Verbraucherschutz

Telefonkunden wünschen sich eine Tarifansage

Forsa-Umfrage unter Festnetz- und Mobilfunkteilnehmern
Von Björn Brodersen

Die Bundesregierung plant mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich: Wie berichtet sieht der vom Bundeskabinett abgesegneter Gesetzentwurf "Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" vor, dass die Telekommunikationsanbieter im Festnetzbereich in Zukunft ihre Preise vor Nutzung einer Call-by-Call-Verbindung ansagen müssen. Zwar hat die Mehrzahl der Call-by-Call-Anbieter bereits auf freiwilliger Basis eine Tarifansage geschaltet, doch andere wie etwa freenetPHONE (01019), Arcor (01070), CallandoFON (01075) oder die 01038 Telecom (01038) leider noch nicht.

Ein besonders benutzerunfreundliches Beispiel ist Callax (01077): Diese Telefongesellschaft sagt neuerdings bei jedem Gespräch den Minutenpreis für Telefonate zu Telekom-Anschlüssen an, obwohl für Verbindungen zu Telefonanschlüssen von alternativen Anschlussanbietern wesentliche höhere Entgelte anfallen. Hier müssen die Nutzer sich vor dem Telefonieren genau informieren, wie teuer die Nutzung dieser Sparvorwahlen zur gewünschten Tageszeit ist. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig Anbieter von Auskunftsdiensten ab einem Preis von drei Euro pro Minute und Anbieter von SMS-Diensten ab einem Preis von einem Euro pro SMS die Kunden auf die entstehenden Kosten hinweisen müssen.

Oft argumentieren die Festnetzanbieter, sie schalten keine Tarifansage, weil sich die Kunden durch eine solche Ansage vor Gesprächsbeginn gestört fühlen würden. Doch dem ist nicht so: Wie eine von dem Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv in Auftrag gegebene Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts Forsa zeigt, bewerten 80 Prozent der Festnetznutzer eine Preisansage vor dem Beginn des Gesprächs als wichtig oder sehr wichtig. Und auch die Mehrheit der Mobilfunkkunden - der Umfrage zufolge drei von vier Handynutzern - wünscht sich ein solches Leistungsmerkmal.

"Im Café erfährt man vorher, was der Espresso kostet"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert das herrschende Tarifwirrwarr: Die Unübersichtlichkeit bei den Tarifen gilt dabei nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sowohl für den Mobilfunk mit seiner bewusst angelegten unüberschaubaren Vielzahl unterschiedlichster Tarife, als auch bei der Deutschen Telekom oder den Call-by-Call-Anbietern im Festnetz. Betroffen von der dadurch entstehenden Kostenbelastung seien davon nicht nur Privatverbraucher, sondern auch Gewerbekunden.

"Die Ergebnisse zeigen, dass die mittelalterliche Intransparenz bei den Telefon- und Mobilfunkpreisen an den Erwartungen der Verbraucher vorbeigeht", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Die gesetzliche Preisauszeichnungspflicht der Anbieter sei in allen anderen Branchen eine Selbstverständlichkeit, deshalb sei es schleierhaft, warum für die Telekommunikation Sonderregeln gelten sollen. Dadurch würden bei den Telefontarifen die einfachsten Grundregeln der Marktwirtschaft außer Kraft gesetzt: "Im Café erfährt man vorher, was der Espresso kostet und nicht erst, einen Monat nachdem man ihn getrunken hat", kritisiert Müller weiter. "Diese Logik vermisse ich bei den Telefontarifen."

Die vor dem Hintergrund der laufenden Reform des Telekommunikationsgesetzes aktuelle Umfrage wurde zwischen dem 13. und 25. April unter insgesamt 1 002 ausgewählten Telefonkunden per Telefoninterview durchgeführt. Davon waren 794 Mobilfunkkunden. Die Bundesregierung will eine umfassende Pflicht zur vorherigen Preisangabe durchsetzen. Sie ist dabei jedoch auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen.