keine Verlängerung

Verwaltungsgericht bestätigt Aus für 0190er-Rufnummern

Eilantrag von Erotikanbieterin abgelehnt
Von ddp / Marie-Anne Winter

Die Bundesnetzagentur ist nicht verpflichtet, die Zuteilung von Rufnummern mit der Vorwahl 0190 über den 31. Dezember 2005 hinaus zu verlängern. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss entschieden. Einen Eilantrag der Beate Uhse New Media@ GmbH lehnte das Gericht ab.

In den vorläufigen Zuteilungsregeln, die für die 0190er-Rufnummern seit 1997 gelten, war von Anfang an eine befristete Zuteilung von Rufnummern vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehene Befristung bis zum 31. Dezember 2003 wurde später noch einmal auf den 31. Dezember 2005 verlängert. Die Bundesnetzagentur hat nach einer Anhörung Mitte dieses Jahres keine weitere Verlängerung der 0190er-Rufnummern ausgesprochen und stattdessen lediglich die Einspielung einer Bandansage mit Verweis auf Ersatz-0900er-Rufnummern zugelassen.

Die Antragstellerin verlangt eine vorläufige Verlängerung der Zuteilung ihrer 0190er-Rufnummern, da ihrer Ansicht nach die 0900er Rufnummern noch keine gleichwertige Alternative darstellen und die Bundesnetzagentur das ihr zustehende Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt habe.

Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Köln nun ab. Die Antragstellerin habe keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Zuteilung, entschieden die Richter. Die Befristung der Nummernzuteilung sei seit Jahren bekannt gewesen. Durch die Vergabe der neuen Rufnummern und die übergangsweise Zulassung von Bandansagen würden die Interessen der Antragstellerin ausreichend berücksichtigt. Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (Az.: 11 L 1879/05I)