Kartenzahlung im Internet: Übergangsfrist bis Ende 2020
Die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung bei Einkäufen im Internet kommt erst Ende 2020.
Bild: picture alliance/Monika Skolimowska/zb/dpa
Die Finanzaufsicht Bafin erlaubt noch bis Ende
2020 Zahlungen per Kreditkarte im Internet mit den bisherigen
einfacheren Sicherheitsbestimmungen. Die Behörde werde "nicht
beanstanden, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland
Kartenzahlungen im Internet bis zum 31. Dezember 2020 auch ohne eine
nach der PSD2 erforderliche starke Kundenauthentifizierung
ausführen", teilte die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) heute mit. Das ist das Ergebnis einer Einigung, die gestern im Rahmen der Europäischen Bankenregulierungsbehörde (EBA) erzielt worden ist.
Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung gilt bereits
Eigentlich gilt nach neuen EU-Regeln ("Payment Service Directive"/"PSD2") seit dem 14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung. Das heißt, Kunden müssen ihre Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen: "Wissen" (z.B. Geheimnummer/PIN), "Besitz" (z.B. Smartphone, Original-Zahlungskarte), "Sein" (biometrische Merkmale wie z.B. ein Fingerabdruck).
Kreditkarten besonders gefährdet
Die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung bei Einkäufen im Internet kommt erst Ende 2020.
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Bei Kreditkarten sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und
Prüfziffer dieser Karten können relativ leicht ausgespäht werden.
Darum verlangt das Gesetz bei Kreditkartenzahlungen künftig zwei
weitere Sicherheitsfaktoren: zum Beispiel ein Passwort und eine
Transaktionsnummer (TAN), die sich der Kunde für das jeweilige
Geschäft auf sein Handy schicken lässt.
Doch weil mancher Anbieter Probleme bei der Umsetzung hat, gewährte die Bafin im August einen zunächst zeitlich nicht genau begrenzten Aufschub. Im Handel bestehe "nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf", stellten die Aufseher damals fest.
Regelung gilt auch grenzüberschreitend
Auch in Österreich gibt es eine Verlängerung für die Händler bis Ende 2020, wie die dortige die Finanzmarktaufsicht (FMA) mitteilte. Die Nachricht hat beim örtlichen Handel und Hotellerie-Gewerbe große Erleichterung hervorgerufen. Der Aufschub sei "sinnvoll und richtig, weil der elektronische Handel keine Grenzen kennt", sagte Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) gegenüber der Nachrichtenagentur APA.
Der Handelsverband hatte sich bereits am Mittwochabend über die Einigung der EBA gefreut. "Da in der Hotellerie mittlerweile ein Großteil der Zahlungen online erfolgt, war uns enorm wichtig, dass ausreichend Zeit für notwendige Adaptierungen bleibt", betonte die Obfrau des WKO-Fachverbandes Hotellerie, Susanne Kraus-Winkler. Durch den Aufschub sind auch Buchungen aus Deutschland im Urlaubsland Österreich bis Ende 2020 nach dem alten Verfahren bezahlbar.
Bei Internetbanking hingegen sind die neuen Bestimmungen schon in Kraft. Die Kunden benötigen hier bereits seit Mitte September eine eigens erstellte TAN zur Freigabe von Zahlungen. teltarif.de hat berichtet.