verwaltungsgericht Köln hat alle Eilanträge gegen die 5G-Auktion abgewiesen. Damit kann die Auktion wie geplant am Dienstag starten. Die Hauptsacheverfahren laufen aber noch.
Von mit Material von dpa

Die Auktion von Frequenzen für 5G bei der Bundesnetzagentur kann starten. Die Auktion von Frequenzen für 5G bei der Bundesnetzagentur kann starten.
Foto: Picture Alliance / dpa
Der Weg für die anste­hende 5G-Frequenz­auk­tion der Bundes­netz­agentur am kommenden Dienstag ist komplett frei: Im Streit um den zukünf­tigen Mobil­funk­ausbau mit dem schnellen Über­tra­gungs­stan­dard 5G haben die Netz­be­treiber vor Gericht eine Nieder­lage erlitten. Das Kölner Verwal­tungs­ge­richt lehnte am Freitag die Eilan­träge von Telefónica, Voda­fone und von der Deut­schen Telekom ab. Die Firmen hatten damit erzwingen wollen, dass zunächst die Rahmen­be­din­gungen des Ausbaus geän­dert werden, bevor die 5G-Auktion starten kann.

Durch die juris­tisch unan­fecht­baren Ableh­nungen der Eilan­träge, kann die Verstei­ge­rung nun, wie geplant, am Dienstag beginnen. Ein Spre­cher der Netz­agentur sagte dazu: „Wir freuen uns über die Entschei­dung des Gerichts und die deut­liche inhalt­liche Bestä­ti­gung unserer Posi­tion.“

Bei Telefónica bedauert man die Entschei­dung: "Die heutige Entschei­dung des Verwal­tungs­ge­richts Köln haben wir zur Kenntnis genommen. Unserer Meinung nach wäre es für alle Betei­ligten und insbe­son­dere die inves­tie­renden Unter­nehmen drin­gend notwendig gewesen, möglichst vor Beginn der für Mitte März geplanten Auktion recht­liche Klar­heit zu schaffen. Immerhin hatten Ende 2018 insge­samt neun Unter­nehmen gegen die Verga­be­re­geln geklagt. (...) In die bevor­ste­hende Frequenz­ver­gabe gehen wir als Unter­nehmen, das die meisten Menschen in Deutsch­land verbindet, aus einer Posi­tion der Stärke. Wir sind zuver­sicht­lich, dass wir die Auktion erfolg­reich abschließen werden."

Gegen Verhand­lungs­gebot

Die Auktion von Frequenzen für 5G bei der Bundesnetzagentur kann starten. Die Auktion von Frequenzen für 5G bei der Bundesnetzagentur kann starten.
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Mobil­funk­netz­be­treiber hatten unter anderem gegen das soge­nannte "Verhand­lungs­gebot" geklagt. Aus ihrer Sicht könnte diese Rege­lung dazu führen, dass sie Wett­be­werber zu viel zu nied­rigen (regu­lierten) Preisen auf ihr Netz lassen müssen und ihre Inves­ti­tionen in neue Mobil­funk­masten dadurch entwertet würden.

Außerdem ärgerten sich die etablierten Mobil­funk­netz­be­treiber über umfang­reiche Versor­gungs­auf­lagen: Bis Ende 2022 sollen mindes­tens 98 Prozent der Haus­halte in jedem Bundes­land mit schnellem Internet versorgt werden, zudem soll es schnelle Verbin­dungen unter anderem an allen Auto­bahnen geben. Solche Ausbau­pflichten wären aus Sicht der Firmen nicht zumutbar, zumal sie dafür andere Frequenzen benutzen müssten, die bereits 2015 erstei­gert wurden.

Köln erteilt eine Abfuhr

Die Kölner Richter erteilten den Netz­be­trei­bern aber eine Abfuhr. Die von der Bundes­netz­agentur fest­ge­legten Ausbau­re­geln seien „nach dem in den Eilver­fahren gewonnen Erkennt­nis­stand recht­mäßig“, befanden sie. Die Regu­lie­rungs­be­hörde habe ihren Ausge­stal­tungs­spiel­raum für die Frequenz­ver­gabe nicht über­schritten. Auch das in dem Regel­werk veran­kerte Verhand­lungs­gebot sichere die Regu­lie­rungs­ziele des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes. Die Bundes­netz­agentur halte dieses Gebot für „geeignet und erfor­der­lich“ - diese Bewer­tung sei nicht zu bean­standen, so die Kölner Richter. Zudem wiesen sie darauf hin, dass eine zeit­nahe Verstei­ge­rung der Frequenzen „ein erheb­li­ches öffent­li­ches Inter­esse“ habe. „Die von den Antrag­stel­le­rinnen geltend gemachten Belange hätten demge­gen­über gerin­geres Gewicht.“

Getrennt zu den Netz­be­trei­bern hatte der Service-Provider (Diens­te­an­bieter) Mobilcom-debitel (Freenet) eben­falls Klage und Eilan­trag mit anderer Begrün­dung einge­reicht. Auch dieser Eilan­trag schei­terte.

Regu­läre Klagen laufen weiter

Damit ist die juris­ti­sche Kuh aber noch nicht vom Eis. Der juris­ti­sche Wider­stand der Mobil­funk­branche gegen die staat­li­chen Ausbau­re­geln ist noch nicht gebro­chen. Die schon Ende 2018 einge­reichten Klagen sind weiterhin beim Verwal­tungs­ge­richt anhängig. Aller­dings haben sie nun keine aufschie­bende Wirkung mehr. Durch die scharfe inhalt­liche Ableh­nung der aktu­ellen Kritik­punkte, könnte die Gerichts­ent­schei­dung ein erster Hinweis darauf sein, dass auch die Haupt­sa­che­ver­fahren abschlägig beschieden werden.

Der Telefónica-Spre­cher deutete an, dass seine Firma das Haupt­sa­che­ver­fahren durch­fechten will. "Nach Abschluss eines dieser regulär weiter­lau­fenden Gerichts­ver­fahren gegen die Verga­be­re­geln könnte weiterhin der Fall eintreten, dass eine bereits statt­ge­fun­dene Auktion basie­rend darauf rück­ab­ge­wi­ckelt werden müsste", sagte er. Dies könnte dem Netz­ausbau weit mehr schaden, als dies eine Verschie­bung der Auktion und zeit­nahe Neufas­sung der Verga­be­re­geln getan hätte, hieß es dazu bei Telefónica.

5G ist vor allem für die deut­sche Indus­trie wichtig

Die 5. Mobil­funk­ge­nera­tion - daher das Kürzel 5G - erlaubt hohe Übertragungs­geschwindigkeiten und geringe Latenz­zeiten (Ping­zeiten) von wenigen Milli­se­kunden, der Daten­transfer erfolgt also nahezu in Echt­zeit. Dies wiederum ist wichtig für auto­nomes Fahren oder die Tele­me­dizin, bei denen selbst mini­male Verzö­ge­rungen schwere Folgen haben könnten.

Für Privat­kunden spielt 5G hingegen noch eine unter­ge­ord­nete Rolle, da die meisten mobilen Anwen­dungen auch mit dem aktuell schnellsten kommer­ziell ange­wandten Stan­dard - 4G oder LTE - gut laufen.

Jedoch sind die aktu­ellen LTE-Netze bis jetzt noch lücken­haft ausge­baut.

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