Fazit

Mangelhafte Löschung durch soziale Netzwerke?

Ein gutes Jahr nach Inkrafttreten des Netz­werk­durch­setzungs­ge­setzes haben sich deutlich weniger Verbraucher wegen mangelhafter Löschungen beschwert als ursprünglich erwartet.
Von dpa /

Deutlich weniger Beschwerden über soziale Netzwerke nach NetzDG als erwartet Deutlich weniger Beschwerden über soziale Netzwerke nach NetzDG als erwartet
Bild: dpa
Ein knappes Jahr nach Inkraft­treten des Gesetzes gegen Hass im Netz (Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz) haben sich viel weniger Inter­net­nutzer wegen mangel­hafter Löschungen beschwert als erwartet.

Bis Ende November seien beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Formular erst 704 Meldungen einge­gangen, teilte die Behörde dem "Handels­blatt" (Dienstag) mit. Der Gesetz­geber war nach Angaben eines Spre­chers des Bundes­amtes von rund 25 000 Meldungen und 500 Bußgeld­ver­fahren im Jahr ausge­gangen.

Lösch­fristen bei offen­sicht­lich straf­baren Inhalten

Deutlich weniger Beschwerden über soziale Netzwerke nach NetzDG als erwartet Deutlich weniger Beschwerden über soziale Netzwerke nach NetzDG als erwartet
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Das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz gilt seit dem 1. Januar. Das Gesetz setzt bestimmte Lösch­fristen bei offen­sicht­lich straf­baren Inhalten wie Volks­ver­het­zung. Offen­kundig straf­bare Inhalte sollen inner­halb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwie­riger zu entschei­denden Fällen soll inner­halb von sieben Tagen dagegen vorge­gangen werden. Wer dieser Forde­rung wieder­holt und syste­ma­tisch nicht nach­kommt, dem drohen Bußgelder in Millio­nen­höhe.

FDP und Grüne halten die Zahlen des Bundes­amts für wenig aussa­ge­kräftig. Der FDP-Digi­tal­po­li­tiker Manuel Höferlin sagte der Zeitung: "Die geringe Anzahl an Beschwerden könnte auch darauf hindeuten, dass sich die Nutzer sich selbst zensieren. Das Gesetz würde damit sozu­sagen zu einem Over­blo­cking in den Köpfen führen." Auch für den Grünen-Frak­ti­ons­vize Konstantin von Notz taugt der Befund des Bundes­amts nicht als Indi­kator für das Funk­tio­nieren des Gesetzes. "Viel­mehr zeigen die Zahlen, dass auch die Imple­men­tie­rung der Melde­wege bis heute stark verbes­se­rungs­fähig ist, auch hier müsste man drin­gend nach­jus­tieren und klarere Vorgaben machen."

SPD-Netz­po­li­ti­kerin Saskia Esken (SPD) wertete die geringe Anzahl an Beschwerden dagegen als Beleg für die Wirk­sam­keit des Gesetzes, denn "die Unter­nehmen haben Struk­turen aufge­baut, um mit Hinweisen auf poten­ziell straf­bare Inhalte regel­mäßig und verant­wor­tungs­voll umzu­gehen".

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