Jugendschutz

Neues Jugendschutzrecht passiert den Bundesrat

Künftig können auch Internetseiten auf den Index gesetzt werden
Von dpa / Marie-Anne Winter

Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor Gewaltdarstellungen im Internet und bei Computerspielen geschützt werden. Der Bundesrat ließ heute das vom Bundestag beschlossene neue Jugendschutzgesetz passieren, das die seit 1985 geltenden Bestimmungen ersetzt. In einer Entschließung bezeichnete die Unionsmehrheit in der Ländervertretung die Neuregelung aber als unzureichend und forderte Nachbesserungen.

Zugleich beschloss die Unionsmehrheit, eine weitergehende Gesetzesinitiative Bayerns im Bundestag einzubringen. Sie sieht unter anderem ein generelles Verbot für die Verbreitung schwer jugendgefährdender Videofilme, Computer- und Videospiele vor. Außerdem sollen so genannte Killerspiele verboten werden.

Nach dem Gesetz der Koalition können künftig alle neue Medien, beispielsweise Internetseiten, auf den Index gesetzt werden. Computerspiele müssen, ähnlich wie Kino- und Videofilme, in Zukunft mit differenzierten Altersfreigaben gekennzeichnet werden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bisher: Schriften) kann künftig auch ohne Antrag Medien aller Art auf eine Verbotsliste setzen. Rechtliche Auswirkungen hat dies aber nur für deutsche Anbieter.

Das Abgabeverbot von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren soll auch durch technische Maßnahmen an Automaten durchgesetzt werden. Tabakwerbung im Kino darf künftig nur noch vor den Abendvorstellungen gezeigt werden. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Strafen bis zu 50 000 Euro (bisher: 10 000 Euro) belegt werden. Die ursprünglich geplante Regel, 14-Jährigen bis 23 Uhr den Besuch einer Disco zu erlauben, war nach Protesten in der Öffentlichkeit fallen gelassen worden.

Die bayerische Familienministerin Christa Stewens (CSU) kritisierte "erhebliche Lücken" im Gesetz und forderte baldige Verbesserungen. Nach der Bluttat von Erfurt dürfe man nicht nur reden, sondern müsse konsequent handeln. Die zuständige Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) sprach hingegen von einem "sehr ordentlichen Gesetz", das insbesondere den Erfordernissen der neuen Medien gerecht werde.