Ärger beim Anbieterwechsel: Bundesnetzagentur kann helfen
Wenn es beim Wechsel zu einem neuen Telefonanbieter Probleme gibt, muss der alte Anbieter den Kunden bis zur erfolgreichen Umschaltung weiterhin versorgen. Für seine Dienste darf er dann allerdings nur noch die Hälfte der vorherigen regelmäßigen monatlichen Kosten einfordern. Bis zum erfolgreich abgeschlossenen Wechsel darf der neue Anbieter auch keine Zahlungen verlangen - Grundgebühren und weitere Optionen dürfen erst berechnet werden, wenn der neue Anschluss geschaltet ist.
Im Streitfall kann die BNetzA als neutrale Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Mögliche Fälle sind neben Problemen beim Anbieterwechsel oder der Rufnummernmitnahme auch strittige Telefon- und Handyabrechnungen, nicht eingehaltene vertraglichen Leistungen oder gesperrte Anschlüsse. Ziel einer solchen Schlichtung ist es, eine gütliche Einigung ohne Gerichtsverfahren herbeizuführen. Weitere Informationen und ein Beschwerdeformular finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.