Regulierung

SIM-Karten-Kauf: Antiterrorgesetz soll morgen verabschiedet werden

Bereits morgen könnte über das Antiterrorgesetz samt den Änderungen beim SIM-Karten-Kauf im Bundestag abgestimmt werden. Im Vorfeld gibt es kritische Stimmen.
Von Daniel Rottinger

Speicherung soll in zentraler Datenbank des Anbieters erfolgen Speicherung soll in zentraler Datenbank des Anbieters erfolgen
Bild: Telefonica
Morgen wird der Bundestag voraussichtlich über das Antiterrorgesetz abstimmen und damit etwa die Weichen für den künftigen Verkauf von Prepaid-SIM-Karten stellen. Doch das Gesetzesvorhaben stößt auch auf Kritik.

Speicherung soll in zentraler Datenbank des Anbieters erfolgen Speicherung soll in zentraler Datenbank des Anbieters erfolgen
Bild: Telefonica
Während sich der Bundestag heute über die Netzneutralität berät und über einen Antrag der Linken abstimmt, die hier eine Absicherung der EU-Verordnung fordert, steht morgen gleich ein weiterer Tagesordnungspunkt auf der Agenda des Bundestages, der die Telekommunikationsbranche betrifft. Dann soll über das Antiterrorgesetz abgestimmt werden, welches unter anderem höhere Auflagen für Provider beim Verkauf von Prepaid-SIMs vorsieht.

Provider sollen Identifikationsdaten des Prepaid-Kaufs speichern

Doch worum geht es konkret? Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Nutzer beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte sich immer durch ein geeignetes Identitäts­dokument ausweisen müssen. Sollte der Kauf der SIM-Karte nicht in einem lokalen Ladengeschäft stattfinden, seien dennoch Vorkehrungen erforderlich, damit der Anschlussinhaber eindeutig identifiziert werden kann.

Dazu schlägt der Gesetzentwurf etwa beim Online-Kauf eine Überprüfung per Web-Ident- oder Post-Ident-Verfahren vor. Die Prüfung soll dabei bereits vor der "Freischaltung der vertraglich vereinbarten Mobilfunkdienstleistungen" stattfinden, wie es dazu weiter heißt. Allerdings sei auch eine Identifikation durch die erworbene SIM-Karte denkbar.

Zentrales System muss durch den Provider bereitgestellt werden

Die Regelung im Antiterrorgesetz sieht zudem vor, dass die beim Kauf erhobenen Daten gespeichert werden sollen. Konkret seien die Bezeichnung, Nummer und die ausstellende Behörde des Identitäts­dokumentes des Anschlussinhabers zu sichern, damit Behörden ein "Anknüpfungspunkt für weitere Ermittlungen zur Feststellung des Anschlussinhabers" bereitstünde.

Die Verifizierung und die Speicherung der Daten soll allerdings nicht von dem Vertriebspartner oder Händler vorgenommen werden, stattdessen würde die Aufgabe in die Hände der Provider gelegt. Die Dienstanbieter müssten dafür ein zentrales System zur Verifikation der Daten bereit­stellen.

Dieser Punkt stößt bei Datenschützer auf Kritik und so warnt auch der Verein Digitalcourage vor den möglichen Folgen des Antiterrorgesetzes. Dieser sieht durch das Gesetz die "endgültige Abschaffung anonymer Prepaid-SIM-Karten" kommen.

Umsetzungsfrist für Provider nicht konkret definiert

Falls der Bundestag dem Antiterrorgesetz zustimmt, ist noch unklar, wann die neue Regelung für die Datenerhebung und Speicherung von Prepaid-SIMs in Kraft treten würde. So sieht der Gesetzentwurf nur vor, dass den Dienstanbieter dann von der "Bundesnetzagentur ein angemessener zeitlicher Rahmen für die Entwicklung der Vorgaben eingeräumt" werden solle.

Update vom 8. Juli: Der Bundesrat hat in einer Sitzung das Antiterrorgesetz gebilligt.

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