Lizenzgebühren

Klingelton-Markt steht vor Umwälzung

Urteil des Bundesgerichtshofs im Dezember erwartet
Von Anja Zimmermann

Das Geschäft mit den Klingelton-Lizenzen steht vor einer grundlegenden Veränderung, sagt Rechtsanwalt Dr. Johannes Ulbricht. Am 18. Dezember wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zum ersten Mal über die anfallenden Lizenzgebühren bei Handy-Klingeltönen entscheiden.

Wie der Focus berichtete hat Frank Kretschmer, Komponist des Songs "Rock my life" der Sängerin Jeanette Biedermann, geklagt. Er wehrt sich dagegen, dass bei der Umarbeitung einer Melodie zu Klingeltönen lediglich eine Gebühr an die Verwertungsgesellschaft Gema (Deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gezahlt wird und nicht auch ein Teil an den Komponisten selber. Der Rechtsstreit ist entbrannt, nachdem das Geschäft mit Handy-Klingeltönen zu einem der gewinnträchtigsten der Musikbranche wurde.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte dies im Jahr 2005 genauso gesehen und bei der Umarbeitung eines Musikstücks zum Klingelton eine doppelte Lizenz, nämlich sowohl an die Gema als auch an den Komponisten, gefordert. Im Revisionsverfahren, das Dr. Johannes Ulbricht führte, wird der BGH aller Voraussicht nach das zweistufige Lizenzmodell für unzulässig erklären. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird sich auch - vor allem in finanzieller Hinsicht - ganz erheblich auf die Klingeltonanbieter auswirken: Dabei sind sogar Rückanforderungsansprüche für gezahlte Lizenzgebühren möglich. Offen bleibt die Frage, welche Auswirkungen die Entscheidung für den mobilen Content-Markt insgesamt hat.