Rechnung zu hoch?

Zur Kasse bitte: Was tun, wenn die Rechnung zu hoch ist?

Wer sich informiert und das Gespräch sucht, kann noch einiges retten
Von Sebastian Wessels

Beachten Sie: Eine Mahnung (auch "Mahnbrief" oder "Mahnschreiben") ist eine Zahlungsaufforderung, die jeder verschicken kann. Dass Sie eine Mahnung erhalten, bedeutet in keiner Weise, dass die Forderung berechtigt oder durchsetzbar ist. Wenn Sie der Zahlungsaufforderung bereits widersprochen haben, ändert eine erneute Mahnung nichts an der Situation.

Ein Mahnbescheid hingegen wird auf Antrag des Gläubigers vom Amtsgericht erlassen. Da das Gericht die Forderung zu diesem Zeitpunkt nicht geprüft hat, bedeutet der Mahnbescheid ebenfalls nicht, dass sie berechtigt ist. Er kann aber ein Hinweis darauf sein, dass der Rechnungssteller es ernst meint. Bauernfänger gehen den Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens in aller Regel nicht.

Dem gerichtlichen Mahnbescheid können Sie innerhalb einer Frist widersprechen, wobei Sie den Widerspruch nicht begründen müssen. Tun Sie dies, kann der Gläubiger Klage einreichen, und dann kommt es zum Prozess. Widersprechen Sie nicht, kann er einen Vollstreckungsbescheid erwirken, doch auch hier haben Sie noch einmal die Möglichkeit zum Widerspruch. Die wüsten Drohungen der Vertragsfallensteller, Ihnen das Gehalt zu pfänden und dergleichen, sind Unsinn.

Kostenexplosion durch Premium-SMS

Ähnliche "Möglichkeiten" wie die Mehrwertdienste-Rufnummerngasse 0900 bieten seit 2002 die sogenannten Premium-SMS. Das Prinzip, per Anruf oder SMS bargeldlos zu bezahlen, ist durchaus reizvoll. Problematisch wird es aber, wenn die Nutzungsbedingungen und Kosten nicht transparent sind. Berühmt-berüchtigt ist hier vor allem das Geschäft mit dem Versand von Handy-Klingeltönen und -Logos, für die vor allem in Jugend-TV-Sendern schrill und penetrant geworben wird. Dass man sich ein ungewolltes Abonnement einfängt, ist bei solchen Anbietern eher die Regel als die Ausnahme.

Während bei den Mehrwerttelefonnummern mittlerweile gesetzliche Auflagen einen Missbrauch verhindern sollen, gibt es ähnliche Vorschriften für Premium-SMS derzeit noch nicht - nur einen freiwilligen Kodex, auf den sich einige Mobilfunk-Anbieter verständigt haben. Dessen ungeachtet muss man auch bei den Premium-SMS nicht jeder unsinnigen Forderung nachkommen. Bereits im Jahr 2005 weigerte sich eine Mobilfunk-Teilnehmerin, die horrende Rechnung zu begleichen, die ihre Teilnahme an einem Premium-SMS-Chat nach sich gezogen hatte. Denn der Service versprach, SMS-Kontakte zu anderen Privatpersonen zu vermitteln, ließ seine Kunden aber in Wirklichkeit immer nur mit angestellten Animateuren des Chatbetreibers plaudern, die sich als Privatpersonen ausgaben. Dieses Geschäftsmodell ist immer noch weit verbreitet, obwohl das Amtsgericht Düsseldorf der zahlungsunwilligen Chat-Teilnehmerin Recht gegeben hatte: Eine nicht erbrachte Leistung muss auch nicht bezahlt werden.

Rechnung und Abrechnung:
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Fazit: Ein gesundes Maß Skepsis

Festnetz, Mobilfunk, Internet: Kostenfallen lauern überall, seien es bewusste Tricks oder nur intransparente Angebotsstrukturen. Doch als Kunde kann man sich durchaus wehren. Nicht jede Geschäftspraxis ist legal und nicht alles, was sich Vertrag nennt, ist gültig. Wer das Gefühl hat, dass ihm ein Anbieter zu Unrecht ans Geld will, sollte sich zunächst gründlich informieren. Dann bestehen gute Chancen, überhöhte Rechnungen auf ein vernünftiges Maß zu schrumpfen - sofern man sie überhaupt bezahlen muss.

Noch besser ist es natürlich, wenn solche Rechnungen gar nicht erst entstehen. Auch hier kommt es vor allem darauf an, sich zu informieren und bei der Nutzung von Angeboten aller Art die Augen offenzuhalten - vor allem Kosten, Abrechnungsbedingungen und eventuelle Vertragslaufzeiten sollten klar sein. Je attraktiver ein Angebot wirkt, desto dringender empfiehlt es sich, genau hinzusehen, insbesondere bei Anbietern, die man nicht kennt. Ein weiteres warnendes Indiz ist es, wenn die entsprechenden Detailinformationen schwer aufzufinden oder unverständlich formuliert sind. Investieren Sie etwas Zeit, um Tarife, Downloads, SMS-Dienste, Sonderrufnummern etc. genauer zu prüfen. Hierbei kann auch eine Internet-Suchmaschine wie Google helfen: Ist der Anbieter bzw. der Service einigermaßen bekannt, bringt eine Suche nach seinem Namen oft die entscheidenden Hinweise. Auch der direkte Blick auf teltarif.de, sei es in die tagesaktuelle Berichterstattung oder das Forum kann hier helfen.

Und lassen sich Ihre Zweifel an einem Angebot auch durch genauere Prüfung und Nachfragen nicht ausräumen, hat das wahrscheinlich seinen Grund. Die vertrauensvolle Annahme, dass "es schon seine Richtigkeit haben wird", hat sich leider schon oft als Irrtum erwiesen.

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