Frequenzen

700-MHz-Band europaweit für mobiles Internet

In Deutschland wird das 700-MHz-Band bald nicht mehr für DVB-T, sondern für mobiles Breitband genutzt. Dies soll nun auch europaweit umgesetzt werden. Wichtige EU-Institutionen verständigten sich heute darauf.
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Europaweit einheitliche Frequenznutzung wird vorbereitet Europaweit einheitliche Frequenznutzung wird vorbereitet
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Bereits im Mai gab es Diskus­sionen und Absichts­erklä­rungen inner­halb der EU zur möglichst euro­paweiten Nutzung des 700-MHz-Bandes für mobile Breit­band­dienste. Führende EU-Insti­tutionen sind in dieser Sache heute nun einen Schritt weiter gekommen: Die EU-Kommis­sion, das Euro­päische Parla­ment und der Rat der EU haben heute einen Beschluss veröf­fent­licht, dass euro­paweit das 700-MHz-Band bis 2020 für mobile Breit­band­dienste frei­gemacht werden soll.

Im Prinzip geht es bei dieser Entschei­dung um die flächen­deckende Einfüh­rung des LTE-Nach­folge-Stan­dards 5G. Im heutigen Beschluss ist zu lesen, dass für 5G drin­gend neue Frequenz­bereiche benö­tigt werden, um den wach­senden Bedarf an mobilen Breit­band­diensten adäquat befrie­digen zu können. Doch auf manche Mitglieds­staaten kommt nun einiges an Orga­nisa­tion zu.

Das ist der Plan für die Einfüh­rung von 700 MHz euro­paweit

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In den Staaten Europas besteht nämlich das Problem, dass das 700-MHz-Band aktuell für ganz unter­schied­liche Dienste genutzt wird. In Deutsch­land wird darauf beispiels­weise momentan noch das terres­trische Anten­nenfern­sehen DVB-T reali­siert. Am 29. März 2017 beginnt aller­dings die Abschal­tung von DVB-T in Deutsch­land mit gleich­zeitigem Umstieg auf DVB-T2. Die deut­schen Mobil­funk-Netz­betreiber können auf dem bereits per Verstei­gerung zuge­teilten Frequenz­band dann bis 2020 mobile Breit­band­dienste bereit­stellen. Zum Teil wird das anvi­sierte Spek­trum momentan in einigen Staaten auch für kabel­lose Funk­mikro­fone im Event-Bereich genutzt.

Laut Einschät­zung der EU wird sich bis 2020 der mobile Internet-Traffic veracht­fachen. Die EU weist in ihrem heutigen Papier darauf hin, dass Funk­frequenzen keine Staats­grenzen kennen: Um Inter­ferenzen in den Grenz­gebieten zu vermeiden, sei es notwendig, die Nutzung des 700-MHz-Bandes euro­paweit zu harmo­nisieren. Konkret soll in Zukunft das UHF-Band (470-790 MHz) einschließ­lich des 700-MHz-Bandes (694-790 MHz) euro­paweit für mobiles Breit­band zur Verfü­gung stehen.

Beim 700-MHz-Band sollen die Mitglieds­staaten sicher­stellen, dass dieses spätes­tens ab dem 30. Juni 2020 für 5G genutzt werden kann. In Ausnah­mefällen, die vorher begründet werden müssen, kann die Frist bis zum 30. Juni 2022 verlän­gert werden. Etwas mehr Zeit bleibt aller­dings für das Frei­schau­feln des Bandes zwischen 470 und 694 MHz - dieses soll noch bis 2030 für TV-Dienste genutzt werden dürfen.

Die heute getrof­fene Eini­gung muss noch vom Europa-Parla­ment und den EU-Mitglied­staaten formell bestä­tigt werden. Es handelt sich im Übrigen um den ersten formellen Beschluss im Rahmen der Digital-Single-Market-Stra­tegie, die die EU-Kommis­sion im Mai 2015 verkündet hatte.

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