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Aigner droht mit Gesetz gegen Internet-Abzocke

Verbraucherschützer fordern schnelle und wirksame Gesetze
Von mit Material von ddp

Nach Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will jetzt auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner Gebührenabzockern im Internet das Handwerk legen. Vor allem will Aigner nicht länger auf eine EU-weite Lösung warten. "Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen", sagte Aigner dem Berliner Tagesspiegel. Bereits seit Juli vergangenen Jahres setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Button-Lösung ein, damit Verbraucher vor Registrierung oder Bestellung über die drohenden Kosten der Internetseiten informiert werden. Die Verhandlungen in Brüssel treten jedoch auf der Stelle.

Bei der Button-Lösung wird dem Verbraucher der Zeitung zufolge vor Abschluss eines Vertrages im Internet deutlich aufgezeigt, dass ein Angebot kostenpflichtig ist. Der Kunde muss durch Anklicken einer Schaltfläche ("Button") bestätigen, dass er den Kostenhinweis zur Kenntnis genommen hat. Auf EU-Ebene wird bereits seit Längerem ergebnislos über solche Lösungen diskutiert.

Verbraucherschützer begrüßten den Vorstoß der Ministerin: "Es ist höchste Zeit, dass etwas passiert", sagte Falk Lüke, Internet-Experte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) dem Blatt. Immer mehr Verbraucher beschwerten sich über Kostenfallen im Internet. Dabei seien die Internetseiten so gestaltet, dass Verbraucher nur schwer erkennen können, dass die angebotene Dienstleistung kostenpflichtig ist.

Am Anfang ist häufig der Verschreiber ...

Ausgangspunkt der Probleme sind meist Tippfehler beim Eingeben einer Internetadresse oder Internetwerbung beispielsweise in Suchmaschinen, die ebenso die Nähe zu bekannten und seriösen Angeboten sucht, um später für keine bis geringe Leistungen horrende Gebühren zu verlangen. Meist bieten die fragwürdigen Internetseiten dann den Zugang zu Datenbanken - etwa einer Sammlung von Kochrezepten, Hausaufgabenhilfen, frei verfügbarer Computersoftware oder einer Auflistung von Werksverkaufadressen. Was die Verbraucher häufig nicht erkennen, ist, dass für die Anmeldung oder Nutzung eine Gebühr fällig wird. Das merken sie oft erst viel später, wenn sie von Rechtsanwälten oder Inkassodiensten mit massiven Gebührenforderungen konfrontiert werden.

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