teuer

DLC new media fordert Handys aus Quam-Aktion zurück

Alternativ soll der Kunde 75 Euro für das "Gratishandy" bezahlen
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Rückblick: Im Mai gab es diverse Angebote für Quam-Verträge mit Grundgebührerstattung. Indem man zwei Verträge im Vertrag "3star online" abschloss, sollte man sowohl ein kostenloses Handy, als auch zwei grundgebührfreie SIM-Karten bekommen. DLC new media und andere Händler versprachen nämlich, die anfallenden Grundgebühren entsprechend zu erstatten.

Die Vermittlungstätigkeiten von DLC new media für Quam endeten jedoch im Eklat. Quam weigerte sich damals, die von DLC vermittelten Verträge weiter abzuarbeiten und freizuschalten, und verweigert DLC bis heute die Zahlung der Gerätesubvention für Aufträge, die bereits vor dem Eklat bearbeitet worden waren. In diesem Zusammenhang weist Quam darauf hin, dass sich DLC nicht an Absprachen gehalten hat.

Die Kunden, die von DLC dennoch SIM-Karten und Handy erhalten hatten, mussten folglich bis vor kurzem darum bangen, dass die Grundgebührerstattung funktioniert. Das ist nun kein Thema mehr, denn während der ersten acht Monate waren die Online-Verträge eh grundgebührbefreit, und zwischenzeitlich hat Quam sogar von sich aus alle Verträge gekündigt.

Doch nun kommt neues Ungemach auf die Kunden zu, denn DLC new media hat ein Schreiben versendet, mit dem Kunden aufgefordert werden, das Handy an DLC zurückzugeben. Falls der Kunde das Handy behalten will, soll er einmalig 75 Euro an DLC bezahlen. Dies ist den Angaben in dem Brief zufolge "rechtlich begründet, weil das subventionierte Handy zu einem nicht mehr existierenden Kartenvertrag geliefert wurde".

Alle von uns befragten Experten rieten jeweils den Empfängern, sich von diesem Schreiben nicht unter Druck setzen zu lassen. Ihren Aussagen zufolge sei es im Mobilfunkgeschäft nunmal gebräuchlich, dass man das Handy bei Vertragsabschluss erwerbe, und auch dann nicht zurückgeben müsse, wenn man den Mobilfunkvertrag nach Ablauf von zwei Jahren kündige. Wenn nun Quam aus wirtschaftlichen Gründen bereits früher kündige, ändere das an den rechtlichen Eigenschaften des Handys nichts. Eine Rückgabe käme den Experten zufolge nur dann in Betracht, falls diese vorher vereinbart worden wäre, zum Beispiel, falls das Handy nur geliehen oder gemietet worden wäre. Das sei hier aber nicht der Fall.

So darf das Schreiben von DLC als Versuch gewertet werden, wenigstens über den Kunden nochmal etwas Geld zu verdienen, da Quam den Angaben von DLC zufolge nur teilweise gezahlt hat. Für die Kunden ist die Aussicht, sich demnächst mit dem von DLC angedrohten Inkassobüro rumzustreiten, hingegen alles andere als spannend. Statt "alles kostenlos" ist bei den über DLC vermittelten Quam-Aktions-Verträgen inzwischen "alles nervenaufreibend".

Auf eine E-Mail mit der Bitte um Stellungnahme antwortete DLC new media leider nicht. Hingegen bekamen wir von DLC gleich zweifach eine E-Mail, in der wir aufgefordert wurden, einen Forumsbeitrag zu entfernen, in dem sich ein Leser lautstark über das Vorgehen der DLC beschwerte. Wegen formaler Gründe mussten wir den Beitrag löschen, auch wenn wir das dahinter liegende Ansinnen, Negativnachrichten einfach aus dem Netz zu verbannen, nicht gut heißen. Soweit Sie Ihre eigenen Erfahrungen im Forum schildern möchten, wozu wir Sie als Leser herzlich einladen, bitten wir Sie, drastische Meinungsäußerungen zu vermeiden. Die Tatsachen sprechen ja für sich.