BNetzA: Das sind die Bedingungen für ein 5G-Campusnetz
5G CMM Expo in Hannover
Bild. teltarif.de / Alexander Kuch
Die CEBIT in Hannover ist tot - nach mehreren Jahrzehnten hat sich die ehemalige Vorzeige-Messe überflüssig gemacht. In Zukunft sollen wichtige Anwendungen wieder auf der Hannover Messe zu sehen sein.
So ganz kann es die Messeleitung in Hannover aber doch nicht lassen, und so findet in dieser Woche auf dem Messegelände erstmals die 5G CMM Expo statt - eine Mischung aus Konferenz und kleiner Ausstellung zu 5G und zukünftigen 5G-Anwendungen.
Genutzt wird dafür auf dem Messegelände lediglich ein Pavillon, in dem einige Netzwerkausrüster und andere Unternehmen derzeitige und zukünftige 5G-Techniken und -Anwendungen vorstellen. Doch auch der nicht immer unumstrittene Bereich der Regulierung wird angesprochen - beispielsweise durch die BNetzA.
5G CMM Expo in Hannover
Bild. teltarif.de / Alexander Kuch
Viele Details der Frequenzzuteilung noch unklar
Thomas Heutmann, Referatsleiter bei der Bundesnetzagentur, sprach über die regulatorischen Vorgaben für den Aufbau von Campus-Netzwerken, für die die BNetzA den erfolgreichen Bewerbern ein lokal nutzbares Frequenz-Spektrum zuteilt. Zur Verfügung steht wahlweise ein 10-MHz- oder ein 100-MHz-Block. Zahlreiche große Konzerne haben bereits Interesse signalisiert, darunter BASF, Daimler, Siemens, Bosch, VW, BMW, Fraport - und die Deutsche Messe.
Heutmann bat um Verständnis dafür, dass viele Details der Zuteilung von 5G-Campus-Frequenzen bis jetzt noch nicht bekannt sind, beispielsweise wann der Frequenzblock dann tatsächlich für die Nutzung zugeteilt wird und wie viel die Firmen dafür bezahlen müssen. Er machte aber klar, dass nicht einfach jede Firma eine Lizenz beantragen kann, sondern dass dafür diverse Vorbedingungen gegeben sein müssen.
Öffentliche Telefon-Services sind verboten
Konkret geht es darum, dass die BNetzA pro erfolgreichem Bewerber einen 10-MHz- oder einen 100-MHz-Block im Bereich 3700-3800 MHz zuteilt. Erst später denkt die BNetzA konkreter über die Vergabebedingungen im Bereich 26 GHz nach. Die BNetzA macht keine Vorgaben, welche Anwendungen das Unternehmen mit seinem Campusnetz betreiben darf und die BNetzA sichert bei den eingereichten Unterlagen Vertraulichkeit zu. Es sollen keine Betriebsgeheimnisse über die Bewerbungsunterlagen an die Öffentlichkeit gelangen.
Klar ist allerdings, dass die Frequenz nur lokal auf dem Werksgelände und nur für die firrmeninterne Kommunikation benutzt werden darf. Das Anbieten eines öffentlichen Telefon- oder Datenservices über die Campus-Frequenz ist verboten.
Auf jeden Fall sollten sich die Unternehmen vor der Bewerbung an die BNetzA wenden, wenn das Firmengelände möglicherweise nicht in sich geschlossen ist oder beispielsweise von öffentlichen Straßen durchschnitten wird. Denn dann muss eine ganz besonders sorgfältige Abstimmung mit den offiziellen Netzbetreibern erfolgen, die möglicherweise die Straße versorgen.
Weitere Bedingungen für die Vergabe
Der Bewerber muss der Eigentümer des Grundbesitzes sein oder als Pächter eine Einverständniserklärung des Grundbesitzers vorweisen. Gehören Grund und Boden mehreren Eigentümern, sollten diese die Bewerbung um eine Frequenz gemeinsam einreichen.
Wer ein 5G-Campusnetz aufbauen will, muss vorher einen genauen Plan dieses Netzes vorlegen. Denn die Basisstationen müssen so positioniert und konfiguriert sein, dass möglichst kein Funksignal die Grundstücksgrenze überschreitet und dass die Sendeeinrichtungen mit einer möglichst niedrigen Sendeleistung betrieben werden können. Auch topografische Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Zum Schutz der Menschen müssen natürlich alle Anforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit eingehalten werden
Für die Indoor-Nutzung muss mindestens eine Indoor-Basisstation mit all ihren Parametern konfiguriert und die Werte eingereicht werden. Genaue Vorgaben für die Indoor-Versorgung bei einem Campusnetz wird die BNetzA aber noch gesondert festlegen.
Abschließend betonte Heutmann: Aktuell könnten noch keine Bewerbungen abgegeben werden, später sei dies dann per E-Mail möglich. An die E-Mail muss eine Excel-Datei angehängt werden, in der die Topografie des Geländes und die geplante "Funk-Ausleuchtung" dargestellt wird. In Zukunft soll es für die Bewerbungen dann auch ein Web-Portal geben