Entscheidung

T-Mobile darf iPhone weiter exklusiv vermarkten

Netzbetreiber will freien Verkauf des iPhones einstellen
Von ddp / dpa / Ralf Trautmann

Der Mobilfunkanbieter T-Mobile hat sich im juristischen Tauziehen um den Verkauf des Apple-Handys iPhone gegen seinen Konkurrenten Vodafone durchgesetzt. Prompt gab der Netzbetreiber bekannt, den freien Verkauf des iPhones so schnell wie möglich einzustellen. Es handele sich um ein "aufgezwungenes" Modell und entspreche nicht den Vorstellungen des Bonner Unternehmens "von einer kundenfreundlichen Komplettlösung", sagte Philipp Humm, Sprecher der Deutschen Telekom. Nach Ablauf der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit hätten Kunden aber indes die Möglichkeit, das iPhone kostenlos vom SIM-Lock zu befreien. Vodafone bezeichnete die Entscheidung in einer knappen Stellungnahme als "verbraucherfeindlich".

Apple iPhone 8GB

Das Hamburger Landgericht hob heute in einem Beschluss eine von Vodafone beantragte Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile auf, wie eine Justizsprecherin mitteilte. Vodafone hatte verlangt, dass T-Mobile einen Verkauf des iPhones nicht an einen Mobilfunkvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten koppelt. Außerdem hatte das Unternehmen bemängelt, dass T-Mobile das Gerät während dieser Zeit mit einer technischen Sperre, einem sogenannten SIM-Lock, versieht.

Nach dem Gerichtsbeschluss darf T-Mobile auch künftig das iPhone mit einem Zweijahresvertrag und der technischen Sperre für andere SIM-Karten anbieten. Die Kammer habe nach der mündlichen Verhandlung vom vergangenen Donnerstag "einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder gegen das Kartellrecht nicht mehr anzunehmen vermocht", hieß es in der Begründung. Das Urteil werde den Parteien in den nächsten Tagen zugestellt. Dann könne Vodafone innerhalb eines Monats Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.

Beide Parteien hatten am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht ihre Positionen erläutert, waren aber nicht zu einer Einigung gelangt. Hintergrund war das Allein-Vertriebsrecht in Deutschland, dass sich T-Mobile vertraglich beim iPhone-Hersteller Apple gesichert hatte. Als einziges Zugeständnis hatten die T-Mobile-Anwälte am Donnerstag zugesichert, dass die technische Sperrung des iPhones grundsätzlich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aufgehoben werde.

USA: Patentklage gegen Apple und AT&T wegen Voicemail-Funktion

Derweil hat ein New Yorker Unternehmen Apple und dessen US-Exklusiv-Partner AT&T auf die Zahlung von 360 Millionen Dollar Schadenersatz wegen der Verletzung von Patenten bei der so genannten Voicemail-Funktion in Apples iPhone verklagt. Die auf Lizenzierung eigener Patente spezialisierte Klausner Technologies reichte dazu Klage vor einem Bezirksgericht in Texas ein.

Mit "Visual Voicemail" können Nutzer von Apples iPhone Sprachnachrichten unabhängig von der Reihenfolge der Eingänge gezielt auswählen und abhören. Mit der Funktion verletze das iPhone zwei Patente, die Klausner Technologies halte, lautet der Vorwurf. Eines davon soll bereits an zahlreiche Unternehmen, darunter AOL und Vonage, lizenziert worden sein. Zeitgleich reichte das von dem PDA-Erfinder Judah Klausner gegründete Unternehmen auch Klage gegen das Auktionshaus ebay wegen dessen Internet-Telefonie-Anbieter Skype sowie gegen die Kabelbetreiber Comcast und Cablevision ein - mit einer Forderung von noch einmal 300 Millionen US-Dollar.

Klausner konnte mit früheren Klagen bereits Erfolge vorweisen. Eine Klage gegen den Internet-Telefonie-Anbieter Vonage wurde im Oktober beigelegt. Das von dem Unternehmen gewählte Bezirksgericht in Texas gilt nach einer Studie der Marktforschung PricewaterhouseCoopers als eines der beliebtesten Gerichte für Patentstreitigkeiten und wird US-weit am zweithäufigsten angerufen. Nach Angaben von Klausner soll der Computer- und iPod-Bauer Apple bereits für seinen ersten Taschencomputer "Newton" in den 90er Jahren Patente des Unternehmens genutzt haben.

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