Themenspezial: Verbraucher & Service Zahlen per Handy-Rechnung

BnetzA: Zahlen per Handy-Rechnung wird transparenter

Die Abrech­nung von Dritt­anbie­terleis­tungen über die Handy­rech­nung ist oft ein Anlass zum Streit. Die BnetzA will den Vorgang sicherer und trans­parenter machen.
Von Wolfgang Korne

Das bezahlen über die Handyrechnung soll transparenter werden. Das bezahlen über die Handyrechnung soll transparenter werden.
Bild: picture alliance/Yui Mok/PA Wire/dpa
Die Bundes­netz­agentur hat neue Verbrau­cher schüt­zende Vorgaben zum Bezahlen über die Mobil­funk­rech­nung fest­gelegt. Mobil­funk­unter­nehmen müssen die Vorgaben spätes­tens bis zum 1. Februar 2020 umsetzen. „Der beste Verbrau­cher­schutz ist dann gegeben, wenn unse­riöse Anbieter nicht an die Abrech­nungs­platt­formen der Mobil­funk­anbieter ange­bunden werden. Unsere Fest­legung schützt Verbrau­cher vor unge­wollten Abrech­nungen und berück­sich­tigt die Inter­essen der Marktak­teure“ so Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur.

Neue Rege­lungen zur Abrech­nung von Dritt­anbie­terdienst­leis­tungen

Das bezahlen über die Handyrechnung soll transparenter werden. Das bezahlen über die Handyrechnung soll transparenter werden.
Bild: picture alliance/Yui Mok/PA Wire/dpa
Die neuen Regeln schreiben Mobil­funk­unter­nehmen vor, dass Dritt­anbie­terdienst­leis­tungen nur abge­rechnet werden dürfen, wenn eine tech­nische Umlei­tung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahl­vorgangs von der Inter­netseite des Dritt­anbie­ters auf eine Inter­netseite eines Mobil­funk­anbie­ters umge­leitet wird (Redi­rect).

Alter­nativ kann das Mobil­funk­unter­nehmen verschie­dene, speziell fest­gelegte Verbrau­cher schüt­zende Maßnahmen imple­mentieren. Dies wird das Kombi­nati­onsmo­dell genannt.

Während das Redi­rect alleine eine tech­nische Lösung vorgibt, basiert das alter­nativ anwend­bare Kombi­nati­onsmo­dell auf einer Viel­zahl von Siche­rungs­mecha­nismen. Das Kombi­nati­onsmo­dell sieht dabei auch einen zwin­genden Einsatz des Redi­rects bei Abon­nement­diensten vor. Unter­schiede ergeben sich bei Einzel­käufen sowie bei beson­ders vertrau­enswür­digen Dritt­anbie­tern, bei denen sich Kunden durch Login iden­tifi­zieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Viel­zahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobil­funk­anbieter bei unge­wollten Dritt­anbieter-Abrech­nungen berufen.

Vier Jahre als Evalu­ierungs­zeit­raum

Für die neuen Rege­lungen ist ein regu­lärer Über­prüfungs­zeit­raum von vier Jahren vorge­sehen. Die Mobil­funk­unter­nehmen werden verpflichtet, aktiv an der Über­prüfung mitzu­wirken.

Die Entschei­dung der Behörde wird im Amts­blatt 20/2019 Verfü­gung Nr. 108 am 16. Oktober 2019 veröf­fent­licht. Der voll­stän­dige Text ist bereits auf der Webseite der Bundes­netz­agentur veröf­fent­licht [Link entfernt] . Verbrau­cher, die Probleme mit der Abrech­nung von Dritt­anbie­terdiensten über ihre Mobil­funk­rech­nung haben, können sich online an die Bundes­netz­agentur wenden.

Zuletzt hatte die BNetzA auch die hohen Portie­rungs­gebühren kriti­siert und ein Entgelt von Voda­fone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Handy­nummer gegen­über Mobil­funk­diens­tean­bietern erhoben wurde. Als Nächstes will die BNetzA auch die Portie­rungs­gebühren prüfen, die von den Kunden kassiert werden, und in diesem Bereich gege­benen­falls regu­lierend einschreiten. teltarif.de berich­tete.

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