Geld zurück

Amazon Prime: Kunden in Österreich erhalten Geld zurück

Kunden des Amazons Service Prime in Öster­reich können dank einer erfolg­reichen Klage der dortigen Arbei­terkammer die Preis­erhö­hung von 2017 und 2018 zurück­verlangen.
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Amazon-Prime-Kunden in Österreich können Geld zurückverlangen Amazon-Prime-Kunden in Österreich können Geld zurückverlangen
picture alliance/Ina Fassbender/dpa
Amazon hat ab dem Februar 2017 den Preis für das Prime-Angebot von 49 auf 69 Euro erhöht. Die Preis­erhö­hung für den Studen­tentarif lag bei 10 Euro (von 24 auf 34). Nach einer Verbands­klage der Arbei­terkammer [Link entfernt] wegen "rechts­widriger Klau­seln und Geschäfts­prak­tiken" können Prime-Kunden in Öster­reich diese Preis­erhö­hung auf Verlangen zurück­erhalten. Möglich ist auch die Rück­erstat­tung der Zahlung auf Rech­nung.

Betrof­fene Kunden haben bis zum 30. Juni Zeit, um sich beim Amazon-Kunden­service per E-Mail, Telefon oder Chat­anfrage dies­bezüg­lich zu melden. Die Kunden haben die Wahl: Entweder entscheiden sie sich für die Erstat­tung die Preis­erhö­hung in Form einer Gutschrift auf das im Kunden­konto hinter­legte Zahlungs­mittel oder sie wählen einen Amazon-Gutschein, der 10 Jahre Gültig­keit besitzt. Die Erstat­tung der Preis­erhö­hung sollte inner­halb von 28 Werk­tagen nach dem Kontakt mit dem Kunden­service erfolgen.

Rück­forde­rung: Das ist drin

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Der Erstat­tungs­betrag ist abhängig von der Vertrags­dauer. Kunden mit einjäh­riger Mitglied­schaft haben Anrecht auf einen Betrag von 20 Euro, 10 Euro sind es im Studen­tentarif. Kunden mit zwei­jähriger Mitglied­schaft haben ein Recht auf 40 Euro Rück­erstat­tung, im Studen­tentarif sind es 20 Euro. Die glei­chen Erstat­tungs­beträge gelten auch, wenn die Gutsche­inva­riante gewählt wird.

Kunden, die Zahlungen auf Rech­nung getä­tigt haben, können die Gebühren dafür zurück­verlangen. Die bislang erho­benen 1,51 Euro können bis zum 1. November 2009 zurück­verlangt werden. Geschenk­gutscheine, die vor dem 1. Juli ausge­stellt wurden, waren mit Ende des dritten Jahres nach dem Kauf befristet. Die Frist der Gutscheine wurde nach dem Urteil auf zehn Jahre verlän­gert.

Die Möglich­keit der Rück­erstat­tung gilt auch, wenn der Vertrag mit Amazon bereits gekün­digt wurde. Auf die Meldung aufmerksam geworden, sind wir durch DerStandard in Öster­reich.

Wir haben Amazons neuen Budget-Echo-Show einem Fakten-Check unter­zogen.

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