Themenspecial Telefon und Internet im Festnetz Vorsicht

Ratgeber: Vorsicht beim Kauf von Schnurlos-Telefonen

Telefone mit dem Standard CT1+ und CT2 dürfen ab 2009 nicht mehr genutzt werden
Von Thorsten Neuhetzki

Wer sich auf der Suche nach einem schnurlosen Telefon für den heimischen Festnetzanschluss befindet, steht vor der Qual der Wahl. Nicht nur, dass er die Auswahl zwischen verschiedenen Herstellern, unterschiedlichen Features und mehreren Preisklassen hat - er sieht sich auch noch mit verschiedenen Standards konfrontiert. Am verbreitesten sind DECT sowie die Variante DECT Eco, bei der die Strahlung reduziert wird, liegt das Endgerät in der Ladeschale. Doch gerade, wer nach günstigen oder besonders stahlungsarmen Telefonen Ausschau hält, stößt immer noch auf den alten, analogen Standard CT1+. Doch Geräte mit diesem Standard haben einen Haken: Sie dürfen ab 2009 nicht mehr verwendet werden.

CT1+ ist ein analoger Standard, der vor allem von Nutzern präferiert wird, die digitale Signale aufgrund der gepulsten Strahlung ablehnen. Telefone mit diesem Standard sind seit Jahren sehr verbreitet auf dem Markt. Erhältlich sind sie natürlich bei Aktionshäusern wie eBay, aber auch noch als Neuware im Versandhandel. Betroffen davon sind auch die vor einigen Jahren von Tele2 verkauften i-Hear-Telefone.

Nutzung ab 2009 Ordnungswidrigkeit

Wer sich heute ein derartiges Funktelefon kauft, steht vor dem Problem, dass er es ab 2009 nicht mehr nutzen darf. Denn zum 31. Dezember 2008 verfällt die Allgemeinzuteilung der Frequenzen im Bereich von 885 bis 887 und 930 bis 932 MHz, die für diesen Standard genutzt werden. Diese Frequenzen werden dann für andere Anwendungen genutzt. Im Frequenznutzungsplan heißt es dazu wörtlich: "Digitaler zellularer Mobilfunk nach dem GSM-Standard und dessen Weiterentwicklungen".

Im Klartext: Werden die CT1+-Telefonate auch 2009 noch betrieben, so könnten sie den Betrieb von Handys stören. Und das dürfte teuer werden. Denn nach Angaben der Bundesnetzagentur wäre eine Nutzung der betreffenden Telefone dann eine Ordnungswidrigkeit.

In Kollisionsfällen, also wenn die alten Telefone die neuen Anwendungen stören, muss der Nutzer die Ausfahrt eines Funkmesswagens zur Lokalisierung der Störung zahlen.

Auch CT2-Telefone betroffen

Das Ablaufen der Allgemeinzuteilung betrifft übrigens auch Telefone mit dem CT2-Standard (864,1 bis 886,1 MHz) . Dieser konnte sich jedoch nie richtig durchsetzen, so dass die Wahrscheinlichkeit, ein solches Telefon zu nutzen, recht gering ist. Übrigens: Wer noch Telefone mit dem CT1-Standard nutzt, der begeht bereits seit 1998 eine Ordnungswidrigkeit. Die hier verwendeten Frequenzen werden längst für den öffentlichen Mobilfunk genutzt. Diese Funktelefone sind zumeist sehr schwer und zudem unter anderem an Kennzeichnungen wie dem Posthorn oder Zulassungsnummern, die mit "U" und "V" enden, erkennbar.

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