Abgeändert

Deutsche Telekom: Nachlass auf Grundgebühr beim Sozialtarif entfällt

Dafür Kombination mit Wunschtarifen ab 1. Dezember möglich - Auch BaföG-Studenten anspruchsberechtigt.
Von Andreas Schlebach

Die Deutsche Telekom ändert die Regelungen für den Sozialtarif zum 1. Dezember. Bei Neuanträgen werden künftig die sozialen Vergünstigungen nur noch auf Gesprächsgebühren angerechnet. Der bisherige Preisnachlass auf die Grundgebühr bei Analog-Anschlüssen entfällt dagegen. Allerdings ist nun eine Kombination mit den Optionstarifen AktivPlus, CityWeekend, CityPlus und Select 5 möglich. Bei Einführung der Wunschtarife hatte es verschiedentlich Irritationen gegeben. Die bisherigen Regelungen entfallen, bestehende Verträge laufen jedoch maximal drei Jahre unverändert weiter.

Bedingung für die Gewährung des Sozialtarifs ist ein Vollanschluss bei der DTAG. Ferner müssen Kunden des Sozialtarifs nachweisen, dass sie entweder von der Rundfunk-Gebührenpflicht befreit sind oder BaföG erhalten oder eine Hör-, Seh- oder Sprachbehinderung von mindestens 90 Prozent haben.

Die Höhe der Vergünstigung bleibt mit 13,57 bzw. 17,05 Mark netto unverändert. Der neue Sozialtarif gilt wie bislang ausschließlich für Standard-Verbindungen; Service-Rufnummern (0180x bzw. 0190x) werden ebenso wenig berücksichtigt wie Verbindungen in die Mobilfunknetze.

Für die freiwilligen Vergünstigungen über den Sozialtarif wendet die DTAG nach eigenen Angaben pro Jahr rund 300 Millionen Mark auf.