Konsequenzen

Auch Nutzen illegaler Download-Dienste ist strafbar (aktualisiert)

Nach dem Schlag gegen kommerziellen Raubkopierer rücken die Nutzer ins Blickfeld
Von dpa / Marie-Anne Winter

Auch die Nutzer illegaler Download-Dienste für Film-Raubkopien müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Darauf hat Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Hamburg, heute in einem dpa-Gespräch hingewiesen. Seit der Urheberrechtsreform 2003 sei es nicht nur untersagt, Raubkopien in Umlauf zu bringen. Das Gesetz verbiete es auch, sich aus illegalen Quellen urheberrechtlich geschütztes Material zu verschaffen.

Gestern war der Polizei in Thüringen ein großer Schlag gegen kommerzielle Anbieter von Raubkopien im Internet gelungen. Vier Männer wurden verhaftet, die 45 000 Kunden mit Raubkopien von Filmen, Software und Musik versorgt haben sollen. Drei Südthüringer sowie ein Münchner Rechtsanwalt sollen 45 000Kunden im Internet illegal mit Raubkopien von Kinofilmen, Computerspielen, Anwendersoftware und Musik-Dateien versorgt haben. Die Kunden, die seit Juni 2003 Raubkopien von der Internetseite heruntergeladen hätten, kämen zum Großteil aus Deutschland.

Staatsanwalt: Kriminelles Netzwerk

Die vier Männer im Alter von 19 bis 46 Jahren waren nach Durchsuchungen in Bayern, Hessen und Thüringen gestern festgenommen worden. Gründer der Internetseite sind laut Staatsanwaltschaft zwei 20 und 30 Jahre alte Brüder aus Breitungen (Kreis Schmalkalden-Meiningen). Gegen den 30-Jährigen wurde bereits Haftbefehl erlassen. Sein jüngerer Bruder sowie der 46 Jahre alte Rechtsanwalt, der mit den Finanzen der Firma betraut gewesen sein soll, sollten noch am selben Tag dem Haftrichter vorgeführt werden. Ein 19-Jähriger aus Brotterode (Kreis Schmalkalden-Meiningen), der den Internetdienst technisch betreut haben soll, wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.

Der ermittelnde Staatsanwalt Thomas Köhler sprach von einem kriminellen Netzwerk, mit dem die Beschuldigten ihre Spur geschickt verschleiert hätten. Betrieben wurde die Internetseite über eine Briefkastenfirma auf den Jungferninseln. Für den illegalen Service seien Server in Braunschweig, Tschechien, Estland und Holland genutzt worden. Der Schaden der Internet-Piraterie liegt den Angaben zufolge im zweistelligen Millionenbereich.

Die Abnehmer mussten sich nur anmelden und ein so genanntes Mitglieds-Abo kaufen. Mit einem Passwort hatten sie dann Zugriff auf die Daten. Die Preise galten für bestimmte Datenmengen. Für rund 15 Euro ließen sich beispielsweise zwei bis drei der etwa 150 angebotenen Filme herunterladen. Das Quartett nahm nach Angaben der Ermittler auf diese Weise knapp eine Million Euro ein. Laut dem Landeskriminalamt (LKA) Thüringen wurden 250 000 Euro auf deutschen Konten beschlagnahmt. Woher die Raubkopien kamen, werde derzeit noch ermittelt.

Kopieren für den privaten Gebrauch kann strafbar sein

Die Nutzer des Download-Dienstes dürften nun ebenfalls ins Visier der Ermittler rücken. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob sie vorsätzlich gegen das Urheberrecht verstoßen haben, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Petri heute in Mühlhausen. "Wo der Verdacht auf gewerbliche Nutzung besteht, wird es sicherlich Folgeverfahren geben", kündigte Scharringhausen an. Immerhin stünden auf die gewerbliche Verbreitung und Weiterverbreitung von Raubkopien Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Selbst wer sich nur für den privaten Gebrauch eine Kopie eines Kinofilms anfertige ohne diese weiterzuverkaufen, mache sich strafbar. In diesem Fall sehe das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Kein Unrechtsbewusstsein?

Ähnlich rigoros wie die Musikindustrie in der Vergangenheit gegen Nutzer illegaler Musiktauschbörsen - wir berichteten - vorgegangen ist, erwäge nun auch die Filmwirtschaft Schritte gegen Verbraucher, die sich bei Raubkopierern bedienen, sagte Scharringhausen. "Der Umfang der Download-Piraterie ist Besorgnis erregend. Das Problem ist, dass es genügend Leute gibt, die diese illegalen Dienste nutzen. Es ist in der Bevölkerung kein Unrechtsbewusstsein vorhanden."

Erste Verfahren gegen Nutzer hat es laut Scharringhausen in Deutschland bereits gegeben, weitere dürften folgen. Die GVU, die im Auftrag von Filmwirtschaft und Softwareindustrie in Deutschland das Raubkopierwesen bekämpft, erhofft sich davon auch eine Signalwirkung.