Themenspezial: Verbraucher & Service Abofallen

Abgezockt: So behalten Sie bei Abos den Überblick

Jetzt kaufen? Manche klicken ohne Nach­zudenken "Ja" und schließen damit im Netz oft direkt ein Abo ab. Das kann schnell teuer werden. Wie man nicht die Über­sicht verliert - und richtig kündigt.
Von dpa /

Viele Verbraucher schließen unfreiwillig Abos im Internet ab Viele Verbraucher schließen unfreiwillig Abos im Internet ab
(c) dpa
Abos sind im Internet einfach abzu­schließen - manchmal unfrei­willig einfach. Bei all den Verträgen für Portale, Strea­ming-Dienste, Online-Maga­zine und Co. verlieren viele jedoch den Über­blick. Sie wundern sich beim Blick auf den Konto­auszug mitunter über bestimmte Beträge, die seit Monaten abge­bucht werden.

Beson­ders versteckte Abo-Verträge und auto­mati­sche Vertrags­verlän­gerungen können für Über­raschungen sorgen. Gut zu wissen: Anbieter dürfen solche Klau­seln nicht im Klein­gedruckten verste­cken. "Wie lange ich den Vertrag schließe, muss direkt bei Vertrags­schluss sichtbar sein", erklärt Jose­phine Frindte von der Verbrau­cher­zentrale Berlin. Bei Handy­verträgen sei eine zwei­jährige Mindest­lauf­zeit üblich, bei anderen Diensten eine kürzere. Auch die Kosten sollten in den Vertrags­details vorne stehen.

Die Angaben zur Vertrags­verlän­gerung müssen in den AGB deut­lich hervor­gehoben sein. "Anbieter dürfen in den Geschäfts­bedin­gungen nicht etwas verste­cken, was ich wissen muss", erklärt Horst Leis, Fach­anwalt für Infor­mati­onstech­nolo­gierecht und Vorstands­mitglied beim Deut­schen Anwalt­verein.

Die Experten raten daher, AGB und Vertrags­bestim­mungen genau zu lesen, bevor man kauft. Frindte: "Die wich­tigsten Fragen sind: Wie lange ist die Vertrags­dauer, wie lange ist meine Kündi­gungs­frist, welchen Preis habe ich zu bezahlen und was kaufe ich?"

Apps helfen beim Kündigen von Verträgen

Viele Verbraucher schließen unfreiwillig Abos im Internet ab Viele Verbraucher schließen unfreiwillig Abos im Internet ab
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Ein weiteres Problem: Man verliert leicht den Über­blick darüber, welches Abo wann zu kündigen ist, bevor es in die Verlän­gerung geht. Wer einen Vertrag abschließt und weiß, dass der nur für drei Monate benö­tigt wird, sollte nach dem Abschluss direkt die entspre­chende Kündi­gung schi­cken, rät Frindte. Viele Dienste schi­cken auch Erin­nerungs­mails, bevor ein Vertrag verlän­gert wird.

Wer keine Abo-Liste führen will, kann mit digi­talen Hilfs­mitteln den Über­blick behalten. Daniel Hüfner von der Fach­zeit­schrift "t3n" rät zur Nutzung von Vertrags­kündi­gungs­apps.

Dazu gehören zum Beispiel Apps wie Aboa­larm (iOS/Android) oder Volders (iOS/Android). "Man wird auto­matisch von der App über das nahe Ende oder die Verlän­gerung des Vertrages infor­miert", erklärt Hüfner. Ein weiterer Vorteil sei, dass man Verträge direkt in der App kündigen könne, erklärt Hüfner. Aller­dings gegen Gebühr. Die Website kündigen.de bietet einen ähnli­chen kosten­pflich­tigen Service an.

Kündi­gung muss doku­mentiert sein

Aber auf welchen Weg muss die Kündi­gung einge­reicht werden? "Das steht immer in den AGB", so Hüfner. Allge­mein gilt: "Eine Kündi­gung sollte man auf jeden Fall immer nach­weisbar erklären", sagt Frindte. Man müsse beweisen können, dass sie beim Vertrags­partner einge­gangen sei. "Entweder man kündigt posta­lisch per Einschreiben, oder per Fax, wenn man eine Faxnummer hat", rät sie.

Bei Verträgen, die online abge­schlossen wurden, gelten unter Umständen Sonder­regeln: "Wenn eine E-Mail-Adresse auf der Webseite steht, und die Kommu­nika­tion per E-Mail normal ist, dann geht auch eine Kündi­gung per E-Mail", so Frindte. Bei Ange­boten, die per SMS oder Messenger-Chat­nach­richt abge­schlossen werden, sei die Kündi­gung über den jeweils glei­chen Kanal möglich.

Kann man nur über ein Online-Kontakt­formular kündigen, empfiehlt Anwalt Leis, Bild­schirm­fotos zu machen. Von der Kündi­gung per Telefon sei abzu­raten, da man sie schwer nach­weisen könne. "Immer doku­mentieren, was Sie getan haben", betont er.

Mit Sperre vor Abo-Fallen schützen

Beson­ders ärger­lich sind Abo-Fallen, in die Smart­phone-Nutzer oft unge­wollt tappen. Mitunter reicht hier schon ein Finger­tipp auf ein Werbe­banner und man schließt ein Abo ab, dass über die Rech­nung des Mobil­funk­anbie­ters abge­rechnet wird. Nicht selten merkt man das erst nach Monaten. Schutz davor bietet eine Dritt­anbie­tersperre, die man sich beim Provider einrichten kann.

Auch sonst ist Vorsicht geboten: Immer wieder berichten Verbrau­cher­schützer über dubiose Online-Shops oder -Portale, wo man mit einer angeb­lich kosten­losen Regis­trie­rung ein kosten­pflich­tiges Abo abschließt. Wer Rech­nungen für unge­wollte Bestel­lungen bekommt, sollte sie nicht zahlen und schrift­lich Einspruch erheben, rät das Euro­päische Verbrau­cher­zentrum Deutsch­land.

Noch immer gibt es Abofallen auf dem Handy: Die Stif­tung Waren­test berich­tete kürz­lich von 41 000 betrof­fenen Kunden bei mobilcom-debitel, Voda­fone und klar­mobil, denen sie helfen musste. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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