E-Government

Behördengang im Netz bald auch ohne deutschen Perso

Bisher können Bürger elektronische Dienste bei Behörden nur dann nutzen, wenn sie einen deutschen Personalausweis haben. Das soll sich nun ändern: Für ausländische EU-Bürger gibt es eine Ersatzlösung.
Von dpa /

EU-Bürger: E-Government in Deutschland auch ohne Personalausweis EU-Bürger: E-Government in Deutschland auch ohne Personalausweis
Bild: dpa
Damit Online-Dienst­leis­tungen der deut­schen Verwal­tung auch für auslän­di­sche EU-Bürger nutzbar sind, können die Betrof­fenen künftig eine eID-Karte bean­tragen.

EU-Bürger: E-Government in Deutschland auch ohne Personalausweis EU-Bürger: E-Government in Deutschland auch ohne Personalausweis
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Ein entspre­chendes Gesetz verab­schie­dete der Bundestag am späten Donners­tag­abend. Die neue Chip­karte dient als elek­tro­ni­scher Iden­ti­täts­nach­weis, den es bislang nur in Kombi­na­tion mit dem Perso­nal­aus­weis gab. Wer keine deut­sche Staats­bür­ger­schaft besitzt, war dadurch von E-Government-Dienst­leis­tungen ausge­schlossen. Diese Lücke wird nun durch die eID-Karte geschlossen, auf der die wich­tigsten Iden­ti­fi­zie­rungs­daten gespei­chert sind.

Darüber hinaus können deut­sche Staats­bürger künftig eine auslän­di­sche Adresse in ihren Perso­nal­aus­weis eintragen lassen. Weil das bisher nicht zulässig war, konnten im Ausland lebende Deut­sche eben­falls keine deut­schen Verwal­tungs-Dienst­leis­tungen via Internet in Anspruch nehmen.

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