Definitionssache

Handy darf beim Autofahren nicht in die Hand genommen werden

Autofahrer klagte erfolglos gegen Buße
Von Marie-Anne Winter / dpa

Autofahrer dürfen ihr Handy während der Fahrt auch nicht in die Hand nehmen, um gespeicherte Notizen zu lesen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (Az.: 2 Ss OWi 1005/02, rkr.) weist der Informationsdienst "Verkehrsrecht aktuell" in Nordkirchen (Nordrhein-Westfalen) hin. In dem Fall hatte ein Autofahrer erfolglos gegen eine Geldbuße von 30 Euro geklagt.

Sie war gegen ihn verhängt worden, weil er während der Fahrt eine in seinem Handy gespeicherte Notiz abgerufen hatte. Die Richter argumentierten, einem Autofahrer sei während der Fahrt generell die Nutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er dieses aufnimmt oder in der Hand hält. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Handy zum Telefonieren oder als Organizer genutzt wird. Also: SMS-schreiben ist beim Auto fahren auch nicht erlaubt.

Über die Abwägung des Nutzen-Kosten-Vorteils beim Telefonieren am Steuer gehen die Meinungen ohnehin weit auseinander. Eine amerikanische Studie kam zu dem Schluss, dass der wirtschaftliche Schaden das Telefonieren am Steuer den Nutzen durch die Mehreinnahmen (denn die Menschen telefonieren auch beim Auto fahren gern) insgesamt aufhöbe.