Muss unbedingt

BREKO appelliert: Diensteanbieter müssen verpflichtend sein

Der BREKOVerband beschreibt die aktuelle Lage bei 5G-Lizenzen recht exakt. Nun will er an den Beirat der Bundesnetzagentur appellieren, Provider zuzulassen.
Von

Der Brekoverband hält Service-Provider (Diensteanbieter) und MVNO für sehr wichtig. Der Brekoverband hält Service-Provider (Diensteanbieter) und MVNO für sehr wichtig.
Logo: Breko, Foto/Montage: teltarif.de
Die Bundes­netzagentur (BNetzA) hat ihren Beirat über die von ihr beabsich­tigten Rahmen­bedingungen in Hinblick auf die Anfang kommenden Jahres geplante Auktion von Frequenzspektrum aus den Bereichen um 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz für den kommenden Mobilfunk-Standard 5G informiert. Dem Vernehmen nach wird der Beirat der BNetzA auf seiner Sitzung am 24. September über die konkreten Vergabe­bedingungen und Auktionsregeln beraten; am 26. November sollen diese Regeln dann endgültig beschlossen werden.

Was macht dieser Beirat eigentlich?

Der Brekoverband hält Service-Provider (Diensteanbieter) und MVNO für sehr wichtig. Der Brekoverband hält Service-Provider (Diensteanbieter) und MVNO für sehr wichtig.
Logo: Breko, Foto/Montage: teltarif.de
Nach Paragraph 120 des Telekom­muni­kations­gesetzes (TKG) wirkt der Beirat der BNetzA bei Entscheidungen der Bundes­netzagentur in Fällen nach Paragraph 61 Abs. 3 Nr. 2 und 4 sowie Paragraph 81 des TKG mit. Dies gilt also für Frequenz-Vergaben und die Festlegung der Frequenznutzung oder des Versorgungsgrades (wie "flächendeckend" soll es sein?) bei der Frequenznutzung und dem verbindlichen Terminplan sowie bei der Auferlegung von "Universal­dienst­verpflich­tungen", sprich: Welche Dienste müssen die Anbieter im Programm haben? (z.B. Sprache).

Erster Entwurf verschickt

Nun hat die BNetzA einen ersten Entwurf an den Beirat verschickt. Darin sagt die BNetzA, dass es für die künftigen Netz­betreiber keine Pflicht gibt, Diensteanbieter- oder MVNO-Anbieter bei 5G zuzulassen. Es gibt auch keine Verpflichtung zum National Roaming ("Ich lasse die Konkurrenz in mein Netz rein") oder zum Infrastruktur-Sharing ("Du kannst meine Antennen oder Standorte mitbenutzen")

Einigt Euch freiwillig

Statt­dessen setzt die Regulierungs­behörde auf Verhandlungen („Verhandlungsgebot“) zwischen Drittanbietern und den künftigen Frequenzinhabern, dabei muss aber nicht zwingend ein (erfolgreicher) Abschluss (Vertrag) herauskommen. Die Bundes­netz­agentur soll aber Schiedsrichter sein, wenn gegen das Dis­krimi­nierungs­verbot zum Schutze des Wettbewerbs verstoßen wird.

BREKO bedauert Entwurf

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) bedauert die Auffassung der Bundesnetzagentur zur Dienstanbieter- und MVNO-Verpflichtung ausdrücklich. Nur durch diese Verpflichtung kann der Wettbewerb im Mobilfunk belebt und die Produkt- und Anbietervielfalt gesteigert werden. „Von einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung werden Bürger und Unternehmen in Hinblick auf Auswahl, Preise, Qualität und innovative Produkte profitieren“, betont BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Die Zulassung netzunabhängiger Diensteanbieter und MVNO erhöht auch die Wettbewerbsfähigkeit der alternativen Festnetzbetreiber, indem sie noch attraktivere Bündelprodukte aus Glasfaseranschluss und Mobilfunk anbieten und so weitere Mittel für einen beschleunigten Glasfaserausbau erzielen können.“

BREKO appelliert an Beirat

Um seine Ansicht zu verdeutlichen, will der BREKO noch einmal direkt an den Beirat (32 Mitglieder) appellieren, sich für Vielfalt und Wettbewerb auf dem (künftigen) Mobilfunkmarkt einzusetzen. „Wir sind uns sicher, dass der Beirat die Warnungen unabhängiger Institutionen wie Bundeskartellamt und Monopolkommission nicht einfach in den Wind schlagen wird“, findet BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Das Verhandlungsprinzip hat schon beim Zugang zu LTE weitgehend versagt. Aus dieser Erfahrung heraus wird der Beirat sicher die richtigen Schlüsse ziehen.“

