Themenspezial: Verbraucher & Service Vor Gericht

Amazon-Bewertungen: Wer haftet für leere Versprechungen?

Der Bundes­gerichtshof (BGH) verhan­delt derzeit über Kunden­bewer­tungen auf der Online-Verkaufs­platt­form Amazon. Das Urteil wird für die kommenden Wochen erwartet.
Von dpa /

Amazon-Bewertungen vor Gericht Amazon-Bewertungen vor Gericht
Logos: Amazon/BGH, Screenshot/Montage: teltarif.de
Sie können beim Online-Einkauf die Auswahl erleich­tern - aber auch voller falscher Verspre­chungen sein: Produkt­bewer­tungen von Kunden auf der Handels­platt­form Amazon beschäf­tigen jetzt den Bundes­gerichtshof (BGH). Die obersten Zivil­richter in Karls­ruhe haben zu entscheiden, ob der Verkäufer für irre­führende Bewer­tungen zu seinem Angebot haftet. Das Urteil wird in den nächsten Wochen verkündet (Az. I ZR 193/18).

In dem Fall hatten mehrere Käufer eines Muskel-Tapes geschrieben, es helfe schnell gegen Schmerzen. So eine Wirkung ist wissen­schaft­lich nicht nach­gewiesen. Der Verband Sozialer Wett­bewerb (VSW) hatte den Verkäufer, einen Händler aus Essen, deshalb schon vor längerem darauf verpflichtet, mit dieser Behaup­tung nicht mehr zu werben. Durch die Bewer­tungen auf Amazon sieht der Verband diese Unter­lassungs­erklä­rung verletzt. Er meint: Der Händler hätte die Löschung veran­lassen oder sein Produkt gleich ganz von der Seite nehmen müssen.

Darum geht es vor Gericht

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Logos: Amazon/BGH, Screenshot/Montage: teltarif.de
Vor Gericht geht es um Abmahn­kosten und die Zahlung einer Vertrags­strafe. Bisher hatte die Klage des VSW keinen Erfolg. Die Bewer­tungen enthielten zwar irre­führende Angaben, entschied zuletzt das Ober­landes­gericht Hamm. Der Verkäufer habe darauf aber keinen Einfluss. Die Richter hielten die Rezen­sionen nicht für Werbung. Ihr Inhalt könne sich in kürzester Zeit verän­dern, eine einzige vernich­tende Kritik ganz schnell ein posi­tives Meinungs­bild zerstören. Außerdem wisse der Durch­schnitts-Verbrau­cher zumin­dest unge­fähr, wie Amazon und das Bewer­tungs­system funk­tionierten.

In Karls­ruhe sah es zu Beginn der Verhand­lung ganz danach aus, dass der BGH sich dem anschließt. Aber dann kamen von der Rich­terbank auch kriti­sche Fragen: Wer trägt Sorge dafür, dass die beson­ders strengen Vorschriften für das Geschäft mit Medi­zinpro­dukten auch einge­halten werden? Und könnte der Verkäufer nicht doch verpflichtet sein, die Seite mit seinem Produkt hin und wieder auf proble­mati­sche Inhalte zu prüfen? Es gebe noch Bera­tungs­bedarf, stellte der Senats­vorsit­zende Thomas Koch am Ende fest.

Werbe­effekt vermeint­lich objek­tiver Aussagen

Der BGH-Anwalt des Verbandes, Peter Wasser­mann, sagte, auf Amazon gehe es nicht um neutrale Bewer­tungen, sondern um Absatz­stei­gerung. Die vermeint­lich objek­tiven Aussagen hätten einen ganz beson­deren Werbe­effekt. Er sieht deshalb den Verkäufer in der Pflicht: Dieser könnte einen proble­mati­schen Eintrag direkt kommen­tieren oder im Ange­bots­text einen rich­tigstel­lenden Hinweis plat­zieren.

"Es kann niemand verlangen, dass ich mein eigenes Produkt schlecht mache", entgeg­nete der BGH-Anwalt des Verkäu­fers, Chris­tian Rohnke. Für klei­nere Händler sei Amazon die einzige Möglich­keit, einen größeren Kunden­kreis zu errei­chen. Das Bewer­tungs­system sei auf Zuver­lässig­keit ausge­richtet: Würde der Eindruck entstehen, dass die meisten Rezen­sionen sowieso falsch sind, hätten sie keinen Wert mehr. Amazon ist nach eigener Darstel­lung ausschließ­lich an ehrli­chen, authen­tischen Bewer­tungen inter­essiert.

"Wir wollen Kunden lang­fristig zufrie­denstellen und vermeiden, dass sie ihre Pakete enttäuscht zurück­schi­cken", heißt es in einem Unter­nehmens­text. Demnach analy­siert Amazon sämt­liche Bewer­tungen rund um die Uhr mit Hilfe auto­mati­sierter Systeme. Verdäch­tige Einträge würden von Prüf­teams unter­sucht und wenn notwendig geblockt oder entfernt. Bei Mani­pula­tionen drohten Sperren bis hin zu recht­lichen Schritten.

In einer weiteren Meldung berichten wir darüber, womit Amazon schon Ende Oktober nega­tive Schlag­zeilen gemacht hat.

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