Hinweis

Alte Schnurlos-Telefone dürfen nur noch 50 Tage genutzt werden

Zulassungen für CT1+ und CT2 laufen Ende 2008 aus
Von Thorsten Neuhetzki

Nur noch 50 Tage dürfen sie genutzt werden: Alte, schnurlose Telefone, die die Funkstandards CT1+ oder CT2 verwenden. Der Grund: Die Zulassungen für die Nutzung der verwendeten Frequenzbereiche laufen Ende des Jahres aus und wird von der Bundesnetzagentur nicht mehr verlängert. Ein Phänomen, das es in Deutschland bei allen Frequenzzuteilungen gibt - egal ob Radio, Mobilfunk oder andere drahtlose Übertragungen. Oftmals werden die Zuteilungen dann verlängert, in einigen Fällen - wie diesem - jedoch nicht.

CT1+- und CT2-Telefone können bis heute gekauft werden. Vor allem bei ebay und auf Flohmärkten sind die alten Schnurlos-Telefone zu finden, die im Gegensatz zu konventionellen und heute üblicherweise verkauften DECT-Telefonen relativ strahlungsarm sind. Das Problem: Wer nicht weiß, dass die Telefone nur noch bis Ende des Jahres genutzt werden dürfen, gibt eine Menge Geld aus, um ab Neujahr eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Frequenzbereich gibt Aufschluss über verwendeten Standard

Ob in den eigenen vier Wänden ein CT1+-Telefon steht, ist nicht ganz einfach zu erkennen. Lediglich, wer noch die Bedienungsanleitung des Gerätes hat, kann aufgrund der unter den technischen Details angegebenen Frequenzbereiche recht leicht feststellen, ob das Telefon zu den betroffenen Geräten gehört oder nicht. Funkt das Telefon auf den Frequenzen zwischen 1880 und 1900 MHz, so ist alles in Ordnung. Bereits heute verboten ist die Nutzung zwischen 914 - 915 und 959 - 960 MHz (CT1-Standard), ab 2009 untersagt sind die Frequenzen 885 - 887 und 930 - 932 MHz, sowie 864,1 - 868,1 MHz.

Wer das Benutzerhandbuch nicht mehr zu Hand hat, kennt hoffentlich die Bezeichnung des Gerätes, die oftmals auf der Basisstation steht. Mit Hilfe des Internets lässt sich recht leicht herausfinden, welchen Standard das Gerät nutzt. So gibt es beim Berufsverband Deutscher Baubiologen eine Liste [Link entfernt] zahlreicher CT1+-Geräte.

Ab 2009 rückt bei Störung ein Messwagen an

Wer sein bisheriges Telefon ab Januar weiter nutzt, geht das Risiko ein, bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt zu werden. Ab 2009 können die Frequenzbereiche für andere Dienste genutzt werden. Vorgesehen sind Mobilfunkdienste. Dadurch ist es möglich, dass nach wie vor eingesetzte CT1+-Telefone die Mobilfunknetze stören. Ist dies der Fall, so würde die Bundesnetzagentur mit einem Messwagen den Störer ausfindig machen - einen Einsatz, den der Verursacher zu zahlen hätte. Was bleibt ist der Rat, spätestens in der Silvesternacht den Stecker des alten Funktelefons zu ziehen, um auf der sicheren Seite zu sein, keine Ornungswidrigkeit zu begehen.

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