Autozulassung

Autozulassung im Netz: Online gehen statt Nummer ziehen

Wer ein Auto anmelden möchte, sitzt oft lange in Warte­räumen der Behörden. Damit soll durch ein Online-Anmel­dever­fahren bald Schluss sein.
Von dpa /

Bei der Online-Zulassung von Autos soll sich einiges ändern Bei der Online-Zulassung von Autos soll sich einiges ändern
(c) dpa
Für einen Besuch in einer Kfz-Zulas­sungs­stelle müssen Auto­besitzer oft viel Zeit mitbringen. Nummer ziehen, sitzen, warten. Geduld ist gefragt. Der ADAC hat 2017 ermit­telt, dass die Warte­zeit ohne Termin durch­schnitt­lich 62 Minuten beträgt.

Reprä­sentativ war der Test von Behörden in zehn Landes­haupt­städten zwar nicht - aber der subjek­tive Eindruck vieler Menschen wurde damit auf jeden Fall bestä­tigt. Zudem bemän­gelten die Tester die wenig bürger­freund­lichen Öffnungs­zeiten, denn in den Abend­stunden oder sams­tags hat kaum ein Amt geöffnet. Doch mit solchem Ärger soll bald Schluss sein.

Ab Herbst wird Phase drei des Projekts i-Kfz einge­läutet. i-Kfz bedeutet inter­netba­sierte Fahr­zeug­zulas­sung. Ein neues Auto soll man künftig online anmelden, umschreiben oder wieder­zulassen können - ohne Warte­zeit im Amt zu verbringen.

In Teilen ist das schon möglich, betrifft aber nur Abmel­dungen oder Wieder­zulas­sungen im selben Zulas­sungs­bezirk - dies waren die ersten beiden Phasen des Projekts. Jetzt folgt die nächste.

An- und Ummelden per Maus­klick

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"Wir ermög­lichen nun auch das erst­malige An- und das Ummelden per Maus­klick", erklärte Verkehrs­minister Andreas Scheuer (CSU) in einer Mittei­lung. Für den Neu- und Gebraucht­wagen­markt sei das eine enorme Erleich­terung. Das zeigen auch die Zahlen.

20 Millionen Zulas­sungs­vorgänge für Pkw hat es laut Bundes­verkehrs­minis­terium 2018 gegeben. Damit sei die Kfz-Zulas­sung eine der meist­genutzten Verwal­tungs­vorgänge in Deutsch­land. Geplant ist, i-Kfz im Herbst bundes­weit anbieten zu können. Abmelden, umschreiben oder wieder­zulassen kann man aller­dings nur Fahr­zeuge, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zuge­lassen worden sind.

Und: Was einfach klingt, erfor­dert vom Nutzer mehr als nur eine Inter­netan­bindung. "Zur Iden­tifi­zierung ist ein Perso­nalaus­weis mit Online­funk­tion notwendig. Daneben wird ein Lese­gerät oder ein Smart­phone mit NFC-Chip zur draht­losen Über­tragung der Daten benö­tigt", erklärt Thomas Schuster von der Sach­verstän­digen­orga­nisa­tion KÜS.

Die KÜS gehört zu den ersten Projekt­part­nern von i-Kfz und hat die entspre­chenden Sicher­heits­anfor­derungen für die Daten-Über­mitt­lung umge­setzt. "Wird ein Fahr­zeug online zuge­lassen, erfolgt ein Daten­abgleich mit dem Zentralen Fahr­zeug­register", erklärt Schuster. Prüf­orga­nisa­tionen wie die KÜS über­mitteln ihre Daten nach der Haupt­unter­suchung (HU) an das Register des Kraft­fahrt-Bundes­amts, von wo aus sie dann von den Zulas­sungs­stellen abge­rufen werden können.

Online-Neuzu­lassung: So geht's

In der Praxis soll die Online-Neuzu­lassung zukünftig so ablaufen können: Im Online­portal der Behörde iden­tifi­ziert man sich mittels Perso­nalaus­weis mit PIN und Karten­lese­gerät oder via Smart­phone und AusweisApp 2.

