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Vectoring: Darum kommen die Telekom-Wettbewerber nicht zum Zug

Die BNetzA räumt mit dem Konsolidierungsentwurf zu VDSL Vectoring der Telekom weitgehende Rechte ein. Auch die Mitbewerber hatten Ausbauverpflichtungen vorgelegt. Warum diese aber nicht berücksichtigt werden, erläutert die BNetzA.
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Die Entscheidung der BNetzA in Sachen VDSL Vectoring im Nahbereich ist bei den Mit­be­werbern und ihren Bran­chen­ver­bänden nicht gerade auf Begeisterung gestoßen. Denn die Wett­be­werber hatten in Reaktion auf das Angebot der Telekom eigene Aus­bau­ver­pflichtungen abgegeben (teltarif.de berichtete).

In dem 318 Seiten langen Dokument der BNetzA kommen diese einseitigen Aus­bau­ver­pflichtungen der Mitbewerber allerdings nicht gut weg. Die Behörde beruft sich dabei auf das Regulierungsziel aus § 2 Abs. 2 Nr. 5 TKG, nämlich "die Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation". Die Ausbauversprechen der Wettbewerber hätten weder einzeln noch in Summe einen vergleichbaren Effekt wie die von der Telekom vorgelegte einseitige Ausbau- und Investitionszusage.

BNetzA sorgt sich um Wirtschaftlichkeit der Telekom

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Insgesamt 15 einseitige regionale und lokale Aus­bau­zu­sagen von Wett­be­werbs­unter­nehmen hat die BNetzA erhalten. Beim Umfang der versprochenen Maßnahmen unterscheiden sich die Angebote allerdings deutlich: Ein Netzbetreiber bot an, 3248 KVz zu erschließen, während ein anderer Anbieter lediglich an drei KVz VDSL Vectoring ausbauen wollte.

Insgesamt würden die Ausbauzusagen rund 15 Prozent der Nahbereiche und Nahbereichs-KVz abdecken. Nach Auffassung der BNetzA könne daher "nicht annähernd von einem gleichwertigen flächendeckenden Ausbau ausgegangen werden", wie er von der Telekom in Aussicht gestellt worden ist. Die Telekom würde vermutlich bei einem Wegfall von 15 Prozent der für ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Ausbaugebiete keine verbindliche Investitionszusage für die verbleibenden 85 Prozent der Anschlussbereiche abgeben. Vielmehr sei dann wahrscheinlich, dass die Telekom ihren Ausbau auf die verbleibenden und für sie wirtschaftlichen Gebiete konzentrieren würde. Denn die "Wirtschaftlichkeitsberechnung" der Telekom beruhe auf einer Mischkalkulation, die durch den Wegfall von 15 Prozent der Ausbaugebiete nach Meinung der Behörde "hinreichend gestört sein kann."

Ausbauzusagen nicht mit Telekom-Offerte vergleichbar

Doch die Ausbauzusagen der Mitbewerber sind laut dem Entwurf auch "in Umfang und Verbindlichkeit" nicht mit dem Ausbauversprechen der Telekom zu vergleichen. Einer der Wettbewerber, und zwar amplus, hat nicht mehr auf den aktualisierten Verpflichtungsentwurf der Telekom reagiert und keine angepasste Verpflichtungserklärung abgegeben.

Recht positiv bewertet hat die BNetzA das Angebot von EWE Tel. Das Angebot könne "in gleicher Verbindlichkeit einen positiven Effekt auf das Regulierungsziel" des § 2 Abs. 2 Nr. 5 TKG erzielen wie der Verpflichtungsentwurf der Telekom. Denn EWE Tel ist bereit, zum einen auf eine Erschließung der Nahbereichs-KVz durch Mitversorgungskonzepte zu verzichten und zum anderen zusätzlich auch Anschlüsse direkt mit einer durchgängigen FTTB/FTTH-Infrastruktur zu versorgen. EWE Tel hat sich zu einem Ausbau mit Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s für mehr als 90 Prozent der über den HVt versorgten Anschlüsse - einschließlich der nicht VDSL-fähigen A0-Anschlüsse verpflichtet. Eine derartige Verpflichtung hatte die Telekom nicht vorgelegt. Darüber hinaus ist EWE Tel bereit, das Ausbauversprechen durch eine deutlich höhere Vertragsstrafe von 5000 Euro abzusichern. Obwohl die EWE Tel insgesamt qualitativ einen höherwertigen Ausbau in ihrem Versorgungsgebiet anbietet, könne diesem Angebot nicht das gleiche Gewicht zukommen wie dem Ausbauversprechen der Telekom, da es "einen geringeren Verbindlichkeitsgrad" habe.

Die Angebote von DNS:NET, Thüringer Netkom, NetCologne, htp, AltoNetz, Stadtwerke Schwedt, Stadtwerken Merseburg, Thüga Metering Service und Wobcom lassen eine bandbreitenreduzierende Mitversorgung unbeschränkt zu und sehen insbesondere keine Verpflichtung vor, bei steigender Nachfrage jedenfalls 90 Prozent der betroffenen Nahbereichsanschlüsse mit NGA-Anschlüssen anzubinden. Außerdem sehen die genannten Firmen - ebenso wie amplus - unabhängig von der Anzahl der zu erschließenden KVz einen Ausbauzeitraum von 30 Monaten vor, also denselben Zeitraum, den die Telekom für den flächendeckenden Ausbau benötigen würde. Die BNetzA fragt darum indirekt, warum die Wettbewerber für Arbeiten, die in einem Jahr abgeschlossen sein könnten, zweieinhalb Jahre benötigen wollen.

Für die Verpflichtungsangebote von desanet, enviaTel, TNG sowie WiSoTel gelten die hierzu gemachten Ausführungen aufgrund der diesbezüglichen Inhaltsgleichheit ebenfalls entsprechend. Zusätzlich komme hinzu, dass der vorgesehene Sanktionsmechanismus bei den genannten Netzbetreibern auf eine Vertragsstrafe von 2500 Euro beschränkt bleibt und somit hinter dem aktualisierten selbständigen Strafversprechen der Telekom zurückbleibt. Abschließend stellt die BNetzA erneut fest: "Insgesamt können die Ausbauversprechen der Wettbewerber in Gänze nicht mit gleichem Gewicht für das Regulierungsziel aus § 2 Abs. 2 Nr. 5 TKG berücksichtigt werden."

In unserem Editorial haben wir diskutiert, warum mit dieser Entscheidung eine Re-Monopolisierung des Festnetzes droht.

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