Flop für Apple: Gericht lehnt Verkaufsstopp des Motorola Xoom ab
Flop für Apple: Kein Verkaufsstopp des Motorola Xoom
Bild: teltarif.de
Patentklagen und der Kampf um Geschmacksmuster scheinen derzeit das Leben der großen Handy- und Tablet-Hersteller zu bestimmen. Nicht selten mit dabei ist der iPhone-Hersteller Apple, der auch in einem aktuellen Fall ganz oben mitspielt. Apple hatte dem Handy-Pionier Motorola vorgeworfen, mit dem Xoom-Tablet das Geschmacksmuster des iPads zu verletzen - zu ähnlich sei das Android-Gerät dem Tablet-Primus. Das Landgericht Düsseldorf war jedoch der Meinung, dass Motorola mit dem Xoom keine Rechte des US-Unternehmens verletze und wies daher die Klage von Apple ab (AZ.: 14c O 140/11).
Den Parteien steht es offen, das Verfahren auf die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht, zu verlegen.
Flop für Apple: Kein Verkaufsstopp des Motorola Xoom
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Apple wollte den Vertrieb und Verkauf des Motorola-Produkts aufgrund des zu ähnlichen Designs in ganz Europa verbieten lassen. Einen ähnlichen Streit lieferten sich die Amerikaner bereits mit Samsung. Apple ist es im Fall des Galaxy Tabs 10.1 gelungen, den Verkauf des Tablets in mehreren Ländern, darunter auch Deutschland, verbieten zu lassen, worauf Samsung mit einer Umgestaltung des Tablet-Designs reagierte. Hierzulande wird das optisch angepasste Android-Gerät als Galaxy Tab 101N verkauft. In den USA gipfelte der Streit Ende Juni in einem US-weiten Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1.
Motorola und Apple: Patent-Streitigkeiten ohne Ende
Die Kontrahenten Apple und Motorola standen sich im Gericht bereits häufiger gegenüber. Im letzten großen Fall, der seinen Anfang bereits 2010 hatte, warf Apple dem inzwischen zu Google gehörenden Handy-Pionier Motorola vor, mit seinen Android-Smartphones vier Patente zu verletzen. Motorola, dem ein riesiges Arsenal an grundlegenden Mobilfunk-Patenten gehört, verklagte daraufhin Apple.
Bereits zu Beginn des vergangenen Monats hatte Bezirksrichter Richard Posner in Chicago in einer vorläufigen Entscheidung erklärt, dass der Fall eingestellt werden sollte. Wenige Wochen später wurde die Entscheidung offiziell gemacht. Keine der Parteien hätten einen Anspruch auf eine Einstweilige Verfügung gegen den jeweiligen Konkurrenten, so der Richter. Zudem wäre der Wunsch von Motorola, Produkte zu verkaufen, die mit dem iPhone von Apple in Wettbewerb stünden, durchaus legal. Die Einstellung des Verfahrens verknüpfte er mit der Maßgabe, dass die gleiche Klage nicht erneut eingereicht werden darf.
Mit der aktuellen Entscheidung beendet ein Gericht erneut die Streitigkeiten zwischen Apple und Motorola. In beiden Fällen konnte Apple sein gewünschtes Ziel, die iPhone- und iPad-Konkurrenz verbieten zu lassen, nicht durchsetzen.