Entscheidung

1,1 Milliarden Euro: Hohe Wettbewerbsstrafe für Apple

Mehr als eine Milli­arde Euro ist auch für einen reichen Konzern wie Apple eine empfind­liche Strafe. Fran­zösi­sche Wett­bewerbs­hüter verhängten sie jetzt nach einer Beschwerde gegen den Apple-Vertrieb aus dem Jahr 2012. Der iPhone-Konzern will Wider­spruch einlegen.
Von dpa /

Ein Apple-Store in Frankreich Ein Apple-Store in Frankreich (Symbolbild)
Bild: dpa
Die fran­zösi­sche Wett­bewerbs­behörde hat gegen Apple eine Strafe von gut 1,1 Milli­arden Euro für aus ihrer Sicht ille­gale Vertriebs­verein­barungen verhängt.

Apple habe sich mit zwei Groß­händ­lern abge­spro­chen und dadurch den Markt gleich­geschaltet, erklärte Behör­denchefin Isabelle de Silva heute. Zudem habe der Konzern unter anderem über restrik­tive Vertrags­klau­seln dafür gesorgt, dass Geräte von spezia­lisierten Apple-Händ­lern nicht güns­tiger als in seinen eigenen Stores verkauft worden seien. Es gehe um diverse Apple-Produkte wie iPad-Tablets - aber nicht um iPhones. Apple will Wider­spruch einlegen.

Bisher höchste Strafe gegen einzelnes Unter­nehmen

Ein Apple-Store in Frankreich Ein Apple-Store in Frankreich (Symbolbild)
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Für die fran­zösi­sche Wett­bewerbs­behörde Autorité de la Concur­rence ist das die bisher höchste Strafe gegen ein einzelnes Unter­nehmen. Die beiden Groß­händler Tech Data und Ingram Micro kamen mit deut­lich nied­rigeren Strafen von knapp 63 und gut 76 Millionen Euro davon. Ausge­löst hatte die Unter­suchung eine Beschwerde des Apple-Händ­lers eBizcuss aus dem Jahr 2012. Die Firma hatte sich in dem Jahr aus Frank­reich zurück­gezogen und ist noch in Belgien aktiv.

Apple wider­sprach heute den Vorwürfen. Die Entschei­dung betreffe über ein Jahr­zehnt alte Geschäfts­prak­tiken und wider­spreche mehr als 30 Jahren recht­licher Stan­dards, auf die sich alle Unter­nehmen verließen, die in Frank­reich ihr Geschäft betreiben.

Die Wett­bewerbs­behörde pran­gerte unter anderem an, dass die Rolle der beiden Groß­händler ledig­lich darauf redu­ziert gewesen sei, von Apple fest­geschrie­bene Arti­kelmengen weiter­zuleiten. Zwischen ihnen selbst habe es keine Konkur­renz gegeben. Bei Vertrags­händ­lern habe Apple enge Grenzen für Werbe­aktionen gesetzt. So wird eBizcuss von der Behörde mit der Aussage zitiert, man sei von Apple aufge­fordert worden, die Preise zu erhöhen, wenn Geräte güns­tiger als vom Konzern selbst verkauft worden seien. Zugleich habe Apple seine spezia­lisierten Händler vertrag­lich daran gehin­dert, euro­paweit Geschäfte aufzu­machen, die exklusiv konkur­rierende Marken verkauften.

Milli­arden­schwere Wett­bewerbs­strafen hatte in Europa zuletzt vor allem Google aufge­brummt bekommen. Die EU-Kommis­sion warf dem Internet-Konzern unter anderem unfairen Wett­bewerb beim Smart­phone-System Android und der Produkt­suche auf seiner Platt­form vor und verhängte in drei Verfahren Strafen von insge­samt mehr als acht Milli­arden Euro.

Laut Bran­chen­berichten wird es in dieser Woche einige Produkt-Ankün­digungen von Apple geben. Auch iOS 13.4 und weitere Soft­ware-Updates werden erwartet.

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