BnetzA: Zahlen per Handy-Rechnung wird transparenter
Das bezahlen über die Handyrechnung soll transparenter werden.
Bild: picture alliance/Yui Mok/PA Wire/dpa
Die Bundesnetzagentur hat neue Verbraucher schützende Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. Mobilfunkunternehmen müssen die Vorgaben spätestens bis zum 1. Februar 2020 umsetzen. „Der beste Verbraucherschutz ist dann gegeben, wenn unseriöse Anbieter nicht an die Abrechnungsplattformen der Mobilfunkanbieter angebunden werden. Unsere Festlegung schützt Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und berücksichtigt die Interessen der
Marktakteure“ so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen
Das bezahlen über die Handyrechnung soll transparenter werden.
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Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Drittanbieterdienstleistungen nur abgerechnet werden dürfen, wenn eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
Alternativ kann das Mobilfunkunternehmen verschiedene, speziell festgelegte Verbraucher schützende Maßnahmen implementieren. Dies wird das Kombinationsmodell genannt.
Während das Redirect alleine eine technische Lösung vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer Vielzahl von Sicherungsmechanismen. Das Kombinationsmodell sieht dabei auch einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor. Unterschiede ergeben sich bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.
Vier Jahre als Evaluierungszeitraum
Für die neuen Regelungen ist ein regulärer Überprüfungszeitraum von vier Jahren vorgesehen. Die Mobilfunkunternehmen werden verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuwirken.
Die Entscheidung der Behörde wird im Amtsblatt 20/2019 Verfügung Nr. 108 am 16. Oktober 2019 veröffentlicht. Der vollständige Text ist bereits auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht [Link entfernt] . Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online an die Bundesnetzagentur wenden.
Zuletzt hatte die BNetzA auch die hohen Portierungsgebühren kritisiert und ein Entgelt von Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Handynummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Als Nächstes will die BNetzA auch die Portierungsgebühren prüfen, die von den Kunden kassiert werden, und in diesem Bereich gegebenenfalls regulierend einschreiten. teltarif.de berichtete.