Verbände fordern Ausnahmeregelung für Service-Techniker
Auch bei Ausgangssperren sollen Techniker von allen TK-Unternehmen schnell zu ihrem Einsatzort kommen können
Foto: Picture Alliance / dpa
Für einen sicheren Netzbetrieb in der Corona-Krise benötigen Telekommunikationsunternehmen zu Anlagen der Sprach- und Datenkommunikation sowie der Fernseh- und Radioübertragung einen möglichst ungehinderten Zugang. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Aufgrund der ständig wechselnden aktuellen Lage ist die Praxis aber wesentlich komplizierter: In einer gemeinsamen Erklärung haben sich ANGA (Verband Kabel-TV-Anbieter), Bitkom (IT und TK-Anbieter), BREKO (Breitbandkommunikation), BUGLAS (Bundesverband Glasfaser) und der VATM (Telekommunikation und Mehrwertanbieter) zu Wort gemeldet. Sie fordern eine einfache und bundesweit einheitliche Regelung, um sicherzustellen, dass Unternehmen und ihre Dienstleister einfacher eine Sondergenehmigung für Servicetechniker erhalten können.
Einheitliche Reglung notwendig
Auch bei Ausgangssperren sollen Techniker von allen TK-Unternehmen schnell zu ihrem Einsatzort kommen können
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Dabei geht es nicht darum, dass an den Eingängen zu den Technik-Gebäuden neuerdings bewaffnete Wächter stünden, die den Zutritt verwehren, sondern die Techniker könnten in Polizeikontrollen angehalten werden, weil sie keine explizite Sondergenehmigung oder Arbeitsbescheinigung dabei haben und sich somit nicht mehr frei zum Einsatzort bewegen können.
Diese Genehmigung müssten sie - so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner im Gespräch mit teltarif.de - extra bei den jeweils örtlichen Genehmigungsbehörden besorgen, und zwar für jede Firma und für jeden Landkreis eine eigene Genehmigung. Das ist ein Unterfangen, was die örtlichen Behörden und die betroffenen Unternehmen stark belasten würde. Die Idee ist, dass es eine bundesweite Regelung geben soll, wonach die betroffenen Unternehmen ihren Mitarbeitern solche "Passierscheine" selbst ausstellen können.
Gesundheitsschutz wird beachtet
Dass die Techniker alle notwendigen und gebotenen Schutzmaßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes von Kundinnen und Kunden sowie aller weiteren Personen, aber auch für sich selbst einhalten, gilt als als selbstverständlich.
Die Verbände haben heute den Verantwortlichen in Bund und Ländern einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Dazu schreiben die Präsidenten der unterzeichnenden Verbände Thomas Braun (ANGA), Achim Berg (Bitkom), Norbert Westfal (BREKO), Theo Weirich (BUGLAS) und Martin Witt (VATM): "Wir gehen davon aus, dass Krisenstab, Länder und Kommunen zeitnah die erforderlichen Grundlagen für entsprechende Ausnahmerechte schaffen."
Der VATM hatte erst kürzlich gefordert, dass auch TK-Shops geöffnet bleiben können, um die Bevölkerung bei Störungen, Defekten oder notwendigen Änderungen am TK-Anschluss-Vertrag weiterhelfen zu können. Während in Deutschland derzeit alle Shops geschlossen sind, können Schweizer TK-Shops weiter geöffnet haben, beim Besuch eines TK-Ladens gelten in der Schweiz aber strenge Sicherheitsvorkehrungen.
„Die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Verwaltung, die Tätigkeit von Sicherheitsbehörden, die Verhinderung von Versorgungsengpässen, die wirtschaftliche Tätigkeit der Industrie und vieler Unternehmen, ebenso wie das mobile Arbeiten und die private Kommunikation hängen von einem einwandfreien Funktionieren der Telekommunikationsnetze ab. Unsere Unternehmen und ihre Dienstleister benötigen eine einfache und bundesweit einheitliche Sondergenehmigung, die ihnen auch im Fall noch weiterreichender Einschränkungen gestattet, für die Sicherstellung des Netzbetriebs zu sorgen“.