Behördengang im Netz bald auch ohne deutschen Perso
EU-Bürger: E-Government in Deutschland auch ohne Personalausweis
Bild: dpa
Damit Online-Dienstleistungen der deutschen Verwaltung
auch für ausländische EU-Bürger nutzbar sind, können die Betroffenen
künftig eine eID-Karte beantragen.
EU-Bürger: E-Government in Deutschland auch ohne Personalausweis
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Ein entsprechendes Gesetz
verabschiedete der Bundestag am späten Donnerstagabend. Die neue
Chipkarte dient als elektronischer Identitätsnachweis, den es bislang
nur in Kombination mit dem Personalausweis gab. Wer keine deutsche
Staatsbürgerschaft besitzt, war dadurch von
E-Government-Dienstleistungen ausgeschlossen. Diese Lücke wird nun
durch die eID-Karte geschlossen, auf der die wichtigsten
Identifizierungsdaten gespeichert sind.
Darüber hinaus können deutsche Staatsbürger künftig eine ausländische Adresse in ihren Personalausweis eintragen lassen. Weil das bisher nicht zulässig war, konnten im Ausland lebende Deutsche ebenfalls keine deutschen Verwaltungs-Dienstleistungen via Internet in Anspruch nehmen.