Themenspecial Breitband-Internet Service-Techniker

Verbände fordern Ausnahmeregelung für Service-Techniker

Es ist eigent­lich selbst­verständ­lich, dass Mitar­beiter von TK-Unter­nehmen auch in der Krise unter­wegs sein dürfen, um TK-Infra­struktur am Laufen zu halten. Doch die Büro­kraten sehen das anders.
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Auch bei Ausgangssperren sollen Techniker von allen TK-Unternehmen schnell zu ihrem Einsatzort kommen können Auch bei Ausgangssperren sollen Techniker von allen TK-Unternehmen schnell zu ihrem Einsatzort kommen können
Foto: Picture Alliance / dpa
Für einen sicheren Netz­betrieb in der Corona-Krise benö­tigen Tele­kommu­nika­tions­unter­nehmen zu Anlagen der Sprach- und Daten­kommu­nika­tion sowie der Fernseh- und Radio­über­tragung einen möglichst unge­hinderten Zugang. Das sollte eigent­lich eine Selbst­verständ­lich­keit sein.

Aufgrund der ständig wech­selnden aktu­ellen Lage ist die Praxis aber wesent­lich kompli­zierter: In einer gemein­samen Erklä­rung haben sich ANGA (Verband Kabel-TV-Anbieter), Bitkom (IT und TK-Anbieter), BREKO (Breit­band­kommu­nika­tion), BUGLAS (Bundes­verband Glas­faser) und der VATM (Tele­kommu­nika­tion und Mehr­wert­anbieter) zu Wort gemeldet. Sie fordern eine einfache und bundes­weit einheit­liche Rege­lung, um sicher­zustellen, dass Unter­nehmen und ihre Dienst­leister einfa­cher eine Sonder­geneh­migung für Service­tech­niker erhalten können.

Einheit­liche Reglung notwendig

Auch bei Ausgangssperren sollen Techniker von allen TK-Unternehmen schnell zu ihrem Einsatzort kommen können Auch bei Ausgangssperren sollen Techniker von allen TK-Unternehmen schnell zu ihrem Einsatzort kommen können
Foto: Picture Alliance / dpa
Dabei geht es nicht darum, dass an den Eingängen zu den Technik-Gebäuden neuer­dings bewaff­nete Wächter stünden, die den Zutritt verwehren, sondern die Tech­niker könnten in Poli­zeikon­trollen ange­halten werden, weil sie keine expli­zite Sonder­geneh­migung oder Arbeits­beschei­nigung dabei haben und sich somit nicht mehr frei zum Einsatzort bewegen können.

Diese Geneh­migung müssten sie - so VATM-Geschäfts­führer Jürgen Grützner im Gespräch mit teltarif.de - extra bei den jeweils örtli­chen Geneh­migungs­behörden besorgen, und zwar für jede Firma und für jeden Land­kreis eine eigene Geneh­migung. Das ist ein Unter­fangen, was die örtli­chen Behörden und die betrof­fenen Unter­nehmen stark belasten würde. Die Idee ist, dass es eine bundes­weite Rege­lung geben soll, wonach die betrof­fenen Unter­nehmen ihren Mitar­beitern solche "Passier­scheine" selbst ausstellen können.

Gesund­heits­schutz wird beachtet

Dass die Tech­niker alle notwen­digen und gebo­tenen Schutz­maßnahmen im Sinne des Gesund­heits­schutzes von Kundinnen und Kunden sowie aller weiteren Personen, aber auch für sich selbst einhalten, gilt als als selbst­verständ­lich.

Die Verbände haben heute den Verant­wort­lichen in Bund und Ländern einen entspre­chenden Vorschlag unter­breitet. Dazu schreiben die Präsi­denten der unter­zeich­nenden Verbände Thomas Braun (ANGA), Achim Berg (Bitkom), Norbert Westfal (BREKO), Theo Weirich (BUGLAS) und Martin Witt (VATM): "Wir gehen davon aus, dass Krisen­stab, Länder und Kommunen zeitnah die erfor­derli­chen Grund­lagen für entspre­chende Ausnah­merechte schaffen."

Der VATM hatte erst kürz­lich gefor­dert, dass auch TK-Shops geöffnet bleiben können, um die Bevöl­kerung bei Störungen, Defekten oder notwen­digen Ände­rungen am TK-Anschluss-Vertrag weiter­helfen zu können. Während in Deutsch­land derzeit alle Shops geschlossen sind, können Schweizer TK-Shops weiter geöffnet haben, beim Besuch eines TK-Ladens gelten in der Schweiz aber strenge Sicher­heits­vorkeh­rungen.

„Die Aufrecht­erhal­tung der Gesund­heits­versor­gung und der Verwal­tung, die Tätig­keit von Sicher­heits­behörden, die Verhin­derung von Versor­gungs­engpässen, die wirt­schaft­liche Tätig­keit der Indus­trie und vieler Unter­nehmen, ebenso wie das mobile Arbeiten und die private Kommu­nika­tion hängen von einem einwand­freien Funk­tionieren der Tele­kommu­nika­tions­netze ab. Unsere Unter­nehmen und ihre Dienst­leister benö­tigen eine einfache und bundes­weit einheit­liche Sonder­geneh­migung, die ihnen auch im Fall noch weiter­reichender Einschrän­kungen gestattet, für die Sicher­stel­lung des Netz­betriebs zu sorgen“.

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