Ratgeber

CT1+: Wie erkenne ich, ob ich mein Telefon 2009 noch nutzen darf?

Ab kommendem Jahr nur noch DECT-Telefone erlaubt
Von Thorsten Neuhetzki

Bereits im März berichtete teltarif.de über das bevorstehende Auslaufen der Zulassung für einige Funktelefone für den Hausgebrauch. Nun greifen einige Medien das Thema erneut auf und sorgen dabei für Verunsicherung und falsche Informationen unter den Kunden. Einige Telefonkunden denken, dass ab 2009 gar keine Funktelefone mehr zugelassen sind, andere wissen nicht, wie sie erkennen können, ob ihr Telefon betroffen ist oder nicht. Daher wollen wir Ihnen an dieser Stelle einige Fakten an die Hand geben, die Ihnen helfen sollen zu erkennen, ob Sie Ihr Telefon ab 2009 noch nutzen dürfen oder nicht.

Fakt ist: Die zeitliche Befristung für die CT1+- und CT2-Telefone steht schon seit Jahren fest. Das geht aus der entsprechenden Frequenzzuteilung hervor, die die zuständige Bundesnetzagentur veröffentlicht hat. Umso unverständlicher ist es, wenn ein Verbraucherschützer gegenüber dem TV-Magazin Plusminus sagt: "Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft." Mit einer Verlängerung war nicht zu rechnen, da der Nachfolgestandard DECT als europaweite Lösung gilt und die von den alten Telefonen genutzten Frequenzen künftig für andere Zwecke genutzt werden. Bereits seit 2001 bekommen neue Gerätetypen keine Zulassung mehr.

Habe ich ein solches CT1+-Telefon?

Nach unserem Bericht im März erreichten uns viele Leseranfragen, wie man erkenne, ob das Telefon ein CT1+-Telefon sei oder nicht. Das ist für den unbedarften Telefonkunden nicht einfach. Hier daher einige Tipps.

Wenn die Bedienungsanleitung noch vorhanden sein sollte, ist dieses der beste Weg, auszumachen, nach welchem Standard das Telefon funkt. Finden Sie hier den Standard DECT oder DECT eco, so können Sie das Telefon bedenkenlos weiterverwenden. Finden Sie dort die Bezeichnungen CT1, CT1+ oder CT2, so dürfen Sie das Telefon ab Jahresende nicht mehr verwenden. Sollte dort CT1 als Standard stehen, verstoßen Sie bereits seit 1998 gegen geltendes Recht.

In manchen Bedienungsanleitungen sind auch die genutzten Frequenzen angegeben. Funkt Ihr Telefon auf den Frequenzen zwischen 1880 und 1900 MHz, so ist alles in Ordnung. Bereits heute verboten ist die Nutzung zwischen 914 - 915 und 959 - 960 MHz, ab 2009 untersagt sind die Frequenzen 885 - 887 und 930 - 932 MHz, sowie 864,1 - 868,1 MHz.

Letztlich ist auch am Herstellernamen und der Gerätebezeichung erkennbar, ob das Telefon CT1+ als Standard nutzt. Der Berufsverband Deutscher Baubiologen hat im Internet eine Liste zum Download [Link entfernt] bereitgestellt. Hier allerdings geht man kaum darauf ein, dass die Telefone in knapp sieben Monaten nicht mehr genutzt werden dürfen. Dennoch: Die Liste ab Seite 5 des Dokuments lässt die Orientierung der Nutzer zu. Enthalten sind in der Liste etwa 300 unterschiedliche Modellbezeichnungen. Auch das Suchen im Internet mit der Modellbezeichung in Verbindung mit den eventuellen Standards kann helfen.

Sollten diese Tipps nicht weiterhelfen, so bleibt nur, sich an den Hersteller oder den Händler zu wenden und ihn zu bitten, mitzuteilen, welchen Standard das Gerät nutzt. Unter Umständen kann auch die Bundesnetzagentur weiterhelfen.

Mache ich mich wirklich strafbar, wenn ich 2009 noch telefoniere?

Sollten Sie ab dem 1. Januar 2009 noch CT1+- oder CT2-Telefone nutzen, so begehen Sie eine Ordnungwidrigkeit. Dies kann zur Zahlung eines Bußgeldes führen. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, so wird dem Verursacher der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Hier kann ein vierstelliger Betrag zustande kommen.

Gleiches gilt übrigens auch für alte CT1-Telefone - allerdings schon seit 1998. Diese Funktelefone sind zumeist sehr schwer und zudem unter anderem an Kennzeichnungen wie dem Posthorn oder Zulassungsnummern, die mit "U" und "V" enden, erkennbar.

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