Regulierung

BNetzA: Das sind die Bedingungen für ein 5G-Campusnetz

Die BNetzA wird bei 5G auch lokale Lizenzen für Campus­netze zuteilen. In Hannover erläu­terte sie nun einige der Bedin­gungen, die Bewerber wie BASF, Daimler, VW, Bosch oder Siemens erfüllen müssen.
Von der 5G CMM Expo in Hannover berichtet

5G CMM Expo in Hannover 5G CMM Expo in Hannover
Bild. teltarif.de / Alexander Kuch
Die CEBIT in Hannover ist tot - nach mehreren Jahr­zehnten hat sich die ehema­lige Vorzeige-Messe über­flüssig gemacht. In Zukunft sollen wich­tige Anwen­dungen wieder auf der Hannover Messe zu sehen sein.

So ganz kann es die Messe­leitung in Hannover aber doch nicht lassen, und so findet in dieser Woche auf dem Messe­gelände erst­mals die 5G CMM Expo statt - eine Mischung aus Konfe­renz und kleiner Ausstel­lung zu 5G und zukünf­tigen 5G-Anwen­dungen.

Genutzt wird dafür auf dem Messe­gelände ledig­lich ein Pavillon, in dem einige Netz­werk­ausrüster und andere Unter­nehmen derzei­tige und zukünf­tige 5G-Tech­niken und -Anwen­dungen vorstellen. Doch auch der nicht immer unum­strit­tene Bereich der Regu­lierung wird ange­spro­chen - beispiels­weise durch die BNetzA. 5G CMM Expo in Hannover 5G CMM Expo in Hannover
Bild. teltarif.de / Alexander Kuch

Viele Details der Frequenz­zutei­lung noch unklar

Thomas Heut­mann, Refe­rats­leiter bei der Bundes­netz­agentur, sprach über die regu­lato­rischen Vorgaben für den Aufbau von Campus-Netz­werken, für die die BNetzA den erfolg­reichen Bewer­bern ein lokal nutz­bares Frequenz-Spek­trum zuteilt. Zur Verfü­gung steht wahl­weise ein 10-MHz- oder ein 100-MHz-Block. Zahl­reiche große Konzerne haben bereits Inter­esse signa­lisiert, darunter BASF, Daimler, Siemens, Bosch, VW, BMW, Fraport - und die Deut­sche Messe.

Heut­mann bat um Verständnis dafür, dass viele Details der Zutei­lung von 5G-Campus-Frequenzen bis jetzt noch nicht bekannt sind, beispiels­weise wann der Frequenz­block dann tatsäch­lich für die Nutzung zuge­teilt wird und wie viel die Firmen dafür bezahlen müssen. Er machte aber klar, dass nicht einfach jede Firma eine Lizenz bean­tragen kann, sondern dass dafür diverse Vorbe­dingungen gegeben sein müssen.

Öffent­liche Telefon-Services sind verboten

Konkret geht es darum, dass die BNetzA pro erfolg­reichem Bewerber einen 10-MHz- oder einen 100-MHz-Block im Bereich 3700-3800 MHz zuteilt. Erst später denkt die BNetzA konkreter über die Verga­bebe­dingungen im Bereich 26 GHz nach. Die BNetzA macht keine Vorgaben, welche Anwen­dungen das Unter­nehmen mit seinem Campus­netz betreiben darf und die BNetzA sichert bei den einge­reichten Unter­lagen Vertrau­lich­keit zu. Es sollen keine Betriebs­geheim­nisse über die Bewer­bungs­unter­lagen an die Öffent­lich­keit gelangen.

Klar ist aller­dings, dass die Frequenz nur lokal auf dem Werks­gelände und nur für die firr­menin­terne Kommu­nika­tion benutzt werden darf. Das Anbieten eines öffent­lichen Telefon- oder Daten­services über die Campus-Frequenz ist verboten.

Auf jeden Fall sollten sich die Unter­nehmen vor der Bewer­bung an die BNetzA wenden, wenn das Firmen­gelände mögli­cher­weise nicht in sich geschlossen ist oder beispiels­weise von öffent­lichen Straßen durch­schnitten wird. Denn dann muss eine ganz beson­ders sorg­fältige Abstim­mung mit den offi­ziellen Netz­betrei­bern erfolgen, die mögli­cher­weise die Straße versorgen.

Weitere Bedin­gungen für die Vergabe

Der Bewerber muss der Eigen­tümer des Grund­besitzes sein oder als Pächter eine Einver­ständ­niser­klärung des Grund­besit­zers vorweisen. Gehören Grund und Boden mehreren Eigen­tümern, sollten diese die Bewer­bung um eine Frequenz gemeinsam einrei­chen.

Wer ein 5G-Campus­netz aufbauen will, muss vorher einen genauen Plan dieses Netzes vorlegen. Denn die Basis­stationen müssen so posi­tioniert und konfi­guriert sein, dass möglichst kein Funk­signal die Grund­stücks­grenze über­schreitet und dass die Sende­einrich­tungen mit einer möglichst nied­rigen Sende­leis­tung betrieben werden können. Auch topo­grafi­sche Gege­benheiten sind zu berück­sich­tigen. Zum Schutz der Menschen müssen natür­lich alle Anfor­derungen zur elek­troma­gneti­schen Verträg­lich­keit einge­halten werden

Für die Indoor-Nutzung muss mindes­tens eine Indoor-Basis­station mit all ihren Para­metern konfi­guriert und die Werte einge­reicht werden. Genaue Vorgaben für die Indoor-Versor­gung bei einem Campus­netz wird die BNetzA aber noch geson­dert fest­legen.

Abschlie­ßend betonte Heut­mann: Aktuell könnten noch keine Bewer­bungen abge­geben werden, später sei dies dann per E-Mail möglich. An die E-Mail muss eine Excel-Datei ange­hängt werden, in der die Topo­grafie des Geländes und die geplante "Funk-Ausleuch­tung" darge­stellt wird. In Zukunft soll es für die Bewer­bungen dann auch ein Web-Portal geben

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