Dann muss bei der Zulas­sungs­beschei­nigung Teil II, früher auch Fahr­zeug­brief genannt, der Sicher­heits­code frei­gelegt werden. In die Auftrags­maske im Portal werden nun alle notwen­digen Daten wie Fahr­zeug-Iden­tifi­zierungs­nummer (FIN), Sicher­heits­code, Datum der HU, eVB-Nummer der Versi­cherung (elek­troni­sche Versi­cherungs­bestä­tigung) und IBAN des Halters einge­tragen. Dann wird ein freies Kenn­zeichen ausge­wählt - oder ein reser­viertes Kenn­zeichen oder Wunsch­kenn­zeichen ange­geben.

Die Daten werden vom System auto­matisch gecheckt, danach zahlt man. Anschlie­ßend wird der Antrag von einem Sach­bear­beiter geprüft. Per Post kommen dann Zulas­sungs­bescheid, die Zulas­sungs­beschei­nigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kenn­zeichen.

Eine Zeit­ersparnis hat der Auto­fahrer hier also nur bedingt, denn bis die Post mit Brief und Prüf­siegeln ankommt, können zwei bis drei Tage vergehen. Dafür entfällt die Warte­zeit in den Behör­denräumen. "Und niemand muss einen halben Tag für die Zulas­sung einplanen oder unter Umständen sogar einen Urlaubstag dafür nehmen", sagt Johannes Boos vom ADAC. Der Verkehrs­klub begrüßt die Einfüh­rung der Online-Zulas­sung, unge­achtet der tech­nischen Hürden, die es für Nutzer gebe.

Ummelden klappt komplett online

Wird ein bereits zuge­lassenes Fahr­zeug umge­meldet, geht es schneller. Wenn beispiels­weise ein Auto­fahrer aus Hamburg in Berlin ein Auto mit Berliner Kenn­zeichen kauft, kann er künftig den Halter­wechsel mit Kenn­zeichen­mitnahme komplett online durch­führen.

Vor Ort stellt er über das Handy auf dem Online­portal den Antrag und kriegt einen vorläu­figen Zulas­sungs­bescheid in sein elek­troni­sches Post­fach auf dem Portal. "Damit kann der Hamburger Bürger sofort losfahren. Das Auto ist somit zuge­lassen. Die finalen Doku­mente werden auf dem Postweg zuge­schickt", erläu­tert der Landes­betrieb Verkehr (LBV) der Stadt Hamburg auf Anfrage.

Was die Online-Meldung nicht ersetzen kann, ist das Aufkleben der amtli­chen Prüf­siegel. Das soll der Auto­fahrer künftig selbst erle­digen. In Hamburg etwa verschickt der LBV eine genaue Anlei­tung, damit die Plaketten korrekt aufge­klebt werden.

Schuster zufolge ist dies aber noch nicht einheit­lich gere­gelt. Es habe tatsäch­lich schon falsch aufge­brachte HU-Siegel gegeben. "Es gibt Zulas­sungs­stellen, wo dieser Teil der Online-Anmel­dung noch nicht dem Kunden über­lassen wird und die Auto­fahrer gebeten werden, mit den Nummern­schil­dern vorbei­zukommen."

Noch sind nicht alle Zulas­sungs­stellen so vernetzt, dass sie den Auto­fahrern i-Kfz über­haupt anbieten können. "Für die Zulas­sungs­stellen gibt es noch eine Über­gangs­frist bis Oktober, um die tech­nischen Voraus­setzungen zu schaffen", sagt Boos.

Dem Bundes­verkehrs­minis­terium zufolge sind mehr als 400 der insge­samt 431 Zulas­sungs­behörden im Land an das Verfahren ange­bunden. Aufseiten der Prüf­orga­nisa­tionen würden nahezu alle Anbieter wie TÜV, Dekra oder KÜS die Voraus­setzungen für i-Kfz erfüllen.

Wenn das Auto dann fährt und ein iPhone-Nutzer am Steuer sitzt, für den kann sich ein Blick auf die Soft­ware-Version Go 2.0 von TomTom lohnen. Damit ist nun auch die CarPlay-Unter­stüt­zung verfügbar. Wir haben das Feature bereits getestet.

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