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DVB-T weg, Mobilfunk her: So soll der Frequenz-Wechsel bei 700 MHz ablaufen

DVB-T auf 700 MHz wird abgeschaltet und die Mobil­funker bekommen nach der an­stehenden Fre­quenz­ver­steige­rung den Frequenz­bereich. Dieser Umstieg muss gut organisiert werden. Wie der Wechsel nach der Versteigerung ablaufen soll, erläutern wir hier.
Von Thorsten Neuhetzki

So soll der Frequenz-Wechsel bei 700 MHz ablaufen DVB-T weg, Mobilfunk her: So soll der Frequenz-Wechsel bei 700 MHz ablaufen
Bild: dpa
Wenn im Frühjahr die Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur durchgeführt wird, werden hier auch die Frequenzen um 700 MHz unter den Hammer kommen. Hier sendet derzeit noch das digitale Fernsehen via Antenne, auch als DVB-T bekannt. Doch damit soll Schluss sein: Die Sender sollen umziehen auf andere Frequenzen und gleichzeitig wird ein neuer Übertragungsstandard - DVB-T2 - eingeführt. Während die TV-Sender die Frequenzen möglichst lange nutzen wollen, wollen die Mobilfunkanbieter die Frequenzen möglichst früh nutzen. Die Bundesnetzagentur hat nun konkrete Terminpläne für die Auf- und Abschaltung vorgelegt, die Bestandteil der Zuteilungsbedingungen sind.

Die Vorarbeiten für die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 sollen schon in den kommenden Monaten beginnen. Etwa ein Jahr sollen die Vorarbeiten dauern, bis ein Sender vom alten auf den neuen Standard umgestellt werden kann. Bis zum 28. März 2017 soll die erste Migrationsphase abgeschlossen sein. Sie umfasst etwa 70 Senderstandorte in Ballungszentren. Im Durchschnitt müssen hier pro Standort sechs Multiplexe umgestellt werden. Erst wenn die alten Sender geräumt sind, können sie von den neuen Frequenzinhabern genutzt werden.

Endgültige Umstellung wird wohl bis Ende 2018 dauern

So soll der Frequenz-Wechsel bei 700 MHz ablaufen DVB-T weg, Mobilfunk her: So soll der Frequenz-Wechsel bei 700 MHz ablaufen
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Die Aufsichtsbehörde macht deutlich, dass eine bundesweite Umstellung bis zu diesem Datum aus verschiedenen Gründen nicht machbar ist. Es könne lediglich regional und lokal zu einer Räumung des 700-MHz-Bandes kommen. Ob es geschickt ist, dass dieses zunächst in den ohnehin schon gut mit Breitband versorgten Ballungszentren zu machen, statt die von der Bundesregierung vorgegebene Flächenversorgung bis 2018 möglichst schnell über diese Frequenzen zu erreichen, sei dahingestellt. Denn weitere Umschaltungsschritte sollen erst zum 24. Oktober 2017 und zum 13. März 2018 folgen. Erst zum 31. Dezember 2018 soll das Frequenzband aus heutiger Sicht komplett vom Rundfunk geräumt sein. Möglicherweise verzögert sich dieser Schritt aber laut BNetzA auch noch bis Juli 2019.

Erst dann steht das 700-MHz-Band bundesweit zur Verfügung - von grenznahen Gebieten abgesehen. Denn im angrenzenden Ausland wird nach heutiger Planung weiterhin DVB-T auf den neuen Mobilfunkfrequenzen genutzt. Das bedeutet, dass bestimmte Frequenzen in verschiedenen Regionen nicht genutzt werden können - ein Problem, das es heute auch schon beim 800-MHz-Band gibt. Gleichzeitig geht die BNetzA aber in der vorgelegten Entscheidung der Präsidentenkammer wörtlich davon aus, dass die 700-MHz-Frequenzen "durch den Mobilfunk sukzessive ab 2017 und nach Möglichkeit bundesweit ab Mitte 2018 für mobiles Breitband genutzt werden können".

Wie das in Einklang gebracht werden kann mit der Abschaltung bis 2019 bleibt unklar. Möglicherweise können jedoch in nahezu jeder Region Deutschlands Teile der Frequenzblöcke genutzt werden, so dass unterm Strich eine bundesweite Nutzung möglich ist. Zudem hat die Bundesnetzagentur etwas bemerkenswertes erlaubt: "Zuteilungsinhaber können Kooperationen eingehen oder Frequenzen überlassen, sofern dies regulierungs- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist". Damit könnten Modelle wie in Schweden, wo sich zwei Partner den Aufbau eines gemeinsamen Netzes teilen, möglich werden.

Für die Mobilfunkfunkanbieter bedeutet die Belegung durch DVB-T dennoch, dass sie zwar jetzt Frequenzen ersteigern, diese aber nur sukzessive nutzen können. Immerhin gesteht die BNetzA den Mobilfunkunternehmen zu, dass sie die Beträge für die Frequenzen in Raten zahlen dürfen. Die erste Rate ist sofort fällig, die zweite zum 1. Juli 2016 und die dritte zum 1. Juli 2017. Beim Ausbau müssen die Anbieter dennoch Gas geben: Binnen drei Jahren nach der Zuteilung der Frequenzen muss jeder Zuteilungsinhaber eine Abdeckung von 50 MBit/s pro Antennensektor von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Genutzt werden dürfen die Frequenzen bis Ende 2033.

Ausführlich berichtet haben wir bereits darüber, dass bei der anstehenden Frequenzversteigerung auch der so genannte DECT-Schutzabstand im 1800-MHz-Band mitversteigert wird. Ein potenzieller vierter Netzbetreiber auf dem Mobilfunkmarkt könnte es schwer haben, weil die BNetzA keine Frequenzen für Neueinsteiger reserviert.

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