Kartellamt will mehr Wettbewerb

Das Bundeskartellamt hatte sich Ende August deutlich zu Wort gemeldet. „Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft. Drittanbieter entwickeln schon heute innovative Anwendungen für das Internet der Dinge, Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) oder automatisiertes Fahren. Diese Anbieter brauchen Netzzugang, damit sie ihre Innovationskraft entfalten können“, so Kartellamtschef Andreas Mundt. Das Bundeskartellamt hatte in seiner Stellungnahme deutlich vor einem abgeschotteten 5G-Markt gewarnt: „Erfahrungen mit der eher niedrigen Marktdurchdringung der LTE-Technik, zu der Diensteanbieter und MNVOs heute ganz überwiegend faktisch keinen Zugang haben, zeigen, dass für die Weitergabe der sich aus der 5G-Technik ergebenden Vorteile an den Verbraucher einem effektiven Wettbewerb eine große Bedeutung zukommt.“

Dies gilt auch für diverse Netzbetreiber des BREKO, die für die von ihnen zusätzlich zum Festnetz-Portfolio angebotenen Mobilfunk-Produkte bis heute kein LTE nutzen können und so im Wettbewerb benachteiligt werden.

Intelligente Kooperation

Der Glasfaserverband BREKO setzt sich für eine Koordinierung des maßgeblich von den lokal und regional operierenden Netzbetreibern in Deutschland vorangetriebenen Glasfaserausbaus mit dem in einigen Jahren anstehenden 5G-Ausbau der Mobilfunk-Netzbetreiber ein, um schnellstmöglich und effizient die zukunftssichere digitale Basisinfrastruktur für eine optimale Glasfaseranbindung aller Mobilfunk-Standorte zu errichten. Denn durch die ultraschnelle Anbindung aller Mobilfunk-Basisstationen mit reiner Glasfaser wird die optimale Voraussetzung für hochleistungsfähige 5G-Netze geschaffen. Diese werden festnetzbasierte Glasfaseranschlüsse auf diese Weise als „mobile Glasfaser“ sinnvoll ergänzen. 5G wird Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude – und damit das Festnetz – also keinesfalls ersetzen. Vielmehr wirken diese komplementär zu 5G-Netzen („The wireless future is fixed.“).

Regionale Anwendungen ohne Auktion

Der Frequenzbereich von 3,7 bis 3,8 GHz wird übrigens nicht versteigert. Er soll für regionale Anwendungen reserviert werden, was der BREKO ausdrücklich begrüßt, um auch regional den Eintritt weiterer Anbieter zu ermöglichen und so die Produkt- und Anbietervielfalt zu steigern. „Viele unserer 180 Netzbetreiber bauen lokal und regional zukunftssichere Glasfasernetze bis in die Gebäude oder bis direkt zum Anschluss des Kunden. Über die Zuteilung regionaler Frequenzen können sie insbesondere lokal und regional tätigen Geschäftskunden maßgeschneiderte Angebote machen, die sich exakt nach deren individuellen und spezifischen Anforderungen wie etwa der Vernetzung mehrerer Standorte oder der Implementierung von Machine-to-Machine-Lösungen (M2M) richten und eine garantierte Netzabdeckung vor Ort bieten“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Eine Einschätzung:

Der Kern der Diskussion ist die Frage, ob ein Netzbetreiber einem Service-Provider (wie zum Beispiel Mobilcom-Debitel, Drillisch etc.) unbedingt ein Produkt anbieten muss, damit die Kunden des Providers das Netz des Anbieters nutzen können und wenn ja, zu welchem Preis.

Freiwillig sollen solche Verträge auf jeden Fall möglich sein, aber Netzbetreiber und Provider müssen sich auf einen Preis frei einigen. Aktuell gibt es bei vielen Mobilfunkdiscountern kein LTE, weil die Netzbetreiber für die LTE-Funktion einen höherwertigen Vertrag vorschreiben. Provider wie Mobilcom-Debitel haben diese Angebote (sogenannte "Netzbetreiber-Tarife") im Programm. Discounter wie Fyve, Lidl-Connect oder andere haben bislang kein LTE.

Am Ende des Tages geht es schlicht um den Preis. Die Netzbetreiber wollen ihr Netz so teuer wie irgendmöglich verkaufen, um das Geld für die gigantischen Investionskosten zu bekommen. Die Discounter wissen, dass Produkte mit hohen Preisen schlechter oder gar nicht verkaufbar sind. Welchen "Wert" ein besseres Netz hat, ist vielen Kunden nur schwer zu vermitteln.

Die Wette gilt, dass am Ende des "Tages" auch im 5G-Netz bald Service-Provider und irgendwann sicher auch "virtuelle Netzbetreiber" zu finden sein werden, Verpflichtung hin oder her.

Mehr zum Thema 5G