Rechtsstreit

StarCom wegen untergeschobener Verträge verurteilt

Verbraucherzentrale Berlin gegen Preselection-Anbieter
Von Thorsten Neuhetzki

In den vergangenen Wochen häuften sich bei der Verbraucherzentrale Berlin die Beschwerden über die StarCom Telekommunikation oHG aus München. Das Unternehmen hatte Vertragsbestätigungen an Verbraucher geschickt, obwohl diese beteuerten, keinen Vertrag mit StarCom geschlossen zu haben. Als "Beweis" legte der Telekommunikationsanbieter teilweise Bestellformulare mit offenbar gefälschten Unterschriften der angeblichen Besteller vor.

Die Verbraucherzentrale Berlin hat StarCom wegen dieser unlauteren Werbemethoden abgemahnt und anschließend verklagt. Kurz darauf hat StarCom den Unterlassungsanspruch anerkannt und das Landgericht München hat den Telekommunikationsanbieter verurteilt, es künftig zu unterlassen, Verbrauchern unverlangt und ohne Vertragsschluss Vertragsbestätigungen zuzuschicken (Urteil vom 15.10.2008, Aktenzeichen 4HK O 15405/08).

"Sollte sich StarCom an diesen Urteilsspruch nicht halten, werden wir umgehend die Zwangsvollstreckung einleiten", kündigt Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin, an. In Betracht kommt ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro, unter Umständen auch Ordnungshaft. StarCom verkauft vorrangig Preselection-Verträge.